Hunderttausende haben die Rückerstattung von Ticketkosten zugut, weil Airlines wegen der Pandemie Flüge annullieren oder verschieben mussten. Wer direkt gebucht hat, kann sich auf die EU-Verordnung über Fluggastrechte stützen; Pauschalreisekunden können das Geld vom Reisebüro oder direkt von der Airline zurückfordern.

Um die Reisebüros vor dem Ruin zu bewahren, mussten sich die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss verpflichten, die Ticketgebühren bis Ende September zurückzuzahlen. Dies war eine Auflage des Bundes, als er sich für Bankkredite von 1,5 Milliarden Franken verbürgte.

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Die Swiss hat eigenen Angaben zufolge «bis Ende September die Rückerstattungsanträge von Schweizer Reiseveranstaltern, welche bis Ende Juli eingegangen sind, abgearbeitet». Damit sei die Auflage des Bundes erfüllt. Es seien nur noch «einzelne bearbeitungsintensive Fälle» offen. Auch Edelweiss gibt an, dass sie «die uns bekannten Ticketforderungen fristgerecht an die Reisebüros rückerstattet» habe.

Reiseverband gibt sich zuversichtlich

Doch was, wenn die Reisebüros das Geld nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiterleiten? Aufgrund des Rechtsstillstands bis Ende Jahr könnten sie bis dann nicht betrieben werden, die Kunden müssen abwarten. Das werde nicht nötig sein, sagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Reise-Verbands. «Die grossen Veranstalter wie Tui, Hotelplan und Kuoni DER Touristik haben ihre Kunden bereits entschädigt. Ich gehe davon aus, dass die kleinen und mittelgrossen Reisebüros das Geld an die Kunden weitergeben, sobald es eingetroffen ist.»

Sara Stalder vom Konsumentenschutz sagt dazu: «Wenn immer möglich sollen die Reisebüros die Gelder an die Konsumenten zeitnah auszahlen und nicht bis Ende Jahr zuwarten.»

Auch Kunden, die direkt gebucht haben, sollten das Geld dieser Tage erhalten. Mit Ausnahme einzelner komplexer Fälle seien alle Anträge, die bis Ende Juli von Direktbuchern eingegangen seien, abgearbeitet, sagt die Swiss. «Die Anträge, die im August und September eingegangen sind, werden im Oktober abgearbeitet.»

Sollte trotzdem kein Geld fliessen, kann man sich an eine spezialisierte Inkassofirma wenden und sie beauftragen, die Entschädigung bei den Airlines einzuholen. Oder eine Betreibung gegen die säumige Fluggesellschaft einleiten.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Rechte von Flugpassagieren»

Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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