Im November 2016 geht Astrid Flükiger mit einem Freund zum Media-Markt im Bahnhof Basel. Er hat sie überredet, für ihn zwei Handys zu kaufen. Kosten: je 877 Franken. Sie schliesst zwei zweijährige Abos mit einem Abzahlungsvertrag von je Fr. 36.50 pro Monat ab, leistet eine Anzahlung von zweimal einem Franken. Die Handys gibt sie dem Freund. 

Das Problem: Astrid Flükiger und ihr Kollege sind geistig behindert. Ein Arztzeugnis belegt, dass die 53-Jährige nicht in der Lage ist, einen Kaufvertrag zu lesen, zu verstehen oder zu beurteilen. Ihr Vater, Alfred Flükiger, wusste nichts vom Handykauf. Er hielt die monatlichen Sunrise-Rechnungen für ein Versehen – bis ihm die Tochter alles gestand. «Sie schämte sich», sagt der Vater.

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Es war ein Fehler zu bezahlen

Im April 2017 zahlte er den bis dahin fälligen Betrag von Fr. 567.50. «Ein Fehler», sagt Beobachter-Juristin Nicole Müller. Nun könne die Gegenseite argumentieren, er als gesetzlicher Beistand habe den Vertrag bewilligt. Sonst wäre alles klar: Eine nicht urteilsfähige Person kann keinen gültigen Vertrag abschliessen.

Bis Dezember 2017 hört Alfred Flükiger nichts mehr. Dann folgt ein Zahlungsbefehl der Intrum Justitia über Fr. 1998.20. Sunrise hatte den Fall wegen ausstehender Rechnungen an das Inkassobüro weitergeleitet. Als der Beobachter nachhakte, zog Sunrise den Zahlungsbefehl zurück und verzichtete auf die Forderung. Nicht immer führe eine Behinderung zu einer Vormundschaft, sagt ein Sprecher. Man habe nach dem Abschluss keine Papiere erhalten, wonach Astrid Flükiger nicht rechtsfähig sei. Man bedaure den Vorfall.

Alfred Flükiger ist froh, dass alles gut ausgegangen ist. «Astrid hat daraus gelernt.» Sie kaufe nie mehr etwas, ohne ihn zu fragen. Die Handys sind derweil verschwunden. Der Kollege sagt, sie seien ihm gestohlen worden.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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