aktualisiert am 8. März 2021 - 08:05 Uhr
Das Sportgeschäft empfiehlt mir, eine besondere Skiversicherung abzuschliessen. Ist das sinnvoll?
Wer Ski
mietet, kann sich häufig für zehn Prozent des Mietpreises gegen
Diebstahl und Skibruch versichern lassen. Sinnvoll ist das aber selten. Denn gegen Diebstahl muss sich der Eigentümer absichern, also der Skivermieter. Und das Risiko eines Skibruchs ist bei normaler Fahrweise gering.
Ich habe ein beliebtes Skimodell gemietet. Nach dem Après-Ski habe ich dann prompt ein falsches Paar erwischt. Hafte ich für diese Verwechslung?
Kann sein. Wie beim Diebstahl trägt zwar grundsätzlich der Eigentümer das Risiko für eine Verwechslung. Wenn Sie die Verwechslung aber verschuldet haben – zum Beispiel weil Sie die Ski im angeheiterten Zustand nicht mehr auseinanderhalten konnten –, sind Sie dem Sportgeschäft gegenüber schadenersatzpflichtig.