1. Im Laden naschen

Hungrig einkaufen ist sowieso keine gute Idee. Man kauft dann zu viel. Oder macht sich, wenn es blöd kommt, obendrein zum Ganoven.

Wer schon im Laden beherzt ins warme Brötli beisst, kommt womöglich mit dem Gesetz in Konflikt – auch wenn man beabsichtigt, es zu bezahlen. Denkbar wäre ein Verfahren wegen unrechtmässiger Aneignung. Denn das Gebäck gehört einem auf dem Weg zur Kasse noch nicht – und ist damit eine sogenannte fremde bewegliche Sache. 

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