Ja, das ist möglich. Wenn man eine bewegliche Sache für eine bestimmte Dauer und für den privaten Gebrauch mietet, erlaubt das Gesetz eine Kündigung «mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer».
Ein Beispiel: Ein Vertrag läuft ab dem 1. März. Dann kann man in Dreimonatsschritten jeweils auf Ende Mai, Ende August, Ende November, Ende Februar kündigen – immer mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen.
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