Schwindelt die Swisscom bei den Gebühren?
Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS hat die Swisscom angezeigt. Grund: Sie soll ihren Kunden Roaming-Gebühren belastet haben, die gar nicht angefallen sind.
aktualisiert am 14. September 2017 - 17:26 Uhr
Seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaming-Gebühren in der EU definitiv abgeschafft. Das heisst: Wer in einem EU-Staat einen Handyvertrag abschliesst, muss bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der EU ab sofort nicht mehr mit zusätzlichen Kosten rechnen. In der Schweiz dagegen sorgt Roaming weiterhin für Ärger. Von Swisscom & Co. wird jeder Anruf, jede SMS und jedes Kilobyte im Ausland teuer verrechnet.
Offenbar ging die Swisscom bei ihren Verrechnungen sogar noch weiter: Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS wirft dem Telekom-Anbieter vor, den Kunden seit Jahren Roaming-Gebühren zu berechnen, die gar nicht anfallen. Die SKS reicht deswegen Strafanzeige gegen Swisscom ein und fordert, dass die Gebühren vollumfänglich rückerstattet werden, von Betrug und unlauterem Wettbewerb ist die Rede. Swisscom weist die Vorwürfe zurück: «Wir sind überzeugt, die Anrufe auf die Combox korrekt verrechnet zu haben.»
Worum geht es? Befindet sich ein Kunde mit Swisscom-Nummer im Ausland, und jemand aus der Schweiz ruft ihn an, so fallen Roaming-Gebühren an. Nimmt dieser Kunde den Anruf entgegen, bezahlt er einen happigen Zuschlag von mindestens 0.45 Franken pro Minute – es sei denn, er nutzt ein Flatrate-Abo. Dasselbe gilt auch für Anrufe auf die Combox, die normalerweise ebenfalls verrechnet werden.
Die Swissom allerdings nutzt – im Gegensatz zu den Konkurrenten Salt und Sunrise – seit einiger Zeit ein sogenanntes Anti-Tromboning-System. Dieses erkennt, wenn sich ein Kunde im Ausland befindet, und leitet den Anruf, sofern niemand abnimmt, direkt auf den Schweizer Combox-Server. Dadurch fallen keine Roaming-Gebühren mehr an. Laut Swisscom funktioniere dieses System allerdings nicht für Prepaid, nicht in alle Netze und nicht in allen Fällen. Zudem würden die ausländischen Roamingpartner versuchen, Anti-Tromboning zu verhindern, da ihnen damit Einnahmen entgingen.
Dieses Anti-Tromboning-System – eigentlich als Dienstleistung für die Kunden gedacht, um Kosten zu sparen – hat die Swisscom nun offenbar verwendet, um Roaming-Gebühren zu verrechnen, die gar nicht angefallen sind. Dem SKS sind «einige Fälle» bekannt, die Swisscom wollte sich zu Zahlen nicht äussern. Sie lässt aber mitteilen: «Swisscom entstehen Kosten, auch wenn es gelingt, die Anrufe abzufangen. Denn es wird das ausländische Netz benutzt, es braucht einen Roamingpartner und Roamingverträge. Roamingpreise sind immer eine Mischrechnung.» Der Telekom-Konzern verspricht eine für den Kunden bessere Lösung noch dieses Jahr.
Die Stiftung für Konsumentenschutz und der Beobachter raten betroffenen Kunden, sich direkt bei der Swisscom zu beschweren. Nehmen Sie Bezug auf diesen Bericht und fechten Sie die verrechneten Roaming-Gebühren in einem eingeschriebenen Brief an.
- Überlegen Sie sich zuerst, wie Sie im Ausland kommunizieren möchten.
- Verzichten Sie darauf, im Ausland über das Mobilfunknetz Videos, Radioprogramme oder Musik zu streamen.
- Deaktivieren Sie auf Ihrem Smartphone die Synchronisierung mit der Cloud und Hintergrund-Updates über das ausländische Mobilfunknetz.
- Wenn Sie sich an diese Vorgaben halten und das Gerät durchaus intensiv brauchen, dürften Sie kaum mehr als 100 bis 200 MB Daten pro Woche verbrauchen.
- Experte Ralf Beyeler empfiehlt deshalb: «Zuerst einfach mal das einfachste Datenpaket kaufen. Anschliessend kann man jederzeit nachkaufen.»