Birthe Homann
Veröffentlicht am 2. Dezember 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 2. Dezember 2024 - 06:00 Uhr
Für Menschen mit Behinderung in der Schweiz ist ein Spitalaufenthalt immer noch mit grossen Hürden verbunden – auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und zehn Jahre nach der Ratifizierung der Uno-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Pflege, Betreuung und die baulichen Gegebenheiten passen oft nicht.
Vereinzelte Spitäler haben die Mängel erkannt und arbeiten aktiv daran, sie zu beheben – um damit die Vorgaben des BehiG und der BRK zu erfüllen. Im Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Auch im Gesundheitsbereich.
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