Die Firma Euroweb macht Ärger
Euroweb bietet Internetseiten für Kleinunternehmen an – allerdings mit umstrittenen Vorgehensweisen bei Vertragsverlängerungen. Wie kann man sich wehren?
aktualisiert am 9. November 2016 - 14:02 Uhr
Das deutsche Internet-Unternehmen Euroweb verwaltet auch in der Schweiz Internetseiten für Kleinunternehmen. Der Abopreis ist allerdings happig und die Vorgehensweisen bei Vertragsverlängerungen umstritten.
Die aktuelle Ausgabe von «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle» handelt von einer Euroweb-Kundin, die angeblich eine automatische Vertragsverlängerung unterschrieben habe, obwohl davon gar nie die Rede war. Wie kann sich diese Frau dagegen wehren? Beobachter-Expertin Rosemarie Naef erklärts:
Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema:
- Offerte
Lassen Sie sich keine Verträge aufschwatzen. Auch wenn man Sie unter Druck setzt, bestehen Sie darauf, dass man Ihnen eine schriftliche Vertragsofferte überreicht, die Sie dann in aller Ruhe studieren und entscheiden können, ob Sie diese überhaupt unterzeichnen wollen. - AGB
Im Detail steckt der Teufel: Wer wissen will, wozu er sich verpflichtet, muss vor allem auch das Kleingedruckte, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen. - Internetrecherche
Oft lohnt es sich, vor Vertragsunterzeichnung im Internet zu recherchieren, ob Negatives über den Vertragspartner oder dessen Geschäftspolitik bekannt ist.
Firmen-Websites: Eurowebs neuer Trick
Ein Physiotherapeut soll zweimal 20'000 Franken zahlen, weil der Website-Anbieter Euroweb ihn hereinlegte.
Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.