Die Folter dauerte neun Jahre
Nach einer Routineoperation starb eine Patientin beinahe. Sie klagte den Chefarzt an – und wartete neun Jahre auf ein rechtskräftiges Urteil.
Veröffentlicht am 26. September 2017 - 15:57 Uhr,
aktualisiert am 12. Juli 2018 - 15:20 Uhr
Sie sitzt am Tisch, die Frau mit offenem Blick und traurigen Augen, und erzählt ihre Geschichte. Ihr gegenüber der Journalist, am Kopfende ihr Psychiater. Er sei das einzig Gute, was ihr widerfahren sei, sagt die Frau. Ohne ihn wäre sie nicht mehr am Leben. Und ohne ihn am Tisch spräche sie nicht mit dem Journalisten.
Wenn sie den Namen des Psychiaters ausspricht, hört es sich an, als streichle sie seinen Handrücken. «Er ist mein Engel», sagt sie. «Ein schwerer Engel», gibt er zurück. Immer wieder fährt ihre Hand kurz über ihren Bauch, als wolle sie sicher sein, dass er da ist. Das Monster, wie sie sagt. Dieser grossartige, gutmütige Bauch, wie ihr Psychiater sagt. Ihr Bauch. «Der aussah wie ein Arsch.» Darin sind sich die beiden einig. «Er war der Einzige, der nichts beschönigte», sagt die Frau.
«Ich hatte Angst, es sei Krebs oder so. Und ich vertraute dem Arzt. Leider.»
Es ist das Jahr 2009. Die Frau wird von Schmerzen im Unterleib geplagt. Sie ruft ihren Arzt an. Der hat beim letzten Untersuch gesagt, ihre Gebärmutter sei so gesund, sie könne zehn weitere Kinder haben. Da ist die Frau 46, Mutter eines Sohnes, arbeitet bei Novartis. Sie tanzt gern, geht gern mit ihrem Partner auf Biketouren, dreht mit dem Hund die Runde und ist im Schützenverein aktiv.
Ihr Arzt ist in den Ferien. Sein Beantworter verweist die Frau ans Regionalspital Rheinfelden. Dort behandelt der zuständige Chefarzt Gynäkologie ihren Unterleib. Die Therapie schlägt nicht an. Als Ausweg sieht er die Entfernung der Gebärmutter. So bald wie möglich. Ein paar Tage darauf liegt die Frau unter dem Messer. «Ich hatte Angst, es sei Krebs oder so. Und ich vertraute ihm. Leider.»
Zur Entfernung der Gebärmutter wählt der Chefarzt korrekterweise jene Methode, mit der man auch Kinder zur Welt holt. Doch beim Lösen der Bauchdecke verletzt er die Blase und den Dünndarm. Das Loch in der Blase übernäht er. Das im Darm nicht. Das war am 25. September 2009, einem Freitag.
Vage erinnert sich die Frau an das Zimmer, in dem sie aufwachte. Ein riesengrosser Raum. In dem habe ein einziges Bett gestanden. Ihres. Das war im Spital Rheinfelden. Dann erinnert sie sich ans Rattern des Helikopters. Ihr Zimmer muss neben der Notfallaufnahme gelegen sein. Jener des Kantonsspitals Aarau. Und ans Glockenspiel erinnert sie sich. «Das höre ich bis heute.»
Bei der Operation ist es zu schweren Komplikationen gekommen. Danach zu einem schweren Zerwürfnis innerhalb der Ärzteschaft im Gesundheitszentrum Fricktal mit Spitälern in Laufenburg und Rheinfelden.
Weil der Darm verletzt ist, entzündet sich der Bauch der Frau. Zwei Ärzte des Spitals Rheinfelden kommen unabhängig voneinander zum Schluss, sie habe Anzeichen einer Blutvergiftung, einer Sepsis. Zudem zersetze die aus dem Darm laufende Flüssigkeit ihre Organe. Sie müsse dringend operiert werden. Der Chefarzt ist anderer Meinung. Es handle sich um einen «lahmen Darm» oder um einen Darmverschluss. Auch dieses Krankheitsbild ist lebensbedrohlich.
Der Zustand der Patientin wird schlechter und schlechter. Schliesslich setzen sich die beiden Ärzte über ihren Chef hinweg und weisen die todgeweihte Frau am Sonntag ins Kantonsspital Aarau ein. Dort wird sie am späten Nachmittag operiert.
