Dreiste Zahlungsaufforderung
Unter verschiedenen Domains wird im Internet ein Online-Routenplaner angeboten, der sich als 500 Euro teures Angebot entpuppt. Auf eine allfällige Rechnung muss man aber nicht reagieren.
aktualisiert am 15. Dezember 2017 - 11:06 Uhr
- Update #1 vom 13. September 2016: Verschiedene Domains
- Update #2 vom 07. März 2017: Neue Drohung: «Pfändung Ihrer Wertgegenstände»
- Update #3 vom 23. November 2017: Nun wird mit der Staatsanwaltschaft gedroht
- Update #4 vom 15. Dezember 2017: Übergabe an die Staatsanwaltschaft
Beim Beobachter-Beratungszentrum gehen regelmässig Meldungen zur Website maps24-routenplaner.online ein, die einen Online-Routenplaner anbietet. Auch unter etlichen anderen Domains ist derselbe Service in ähnlichem Design abrufbar. Wer sich mit seiner E-Mail-Adresse für einen dieser Online-Routenplaner registriert, stimmt einer 24-monatigen Mitgliedschaft zum Preis von 500 Euro zu. So steht es in kleiner Schrift und leicht übersehbar in der Randspalte der Website.
Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, stellt man allerdings meist erst nach der Registrierung fest: Wenn man eine Bestätigungs-E-Mail von maps24-routenplaner.online erhält, in der man zur Vorauszahlung der Summe aufgefordert wird.
Auf diese Zahlungsaufforderung muss nicht reagiert werden. Denn das Angebot der Website ist irreführend. In der Schweiz gilt seit 01. Juli 2015 die sogenannte «Button-Lösung», wonach kostenpflichtige Angebote im Internet gut sichtbar und deutlich lesbar beim dazugehörigen «Absenden»-Button deklariert sein müssen: Entweder in Form des Preises auf der Schaltfläche zur Annahme des Angebots selbst oder indem der Preis in unmittelbarer Nähe der Schaltfläche steht.
maps24-routenplaner.online hat zwar kürzlich aufgerüstet und «kostenpflichtig bestellen!» auf den Button geschrieben. Doch der Preis von 500 Euro steht immer noch am rechten Bildrand versteckt und nicht in unmittelbarer Nähe des Buttons. Es kommt zu keinem gültigen Vertrag. Man muss also nicht zahlen.
Dieser Online-Routenplaner wird über mehrere Domains im Internet angeboten:
- routenprofi.net
Die dazugehörige Zahlungserinnerung wird von einer WEB Media GmbH aus Frankfurt am Main ausgestellt.
Erste Zahlungsaufforderung (.jpg)
Zweite Zahlungsaufforderung (.jpg)
- online-routenplaner.to
Die dazugehörige Zahlungserinnerung wird von einer Solution 24 GmbH aus Frankfurt am Main ausgestellt.
- maps-navi.info (derzeit nicht mehr aktiv)
Die dazugehörige Zahlungserinnerung, ausgestellt von Dach-24 GmbH (.jpg)
Ein Beispiel, wie aggressiv die Firma vorgeht (.pdf)
- maps-routenplaner.net (derzeit nicht mehr aktiv)
Die dazugehörige Zahlungserinnerung, ausgestellt von Media Work bzw. Control GmbH (.pdf)
- maps-24.info (derzeit nicht mehr aktiv)
Unter allen unterschiedlichen Namen und Internetadressen versucht der Anbieter, seine unberechtigten Ansprüche auf äusserst aggressive Weise durchzusetzen. Auf diese Forderung müssen Sie NICHT eingehen.
Neue Drohung: «Pfändung Ihrer Wertgegenstände»
Das Vorgehen der Routenplaner-Anbieter (wie z.B. gps-routenplaner.net, routenplaner-maps.online) wird immer dreister. Neuerdings verschicken sie per E-Mail die Androhung, dass wegen ausbleibender Zahlung ein «Vollstreckungstitel bei Gericht» erwirkt worden sei.
«Aus diesem Grund wird Sie ein Gerichtsvollzieher besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden», droht die beauftragte Inkassoabteilung der Solution 24 GmbH in Frankfurt am Main. «Sollten Sie nicht zu Hause sein, wird ein Schüsselfunddienst hinzugezogen, der die Türe öffnen wird.» Wenn man Widerstand leiste, werde die Polizei gerufen.
Dass Inkassobüros auf harsche Weise auftreten, ist alltäglich. «Doch diese massiven Drohungen übersteigen das übliche Mass deutlich», sagt Doris Huber vom Beobachter-Beratungszentrum. Aber sie beruhigt: Man soll sich von den üblen Drohungen nicht einschüchtern lassen: «Hunde, die bellen, beissen nicht.»
Nun wird mit der Staatsanwaltschaft gedroht
Zuletzt war es die Androhung einer Pfändung, nun versuchen es die Routenplaner-Anbieter (wie z.B. maps24-routenplaner.online) mit noch härteren Bandagen.
« (…) sehen wir uns nunmehr gezwungen, SOLLTEN WIR NICHT UNVERZÜGLICH DEN ZAHLUNGSEINGANG FESTSTELLEN, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten», heisst es in den neusten E-Mails, die verschickt werden.
Auch weiterhin gilt: Nicht auf die Forderung eingehen. «Diese E-Mail können Sie löschen», so Nicole Müller vom Beobachter-Beratungszentrum.
Die E-Mail im Wortlaut:
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