Service mangelhaft
Wer kaputte Ware bekommt, muss kämpfen: Der Online-Shop Gonser.ch zögert lange, Ersatz zu gewähren oder das Geld zurückzuzahlen. Gleich mehrere unzufriedene Kundinnen meldeten sich deshalb beim Beobachter.
Veröffentlicht am 20. Mai 2021 - 17:42 Uhr
Ein Stand-up-Paddle-Board wird mit einem Loch geliefert: Dafür gibts einwandfreien Ersatz oder Geld zurück – sollte man meinen.
Beim Onlinehändler Gonser.ch ist es nicht immer so. Er verlangt von Kundin Regula Rast aus Luzern zuerst, sie solle die kaputte Naht des Paddelboards selber reparieren. Sie versucht es tatsächlich – ohne Erfolg. «Ein undichtes Paddelboard bietet mir nicht die Sicherheit, die ich mir wünsche», schreibt Rast und verlangt Ersatz oder ihr Geld zurück. Das Angebot von Gonser: 50 Prozent Rabatt beim Kauf eines neuen.
«Ich habe Anspruch auf Ersatzlieferung. Denn eine Reparatur ist nicht möglich und ein undichtes Board völlig unbrauchbar», hält Rast dagegen. Sie ist im Recht: Wenn Gonser nicht gemäss seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen reparieren oder Ersatz liefern kann, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei unbrauchbaren Gegenständen können Käuferinnen den gesamten Kaufpreis verlangen.
Doch Gonser bleibt hart: Regula Rast könne zwischen einem Warengutschein und dem halben Preis in bar wählen. Rast nimmt das Geld.
«Eine Frechheit»
Unzufrieden ist auch Werner Blattner-Nick aus Seengen AG. Er bestellte ein sehr günstiges Velo, geliefert wurde es mit defektem Zahnkranz.
Das Angebot von Gonser: Er solle es für maximal 100 Franken flicken lassen – doch der Velomech lachte ihn nur aus. Schon die Ersatzteile kosteten mehr.
Nächstes Angebot: Er bekomme ein neues Velo, aber erst in fünf bis acht Wochen – oder einen Warengutschein. «Bis dann ist der Sommer vorbei. Eine Frechheit, dass ich das Geld nicht zurückbekomme», sagt Blattner. Er nimmt den Gutschein und bekommt ein anderes Velo geliefert, frei von Mängeln.
Seraina Müller* (Name geändert) aus dem Kanton Basel-Landschaft erhielt einen Gartentisch mit verbogenem Bein – unbrauchbar. Sie verlangte die Reparatur, einen einwandfreien neuen Tisch oder das Geld zurück. Gonser kann nicht reparieren oder liefern, bietet einzig einen Warengutschein an. «Ich akzeptiere keinen Warengutschein, da ich keine weitere Bestellung bei Ihnen tätigen werde», antwortet Müller.
Fälle aus dem vergangenen Jahr
Als der Beobachter Gonser mit diesen Vorfällen konfrontiert, bezahlt man Regula Rast umgehend auch die zweite Hälfte für das defekte Paddelboard, Werner Blattner-Nick erhält eine Barauszahlung von 170 Franken, Seraina Müller den Kaufpreis des Tischs.
Alle drei Fälle seien letztes Jahr passiert, schreibt Gonser. «Die Fälle entsprechen keineswegs unserem normalen Service und standen mit einer sehr herausfordernden Zeit in Verbindung.» Man wolle dem Kunden immer eine rasche, unkomplizierte und nachhaltige Lösung bieten. Neben komplettem Umtausch, Rückgabe oder nachträglicher Preisreduktion kämen Reparatur oder die Nachlieferung eines Ersatzteils in Frage. Die Kundenzufriedenheit sei jetzt wieder sehr hoch.
«So ein Theater»
Die Erfahrungen dreier weiterer Kundinnen bestätigen das aber nicht. Nicole Leong aus Bern bekam Anfang 2021 ein Einrad mit defektem Pneu. Gonser konnte keinen Ersatz liefern, bot 44 Franken, doch die Reparatur kostete mehr. In mehreren Mails lehnte Leong auf Anraten des Beobachter-Beratungszentrums Teilrückerstattungen und Gutscheine ab. Erst da erstattete Gonser den Kaufpreis.
Evelyne Ineichen aus Luzern hatte weniger Geduld und akzeptierte einen Warengutschein für Barstühle, die andere Masse hatten als angegeben. Der Aktenschrank, den sie dann im März bestellte, war verbeult, und es fehlten Teile.
Die Odyssee begann von neuem: Man einigte sich auf einen komplett neuen Schrank, sie bekam dann aber nur die fehlenden Teile geliefert. «Die linke Hand weiss nicht, was die rechte tut. Manchmal melden sich pro Tag drei verschiedene Leute, die alle etwas anderes sagen», berichtet Ineichen. «Wir haben Stunden damit verbracht, zu schreiben und zu reklamieren. So ein Theater, unglaublich.»
Ursula Zimmermann aus Goldach SG bekam Auflagen für Liegestühle, die nur vier – statt wie beschrieben acht – Zentimeter dick waren. Doch ausser einem Warengutschein gab es keine Erstattung.
Verweis auf Einzelfälle
Auf eine erneute Anfrage des Beobachters reagiert Gonser innert Stunden: Evelyne Ineichen kann wählen zwischen der Erstattung des Kaufpreises und einem Preisnachlass, Ursula Zimmermann bekommt den Kaufpreis zurück.
Auf Anfrage erklärt Gonser, dass «die Anliegen von Frau Leong und Frau Ineichen nicht ideal bearbeitet wurden» und man bedaure, Frau Zimmermann mit dem Warengutschein verärgert zu haben. «Keinesfalls möchten wir die kompetente Bearbeitung eines Kundenanliegens hinauszögern und dadurch für unsere Kunden unnötige Wartezeiten generieren.» Es handle sich um Einzelfälle.
«Eigentlich ist es schlimm, wenn sich erst der Beobachter einschalten muss, bevor man zu seinem Recht kommt», sagt Ursula Zimmermann.
Stellen Sie fest, dass ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, müssen Sie als Konsument prüfen, welche Rechte Sie haben. Mehr dazu sowie zu Garantiefristen lesen Sie als Beobachter-Mitglied im Merkblatt «Garantie (Gewährleistung)». Mit dem Musterbrief «Mängelrüge» können Sie überdies ganz bequem Ihre Forderung um Ersatz an den Verkäufer stellen.
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5 Kommentare
Irreführung und Betrug um 1000CHF
Absolut unterste Schublade was diese Firma durchzieht:
bestelltes Produkt: Weinkühlschrank in der Aktion 999CHF (UVP 1799CHF) mit technischer Angabe von 34dB Lautstärke (akezptabel)
Der Weinkühler wurde geliefert, optisch top, technisch flop. 68-72dB Geräuschpegel (wie wenn man einen Dampfabzug beim Kochherd 24/7 eingeschaltet lässt). Das Produkt wurde mir ersetzt, der zweite Kühler zeigt genau denselben Fehler. Der Kundendienst zögert die Bearbeitung heraus, schiebt die Schuld mir in die Schuhe (zu nahe an der Wand, etwas sei im Lüfter). Man könne im mitgeschickten Video keine erhöhten Lärmgeräusche erkennen
Gonser.ch hat mir betrogen!!!
Ich hatte zwei Bestellungen an der Wochenende erfasst. Eine hatte ich innerhalb ein paar Minuten storniert. Gonser.ch hatte einfach Geld zurück zu geben. Am ende bekomme ein nur Gonser.ch Gutschein.
Zweite Bestellung wurde geliefert.
Das wollte ich zurücksenden als ich keine Vertrau an Gonser.ch mehr hatte. Gonser.ch hat einfach abgelehnt mit der Aussage " Gonser.ch hat recht ob etwas zurücksenden werden kann oder nicht"
Auch ich bin im März 2021 in die Gonser Falle getappt, habe ohne Rücksprache einen Artikel zurück geschickt und da Gonser nicht auf Rechnung liefert, sondern nur gegen Vorauszahlung, hat man mir aufgrund meiner Rücksendung einen Gutschein mit unbeschränkter Gültigkeit ausgestellt. Nun ist Ende 2021 und ich habe beantragt, dass ich mein Geld zurückhaben möchte. Bisher blieb Gonser stur und erstattet den Kaufpreis nicht zurück. So kann man natürlich auch geschäften, denn ich vermute, jede 2. oder 3. Gutschrift geht nach einigen Wochen beim Kunden irgendwo im eMail Dschungel unter und dann hat man für etwas bezahlt, aber keine Ware bekommen (den Beweis des Gutscheins muss natürlich der Kunde erbringen). Merkwürdige, um nicht zu sagen stossende Praxis.
Das sind keine Einzelfälle, leider bin ich auch in die Falle Gonser getappt. ;-( Material wurde verspätet und nicht vollständig geliefert.. Der Kundendienst ist hier nicht wirklich ein Hilfe und versteckt sich hinter einer E-Mail Adresse. Telefonieren und eine gemeinsame Lösung zu finden scheint nicht im Interesse von Gonser zu sein. Schade das die überhaupt Geschäften dürfen.