Nein. Die EU-Verordnung sieht keine pauschale Entschädigung vor, wenn sich der Flug verspätet. Der Europäische Gerichtshof hat zwar einmal entschieden, dass Passagiere trotzdem eine Entschädigung verlangen können, wenn der Flug mehr als drei Stunden zu spät ankommt. Dem hat aber das Bezirksgericht Bülach widersprochen – die EU-Rechtsprechung sei in der Schweiz nicht verbindlich. Für Schweizer Passagierinnen und Passagiere ist die Situation also unklar.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Das Amtsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass Fluggäste einchecken und die Reise antreten müssen, um ihre Rechte zu wahren. Wenn man vorher schon verzichte, sei noch gar nicht klar, wie gross die Ankunftsverspätung schliesslich sein werde. Obwohl auch dieses Urteil für Schweizer nicht verbindlich ist, kann es als Orientierung dienen.

Klar ist aber: Wenn man seit dem geplanten Abflug länger als fünf Stunden am Gate hockt, kann man auf die Reise verzichten und sich immerhin die Ticketkosten erstatten lassen.

Merkblatt «Rechte von Flugpassagieren» bei Guider

Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren