Wer sein Abo bei Sunrise kündigen möchte, kann dies künftig nicht mehr schriftlich per Briefpost oder E-Mail tun. Ab dem 28. Mai akzeptiere sie nur noch Kündigungen per Hotline oder Chat, verkündete die Telekomfirma in einer Mitteilung an ihre Kunden. Ziel dieser Änderung sei es, den «Kündigungsprozess zu optimieren».

Kritik vom Konsumentenschutz

Bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, welche die AGB-Änderung publik machte, stösst dies auf Kritik. «Dieses Vorgehen ist äusserst befremdlich und für die Kunden von Sunrise von grossem Nachteil», so die SKS. Das Kalkül von Sunrise sei klar: Man will bei einem Telefonanruf oder Chat den Konsumenten dazu anhalten (oder gar nötigen), das Abo weiterzuführen. Noch schwerwiegender sei allerdings der Umstand, dass die Kunden nichts mehr in der Hand hätten, um die Kündigung zu beweisen. 

Partnerinhalte
 
 
 
 
Sunrise: «Der Kunde soll sich für seine Kündigung nicht rechtfertigen müssen»

Auf Anfrage erklärt Sunrise, dass sie dem Kunden nach der Kündigung eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder, wenn gewünscht, per Post zustelle. Den Chatverlauf könnten sich die Kunden per E-Mail direkt ab der Webseite zuschicken lassen. Auf die Frage, ob der Kunde am Telefon oder im Chat dazu angehalten werde, seinen Vertrag nicht zu kündigen, sagt Sunrise: «Es ist nicht die Idee, dass der Kunde sich für seine Kündigung rechtfertigen muss.» Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass er nach dem Grund gefragt werde. Wenn er dies nicht beantworten möchte, könne er dies dem Kundenberater aber einfach mitteilen. 

Beweise sichern

Ist eine Klausel, die Kündigungen per Anruf oder Chat vorschreibt, überhaupt rechtens? Diese Frage ist unter Juristen umstritten. Gerichtsentscheide gibt es keine.

Doch das braucht kündigungswillige Kunden nicht zu kümmern. Das Problem, dass sie einen Beweis für ihre Kündigung brauchen, lässt sich auf folgende Weise lösen:

  • Wer per Chat kündigt, macht Screenshots.
  • Wer telefonisch kündigt und keine Zeit hat, auf die versprochene Bestätigung per E-Mail zu warten, bestätigt seine mündliche Kündigung in einem eingeschriebenen Brief.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, geht davon aus, dass Sunrise die AGB-Änderung noch vor dem 28. Mai zurücknimmt. «Anderenfalls behalten wir uns weitere Schritte vor.»

Jede Woche das Beste vom Beobachter
«Jede Woche das Beste vom Beobachter»
Raphael Brunner, Redaktor
Der Beobachter Newsletter