Sie bestellten zwei Gläser Rotwein, Mineral, Oliven und Schinken. Daran kann sich Jan Müller* erinnern. Es war im August 2018, mit seiner Schwester in einer Zürcher Weinbar. Was sie sonst noch konsumierten, weiss er nicht mehr. Er zahlte mit Debitkarte.

Neun Monate später war klar: Sie müssen Bestellungen für 65 Franken aufgegeben haben. Erst im Mai 2019 war der Betrag von Müllers UBS-Konto abgebucht worden – ob er korrekt ist, weiss er aber nicht.

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Das Restaurant könne den autorisierten Betrag zwar im Nachhinein nicht ändern, heisst es bei der UBS. Doch es könnte sein, dass der Kellner eine falsche Summe eintippt und der Kunde sie per PIN-Eingabe autorisiert. «Dann kann der Kunde die Differenz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kontoauszugs beanstanden.» Dabei spiele es keine Rolle, wann die Zahlung autorisiert wurde. Das Restaurant müsse dann beweisen, dass der Kunde tatsächlich für den gebuchten Betrag konsumiert hat.

Selten könne es sein, dass das Problem wegen eines Systemfehlers bei der Bank liege. Es sei daher für Kunden sinnvoll, sich auch an die Bank zu wenden.

Sieben Tage wären normal

Das Problem: Müller hat die Quittung weggeworfen, die Erinnerung ist verblasst. «Das Restaurant Restaurant 11 Fragen, die sich jeder Gast stellen dürfte hätte den Betrag sofort einreichen müssen, damit die Abbuchung für den Gast noch nachvollziehbar ist», heisst es bei der UBS. Händler seien angehalten, Transaktionen innert sieben Tagen einzureichen. 

Danach muss der Kartenherausgeber, hier die UBS, die Zahlung nicht mehr einlösen, erklärt eine Mastercard-Sprecherin. «Die Bank sollte die Zahlung aber einlösen, wenn keine offensichtlichen Anhaltspunkte dagegensprechen, und es dem Kunden überlassen, ob er der Zahlung widersprechen möchte.»


* Name geändert

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