Tricks an der Haustür
Die Firma Suissephone nutzt die Umstellung von analog auf digital, um auf Kundenfang zu gehen.
Veröffentlicht am 26. September 2017 - 15:36 Uhr,
aktualisiert am 28. September 2017 - 15:04 Uhr
Er müsse nur kurz die Telefonbuchse kontrollieren, sagte der angebliche Servicetechniker, als Margrit Imhof die Haustür öffnete. Es gehe um die Umstellung des Festnetzes von analog auf digital. Dann liess er die 78-Jährige eine «Bestätigung» unterzeichnen. Tatsächlich war es aber ein teurer Suissephone-Zweijahresvertrag, inklusive Kündigung des Swisscom-Anschlusses.
Offenbar pflegt Suissephone die Masche mit dem falschen Techniker bei Rentnern öfter. Das lassen zwei weitere Fälle vermuten, die dem Beobachter bekannt sind.
Ende Jahr läuft das Geschäftsmodell von Preselection-Anbietern wie Suissephone aus – wegen der Umstellung auf digital. Ein separater Vertrag für Gespräche neben dem Swisscom-Anschluss ist dann technisch nicht mehr möglich.
Die Schlichtungsstelle Ombudscom kennt den Trick: «In mehreren Fällen unterschrieben ältere Kunden per Haustürgeschäft einen Anbieterwechsel weg von der Swisscom, den sie so nicht wollten», sagt Oliver Sidler. Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert: «Das Vorgehen von Suissephone bei Haustürgeschäften entspricht in vielen Fällen einer arglistigen Täuschung.»
Suissephone dagegen bestreitet, Kunden zu einem Abschluss zu überreden. Berater würden jeweils eine Kopie des unterschriebenen Vertrags sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ort lassen. Deshalb träfen die Vorwürfe nicht zu.
Margrit Imhofs Sohn hat derweil erfolgreich bei Suissephone interveniert. Die Firma löste den Vertrag «aus Kulanz» auf.
- Wenn Sie jemand am Telefon oder an der Haustür zu einem neuen Vertrag überredet hat, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen (Haustürgeschäft, siehe Mustervorlage unten).
- Wenn die Frist schon abgelaufen ist, können Sie den Vertrag je nach den Umständen wegen Täuschung und Irrtum anfechten (siehe Mustervorlage unten).
- Wenn Sie von Ihrem Preselection-Anbieter Post zur Umstellung bekommen haben, können Sie mitteilen, dass Sie auf den Zeitpunkt der Umstellung zur Swisscom zurückkehren werden. Für diesen Fall verwenden Sie den Musterbrief «Kündigung wegen Umstellung auf Internettelefonie» .
Haben Sie einen überraschenden Besuch oder einen Anruf bekommen und wurden zur Unterschrift eines Vertrags förmlich überrumpelt? Beobachter-Mitglieder sehen im Musterbrief «Widerruf des Vertrags», wie sie das Schreiben formulieren können und sich dabei auf das Haustürgesetz stützen. Falls zudem falsche Versprechungen oder verwirrende Aussagen gemacht wurden, kann der Vertrag mit dem Musterbrief «Irrtum und Täuschung» rückgängig gemacht werden.