«Er sah aus wie ein Bullauge, die Wundränder waren zündrot. Einen Bauchnabel hatte ich nicht mehr.»
In den Monaten danach folgt ein Eingriff auf den anderen, ein Dutzend sind es, die Frau liegt mehrere Wochen im Koma. Sprechen kann sie kaum mehr. An einen Satz aus jenen Monaten erinnert sie sich. Sie sei aus dem Delirium erwacht und habe gesagt: «Mein Sohn ist schwanger.»
Über Monate fährt ihr Partner täglich zweimal zu ihr. Mehrmals wird er gerufen, weil nicht klar ist, ob sie die nächsten Stunden überlebt. Ihr Sohn sitzt jeden Tag an ihrem Bett, bringt Eiweissriegel, weil man ihm gesagt hat, die würden der Mutter guttun. Alle drei Stunden werden die Gazen ausgewechselt, wird der Bauch gesäubert, denn der ist offen. Er wuchs «per secundam» zusammen, sagt der Psychiater, das heisst, die Ränder nähern sich Zelle für Zelle an. «Er sah aus wie ein Bullauge, die Wundränder waren zündrot. Einen Bauchnabel hatte ich nicht mehr», sagt die Frau.
Im Mai 2010 darf sie nach Hause. Sie wiegt noch 46, 48 Kilo. «Ich hatte eine superschöne Figur. Jetzt ist mein ganzer Körper vernarbt.» Sie verliert ihren Job als Gruppenleiterin. «Ich habe für meine Arbeit gelebt. Sie hat mir viel Spass gemacht.» Sie würde liebend gern wieder arbeiten, kann aber nicht.
Sie bezieht Invalidenrente. In der ersten Zeit ist sie im Rollstuhl. Sie muss wieder laufen lernen. Und sie kann keine Zahlen mehr tippen, wenn sie das Telefon bedienen will. «Früher habe ich viel gelacht. Heute bin ich eine Zicke. Was mir bleibt, ist meine Familie. Aber sie leidet, weil ich leide. Wenn Besuch da ist, komme ich in Stress und ziehe mich unten im Haus in mein Zimmerchen zurück.» Dort steht eine Vitrine voller Pokale. Ihr Partner ist ein begeisterter Schütze.
Der Chefarzt, der sie operiert hat, hat sich nie bei ihr gemeldet. «Fehler geschehen überall. Am Anfang tat er mir leid», entschuldigt ihn die Frau. Sie will keine Rache. Sie will die Sache endlich hinter sich haben. Ihre Rechnungen zahlen. Eine aussergerichtliche Einigung kommt nicht zustande. Der Anwalt der Frau reicht eine Strafanzeige ein. Es kommt zum Prozess.
Im ersten Prozess wird der Nachfolger des Angeklagten über seinen früheren Chef sagen: «Wenn […] von einer Sache überzeugt war, war er davon überzeugt. Er war ein Chefarzt der alten Schule, direktiv und hierarchisch.» Er wird sagen, dass ein Darm nicht einfach kaputtgeht, sondern 80 oder 90 Jahre hält. Man wird ihn nach dem fachlichen Verhältnis zwischen dem Chef und den anderen Ärzten fragen. «Langes Schweigen», steht im Protokoll, das dem Beobachter vorliegt.
Als Erstes klagt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach im Juli 2011 jene zwei Mediziner an, die der Patientin wohl das Leben gerettet haben. Der Arzt und die Ärztin waren bei der Operation aber gar nicht dabei. Es geht um berufliche Existenzen. Der Chefarzt ist wenige Wochen nach der Operation entlassen worden.
Der erste befragte Arzt ist gleich alt wie sein früherer Chef. Jahrgang 1957. Er sagt, er habe sich «allein gelassen gefühlt vom Operateur», keiner habe auf ihn gehört, und der Chefarzt habe die Verantwortung an die Chirurgen abwälzen wollen. «Er hat damit die Patientin gefährdet und mir eine Situation gezeigt, die ich in meinem Berufsleben nie hätte erleben wollen.»
Die junge Ärztin gibt zu Protokoll, sie habe ihren Chef auf die Blutvergiftung und den Ernst der Lage hingewiesen und ihn gefragt, ob es während der Operation zu einer Darmverletzung gekommen sei. «Er hat dies jedoch kategorisch verneint.»
