800 Franken sollte Franziska Siegrist aus Bern bezahlen, weil sie den Handyvertrag ihrer Tochter bei Salt vorzeitig kündigte. Absurd dabei: Bis zum offiziellen Ende der Mindestlaufzeit wären nur noch zwei Monatsgebühren à 29 Franken fällig gewesen.

Schuld an der hohen Rechnung war eine Falschinformation eines Salt-Mitarbeiters. «Ich erkundigte mich im Salt-Shop in Bern, wie viel eine vorzeitige Abokündigung kosten würde», erzählt Siegrist. Die Antwort: 200 Franken. Weil sich die Tochter zum Geburtstag ein neues Handy wünschte, war Siegrist bereit, diese Strafgebühr zu zahlen. Mitte April kam dann allerdings die horrende Abrechnung. Siegrist ärgert sich: «Ich hätte den Vertrag nie vorzeitig gekündigt, wenn ich von den 800 Franken gewusst hätte.»

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Obwohl Siegrist dreimal die Hotline anrief und mit insgesamt acht Mitarbeitern sprach, blieb Salt hart. Begründung: Die Gebühr wird kleingedruckt im Vertrag erwähnt. «Ja, es war ein Fehler, dass ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe», räumt Siegrist ein. Aber sie habe keinen Anlass gehabt, die klare Auskunft des Shop-Mitarbeiters nochmals zu überprüfen.

«Irrtümlich informiert»

Auf Intervention des Beobachters hin hat sich Salt nun bereit erklärt, die Differenz von 600 Franken zurückzuerstatten. «Da die Kundin im Salt-Store irrtümlich informiert wurde, haben wir beschlossen, den im Shop mitgeteilten Betrag in Rechnung zu stellen», lässt die Medienstelle verlauten.

Oliver Sidler, Ombudsmann Telekommunikation, bemängelt ganz allgemein die Verrechnung solch hoher Strafgebühren kurz vor Ende der Mindestlaufzeit: «Wir halten die Verrechnung der vollen Gebühren nicht für korrekt. Fairer wäre es, anhand der restlichen Vertragslaufzeit einen Pro-rata-Betrag in Rechnung zu stellen.»

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Quelle: Thinkstock Kollektion