Die Datensammler von Raiffeisen
Die Raiffeisen-Bank hat ihre Datenschutzbestimmungen geändert: Ab sofort werden auch öffentlich zugängliche Kundeninformationen gesammelt. Immerhin gibt es eine Möglichkeit, sich zu wehren.
Veröffentlicht am 11. Januar 2017 - 16:11 Uhr
Daniela Eppenberger* war verunsichert, als sie von der Raiffeisen-Bank zu Beginn des Jahres neue Reglemente erhalten hat. Darin ist auf Seite 6 unter Punkt 13 versteckt vermerkt, dass die Bank nicht nur sämtliche interne Kundendaten bearbeiten und daraus Profile bilden kann (was jede Bank macht). Sie nimmt sich auch das Recht heraus, öffentlich verfügbare Informationen über die jeweilige Person zu sammeln und Daten von Dritten zu beziehen, also einzukaufen. Wörtlich steht da:
«Die Bank kann Daten, die ihr der Kunde mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg bekanntgegeben hat, öffentlich zugängliche Daten sowie Daten, die sie von Dritten bezieht, bearbeiten und daraus Profile bilden. Diese Daten dürfen von der Raiffeisen Gruppe ebenfalls für Marketing- und Marktforschungszwecke sowie für Risikomanagementzwecke bearbeitet werden.»
Raiffeisen geht damit weiter als andere Banken. Gemäss eigenen Angaben gelten beispielsweise Daten vom Bundesamt für Statistik oder aus dem Handelsregister als öffentlich zugängliche Informationen. Immerhin würden keine personenspezifischen Informationen von Facebook oder vergleichbaren Social-Media-Plattformen verwendet.
Diese personenbezogenen Daten werden verwendet, um ein möglichst genaues Persönlichkeitsprofil des Kunden zu erstellen. Denn je besser man die Kunden kennt, desto besser lässt sich Werbung personalisieren und auf «Kundenbedürfnisse» eingehen – und desto geringer ist das Risiko, einen Kunden zu angeln, der beispielsweise verschuldet ist («Risikomanagement»).
Immerhin: Wem dieses Vorgehen zu weit geht, der kann selber aktiv werden. Mit dem unterstehenden Musterbrief können Sie bei Raiffeisen beantragen, dass die gesammelten Daten nicht für Marketing-Zwecke verwendet werden können. Bei Zweifeln lohnt es sich, bei der Bank einen Auszug aller Daten zu verlangen: «Die Kunden der Bank haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Daten über sie bearbeitet werden», so der eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger gegenüber dem Beobachter.
Hier können Sie den Musterbrief herunterladen (.doc)
*Name geändert
Smartphone-Apps: Nehmt ruhig meine Daten!
Kaum jemand bezahlt heutzutage noch mit Geld für Smartphone-Apps – sondern mit seinen persönlichen Daten. Das ist problematisch.
Der Datenschutz hat in den letzten Jahren durch die Digitalisierung an Bedeutung gewonnen. Doch wer darf was über mich wissen? Wie erhält man Auskunft über gespeicherte Daten? Und wie sieht es aus mit dem Fotografieren im öffentlichen Raum? Beobachter-Mitglieder erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zum Daten- und Persönlichkeitsschutz.
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