Als Alan Brönnimann aus Reinach BL seine Kreditkartenabrechnung überprüfte, war das Hotel in New York plötzlich gut 270 Franken teurer als der Preis, dem er auf Booking.com zugestimmt hatte. Brönnimann hatte vier Nächte über die Onlineplattform gebucht. Als Gesamtpreis gab Booking.com 1589 Franken an, belastet wurden Brönnimann jedoch 1860 Franken.

Des Rätsels Lösung: Booking.com rechnet Steuern und die Tourismusabgabe der Stadt New York nicht zum Preis dazu und vermerkt diesen Umstand nur kleingedruckt unter der Hotelbeschreibung.

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«Die Ausschreibung der Preise ist irreführend», ärgert sich Brönnimann. Er beschwerte sich bei Booking.com und erhielt die Antwort, der Preis inklusive Taxen werde beim Reservationsprozess und vor der Zahlungsbestätigung angezeigt. Das stimmt nicht. Auch in der Bestätigungs-Mail fehlt der wahre Gesamtpreis. Stornieren kann Brönnimann die Buchung nicht.

Die Schweizer Preisbekanntgabeverordnung fordert, dass öffentliche Abgaben im angezeigten Preis enthalten sein müssen. Die Plattform Booking.com kann für ihre Praxis jedoch nicht belangt werden. Sie ist zwar Branchenführer in der Schweiz, hat ihren Sitz aber in Amsterdam. Damit sei das Schweizer Recht nicht anwendbar, sagt Jürg Herren vom Staatssekretariat für Wirtschaft.

Die Konkurrenz machts besser

In den USA sind Mehrwert- und andere Steuern üblicherweise nicht im Preis inbegriffen. Ein Blick auf die Konkurrenz zeigt jedoch, dass es für Buchungsdienste kein Problem wäre, die Steuern zu integrieren. Expedia.de etwa schliesst die US-Steuern von Anfang an ein, Ebookers.ch immerhin beim zweiten Schritt der Reservierung.

Die Unterschiede in der Praxis erschweren Preisvergleiche. So erscheinen Preise bei Booking.com fälschlicherweise um fast ein Fünftel tiefer. Die unangenehme Überraschung folgt erst, wenn die Zahlung getätigt ist – unwiderruflich.