66 Spitäler gefährden ihre Patientinnen
Mehr als 2000 Frauen pro Jahr lassen sich die Brust in einem Spital operieren, das zu wenig Erfahrung hat. Dennoch wollen die Behörden nichts an der Praxis ändern.
Veröffentlicht am 7. Juli 2020 - 17:51 Uhr
Wenn eingespielte Spitalteams und Chirurgen eine Operation häufig durchführen, kommt es seltener zu Komplikationen und zu weniger Todesfällen. Denn Übung macht auch im OP den Meister.
Doch viele mittlere und kleinere Spitäler kümmert das wenig. Sie werben lieber mit einem möglichst breiten Angebot an Operationen. Deshalb wehren sie sich, wenn ihnen die Kantone Mindestfallzahlen vorschreiben wollen.
Das zeigt sich am Beispiel der Erstoperationen von Brustkrebs – wenn die Brust erhalten oder wenn sie entfernt werden muss. Das Resultat von zehn neu ausgewerteten Studien ist überraschend klar: Routine beeinflusst das Behandlungsergebnis stark.
«In Krankenhäusern mit höheren Fallzahlen und bei Ärzteteams, die viele Brustkrebs-Operationen durchführen, sind die Überlebenschancen für die operierten Brustkrebs-Patientinnen insgesamt höher. Zudem kommt es seltener vor, dass an der operierten Brust weitere Eingriffe notwendig werden», heisst es in der Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen im Auftrag der deutschen Ärzte und Krankenkassen.
Bereits frühere Studien hatten die Deutsche Krebsgesellschaft DKG dazu veranlasst, die Anforderungen an Brustkrebszentren zu erhöhen. Seither gibt es das entscheidende DKG-Zertifikat nur, wenn an einem Standort pro Jahr mindestens 100 und von Chirurgen mindestens 50 Erstoperationen von Brustkrebs durchgeführt werden.
In der Schweiz zertifizieren die Krebsliga und die Schweizerische Gesellschaft für Senologie die Brustzentren. Nach eigenen Angaben tun sie das bereits seit 2010. Notwendig dafür sind mindestens 100 Erstoperationen von Brustkrebs, drei Jahre nach der Erstzertifizierung mindestens 125. Die einzelnen Chirurgen müssen mindestens 30 Eingriffe pro Jahr durchführen.
Nur: Bis heute haben sich laut Krebsliga nur 19 von 102 Brustkrebszentren zertifizieren lassen. Trotz dieser tiefen Beteiligung soll die Zertifizierung freiwillig bleiben. Weder die Kantone, die die Bedingungen für die kassenpflichtigen Spitallisten festlegen, noch der Bund, der die Qualität aller Pflichtleistungen kontrollieren muss, wollen den Spitälern fixe Mindestfallzahlen vorgeben.
Das hat Folgen. 2018 – neuere Daten gibt es nicht – gab es 48 Spitäler, die weniger als 50 Frauen operiert haben. 18 meldeten zwischen 50 und 99 Brustoperationen. Damit wurden insgesamt 2122 Frauen in Spitälern operiert, die die Zertifizierungsbedingungen nicht erfüllten. Also jede vierte betroffene Frau.
So etwas wäre in den Niederlanden undenkbar. Die Krankenkassen müssen dort den Spitälern, denen es an Routine fehlt, die Eingriffe nicht bezahlen.
Die konkreten Fallzahlen, aufgelistet nach Spitälern, veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht. Josef Hunkeler, jahrelang Gesundheitsspezialist beim Preisüberwacher, hat sie für den Beobachter in mühseliger Kleinarbeit aus zwei BAG-Datenbanken herausgefiltert. «Die Zahlen zeigen ein eher geschöntes Bild», sagt Hunkeler – weil sie nicht pro Spitalstandort, sondern pro Spitalgruppe ausgewiesen werden. So werden Brig und Visp («Spitalzentrum Oberwallis») oder Heiden und Herisau («Spitalverbund AR») als je ein Standort gezählt. Deshalb sind in der BAG-Datenbank nur 102 «Spitäler» aufgeführt, obwohl 126 Standorte Brustoperationen durchführen.
Vermeidbare Risiken, weil den Spitälern die Routine fehlt: Patientenorganisationen und der Konsumentenschutz verlangen schon lange eine Abkehr von dieser Praxis. Allerdings vergeblich, solange verbindliche Mindestfallzahlen für einzelne Spitalstandorte und einzelne Chirurgen nicht Pflicht sind.
9 Kommentare
Das äusserst lukrative Geschäft mit den Operationsmöglichkeiten- Angeboten der Ärzteschaft der Schweiz, Spitälern, Kliniken!?
Ein extrem lukrativer "Zweig"!
Demgegenüber stehen die absolut nicht vorhandenen Gesetze gegen "Ärztefehler, Nachlässigkeiten, Unvermögen, bis hin zu Schlamperei, Grobfahrlässigkeit..." , welche immer noch, weiterhin die betreffenden PatientenInnen "ausbaden" müssen persönlich, psychisch und finanziell!
Schweizer Gerechtigkeit für betroffene PatientenInnen = NICHT's dergleichen!
2021 - weiterhin 100% Schutz der Schweizer "Ärzteschaft" durch die Justiz!
Äusserst lukratives Schweizer "Gesundheits-Un-Wesen" = es geht prioritär um GELD, viel GELD und nicht um effektive Umsetzung des ärztlichen "Schwur's", Fairness, Gerechtigkeit für PatientenInnen!!
Die Schweizer SteuerzahlerInnen, unterhalten sehr teure Zuständige im Gesundheits-Un-Wesen der Schweiz (BAG, BLW, Gesundheits-Direktoren- und ParlamentarierInnen) welche sich um ein faires, ehrliches, verantwortungsbewusstes "Gesundheits-Wesen" zum "WOHL" der Bevölkerung kümmern müssten, was diese allerdings nicht umsetzen! Vielmehr geht es den "Herrschaften und Damen", um lukrative Eigeninteressen-Verfolgung = Lobbyismus =Vetternwirtschaft"! Falsche Leute, in falschen Positionen!!
Schweizer Gesundheits-Un-Wesen - "KREBS", das riesige "Geschäft" damit!! Und weiter geht es mit der sündhaft teuren, also äusserst lukrativen "Übelbekämpfung KREBS"! Anstatt dass endlich einmal die "Ursachen-Verursachungen" dafür recherchiert und dann auch behoben würden (Beispiel: massive Einsätze von gesundheitsschädigender "CHEMIE" seit Jahrzehnten von: industrialisierte LW und Lebensmittel- etc Industrien)?? Es ist die immense Summe der vielen verschiedenen chemisch-pharmazeutischen Substanzen/Gifte, welche: ERDE - WASSER/TRINKWASSER - TIER und damit logischerweise die BEVÖLKERUNG sukzessive vergiftete/vergiftet! Wofür unterhalten eigentlich die Schweizer SteuerzahlerInnen, die enorm teuren, aber weiterhin inaktiven Zuständigen von: BAG, BAFU, BLW, Gesundheits-Direktoren-, ParlamentarierInnen???
Das sehe ich ganz ähnlich. Die Departemente, welche die Kontrolle übernehmen sollten, lehnen sich zurück….sie erhalten ihr Gehalt und die Unterstützung durch die Lobby, dort fliesst sehr viel Geld!
Für die Patienten gibt es keine wirklich greifende Anlaufstelle. Selber erlebt, es wird gedreht und gewendet immer zu Gunsten des Spitals. Beim Verlangen nach Akteneinsicht hiess es, diese dürfen nicht ausgehändigt werden….Hat die Staatsanwaltschaft entschieden. Den Angehörigen bleibt nur den Weg via Anwalt, was sich kaum jemand leisten kann und am Ende hat der PatientIn nicht davon. Keine Schadensersatzansprüche aber physisch und psychisch verstümmelt.