Im Mai 2014, fast fünf Jahre nach dem Eingriff, wird der Chefarzt erstmals befragt. Er sagt: «Ich bedaure den Verlauf und die Komplikationen. Ich lege jedoch Wert darauf, dass aufgrund der vielen Komplikationen in Rheinfelden und Aarau nicht alle auf einen einzelnen Arzt reduziert werden können.»
Im Juli 2015 wird er schuldig gesprochen wegen schwerer Körperverletzung. Neben einer Geldstrafe von 74'000 Franken und einer Busse von 15'000 Franken muss er der Patientin 100'000 Franken Genugtuung zahlen, zuzüglich fünf Prozent Zins seit dem 25. September 2009. Hinzu kommt der Lohnausfall seit der Operation. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Chefarzt zieht den Fall weiter an die nächste Instanz, das Obergericht in Aarau.
Bei seiner früheren Patientin stapeln sich nach Zeitungsberichten über das Urteil sofort die Rechnungen. Das Steueramt will Geld, die Bank die Raten auf Hypotheken, die Krankenkasse für die teuren Operationen zur Wiederherstellung ihres Bauchs samt Nabel. «Ich wurde mit Rechnungen bombardiert, es war abnormal, man wollte Geld von mir, das gar nicht da ist», sagt die Frau. Das geht so weit, dass sie sich nicht mehr traut, den Briefkasten zu öffnen. Sie hat Schulden bei ihrer Mutter, bei ihrem Sohn. Zu den Schulden kommen Mahngebühren. Macht noch mehr Schulden.
Die Rechnung der Anwälte des Chefarztes dagegen geht auf. Um die Anklage zu zerpflücken, verlangen sie Fristerstreckung um Fristerstreckung. Und erhalten sie. Erst Ende März 2017 kommt es zum Prozess beim Obergericht in Aarau. Die Patientin ist nicht anwesend, das wenige, das sie zu sagen hatte, hat sie schon gesagt. Ihr Psychiater aber ist da. Er erlebt mit, wie der Chefarzt mitten in der Antwort auf eine Frage des Richters zur Seite kippt und zu Boden fällt.
Erst denkt er, es sei eine Kreislaufschwäche. Doch dann sieht er, «dass sich die Finger des Angeklagten blau färbten. Ich riss ihm das Hemd auf und drückte auf seinen Brustkorb, bis es knackte.» Der Anwalt des Chefarztes übernimmt, bis die Ambulanz da ist. Der Anwalt bedankt sich später beim Psychiater. Der Chefarzt, dem er nach dem Herzinfarkt das Leben gerettet hat, schweigt.
Das Aargauer Obergericht hat bislang keinen neuen Termin angesetzt.* Im Juli schreibt der Psychiater dem Gerichtspräsidenten, er wünsche sich, dass man auch die Not seiner Patientin ernst nehme und den Prozess zu einem Abschluss führe. «Im Mittelalter war die Folter körperlich. Die heutige Folter ist Zeit», sagt er.
Die Frau hätte bloss vier Tage im Spital bleiben sollen. Die Entfernung der Gebärmutter gilt als Routineeingriff. Doch bei ihr geht die Folter nun ins neunte Jahr. Sie weiss nicht, woran sie ist. «Ich bin wütend, dass es so lange dauert», sagt sie.
*Anmerkung der Redaktion:
Nach Erscheinen des Beitrags schrieb das Aargauer Obergericht dem Beobachter, die Verhandlung werde am Montag, 13. November 2017, stattfinden.
Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte den Gynäkologen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 37'200 Franken und einer Busse von 15'000 Franken. Er muss der Geschädigten eine Genugtuung von 40'000 Franken zahlen und die Kosten für das Verfahren und den Anwalt der Geschädigten tragen. Die Schadenersatzforderungen in Höhe von über 1,5 Millionen Franken werden auf den Zivilweg verwiesen.
Gegen dieses Urteil des Obergerichtes erhob der Gynäkologe Beschwerde beim Bundesgericht. Anfang Juli lehnte das Bundesgericht die Beschwerde des Gynäkologen vollumfänglich ab. Damit wird das Urteil des Aargauer Obergerichts rechtskräftig.
Update vom 12. Juli 2018