Säule 3a nachzahlen: Nur wenige profitieren
Ab 2025 soll Sparen in der Säule 3a attraktiver werden – zumindest ein bisschen. Aber die Bedingungen sind sehr restriktiv.
Veröffentlicht am 7. November 2024 - 17:06 Uhr
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem Jahr 2025 auch Nachzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a erlaubt sind. Bislang war das verboten: Wer in einem Jahr vergessen hat, einzuzahlen, konnte das im nächsten Jahr nicht nachholen. Das ändert sich nun. Aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen, die so streng sind, dass nur wenige sie erfüllen.
Was ändert sich konkret?
Ab 2025 darf man vergessene Einzahlungen in die Säule 3a nachholen, und zwar während zehn Jahren. Nachzahlen darf man aber erst, wenn man im betreffenden Jahr bereits den zulässigen Maximalbetrag eingezahlt hat.
Ein Beispiel: Wer im Jahr 2026 die vergessene 3a-Einzahlung aus dem Jahr 2025 nachzahlen will, muss zuerst die ganzen erlaubten 7258 Franken fürs Jahr 2026 einzahlen. Erst dann darf man fürs Jahr 2025 nachzahlen: entweder ebenfalls die erlaubten 7258 Franken oder auch weniger. Wer dann aber zum Beispiel nur 3000 Franken zusätzlich einzahlt, kann die restlichen 4258 Franken nicht später nachholen: Für jedes Jahr ist nur eine einzige Nachzahlung erlaubt.
Gilt die Nachzahlungsmöglichkeit auch rückwirkend?
Nein, und das ist das grosse Problem. Nur für Lücken, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung, also nach dem 1. Januar 2025, entstehen, sind Nachzahlungen möglich. Konkret bedeutet das: Wer 2024 oder in irgendeinem der vergangenen Jahre gar nichts oder weniger als erlaubt in die Säule 3a eingezahlt hat, kann das auch nicht nachholen. Nur wer 2025 einzuzahlen vergisst, kann das 2026 (oder irgendwann später bis 2035) nachholen. Frühestens Anfang 2026 kann also überhaupt jemand von der jetzt beschlossenen Nachzahlungsmöglichkeit profitieren.
Kann ich dann einfach doppelt so viel einzahlen?
Nein. Wer nachzahlen will, muss seine 3a-Bank zuerst schriftlich darum ersuchen – und dabei eine Reihe von Fragen beantworten: Für welches Jahr soll nachgezahlt werden? Wurde damals gar nichts oder nur ein Teil eingezahlt? War man damals überhaupt einzahlungsberechtigt, hatte man also ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen?
Die 3a-Bank muss dann diese Angaben überprüfen, wobei unklar ist, wie sie das konkret tun kann. Erst wenn die 3a-Bank zustimmt, kann man nachzahlen – und danach dann auch die Nachzahlung in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch das Steueramt darf dann nochmals kontrollieren, ob man alle Bedingungen erfüllt.
Wie viel darf ich nachzahlen?
So viel, wie Sie damals in dem Jahr hätten einzahlen dürfen – abzüglich des allenfalls tatsächlich bezahlten Betrags. Höchstens aber den Maximalbetrag, wie er für jenes Jahr gilt, in dem Sie nachzahlen. Für 2025 sind das 7258 Franken.
Ich bin als Selbständigerwerbender keiner Pensionskasse angeschlossen und dürfte deshalb mehr als 30’000 Franken pro Jahr einzahlen. Gilt das auch für Nachzahlungen?
Nein, die Nachzahlungen sind für alle auf den «kleinen» Maximalbetrag begrenzt, der für Leute gilt, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für 2025 sind das 7258 Franken.
Ich arbeite inzwischen nicht mehr, habe aber genug Erspartes, um eine 3a-Nachzahlung zu machen. Kann ich?
Nein. Voraussetzung für eine Nachzahlung ist, dass man sowohl im Jahr, für das nachgezahlt werden soll, als auch im Jahr, in dem man nachzahlen will, einzahlungsberechtigt ist oder war. Und das heisst: dass man ein AHV-pflichtiges Einkommen hat.
Ich bin 61 und darf deshalb bereits ein 3a-Konto beziehen, kann aber auch weiter einzahlen. Darf ich ebenfalls nachzahlen?
Nein. Wer ab Alter 60 beginnt, eines von mehreren 3a-Konten zu beziehen, darf nicht mehr nachzahlen, auch nicht auf ein weiterhin bestehendes Konto.
Wenn das Ganze so kompliziert ist, warum hat der Bundesrat das überhaupt beschlossen?
Weil er musste. Das Parlament hat ihn damit beauftragt. Es hatte eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte) angenommen, der eine Nachzahlungsmöglichkeit gefordert hatte. Allerdings wollte das Parlament eigentlich viel mehr, nämlich dass man auch rückwirkend nachzahlen könnte und auch für Jahre, in denen man gar nicht einzahlungsberechtigt war (weil man zum Beispiel als Mutter gar nicht erwerbstätig war). Zudem wollte das Parlament betragsmässig höhere Nachzahlungen zulassen.
Wird Alterssparen in der Säule 3a jetzt attraktiver?
Jein. Die Möglichkeit für Nachzahlungen ist positiv für diejenigen, die das Geld dazu haben. Das ist nur ein kleiner Teil der Bevölkerung: Nur rund jeder zehnte Steuerpflichtige macht den vollen 3a-Abzug geltend. Sogar die konservative «Neue Zürcher Zeitung» vermerkt spitz: «Vom Steuerprivileg in der Säule 3a profitieren vor allem jene, die es nicht nötig hätten und bei denen es keinen Grund für eine staatliche Sparförderung gäbe.»
Und gleichzeitig denkt der Bundesrat darüber nach, die 3a-Auszahlungen im Rentenalter stärker zu besteuern als jetzt. Das hat zwar keinen direkten Zusammenhang mit der Möglichkeit, nachzuzahlen. Aber falls diese Pläne – gegen die es grossen politischen Widerstand gibt – umgesetzt würden, würde das 3a-Sparen deutlich unattraktiver. Entschieden ist dazu aber noch nichts.
Hinweis: Am 15. November 2024 wurde eine missverständliche Formulierung ersetzt.
1 Kommentar
Wer hat, dem wird gegeben, einmal mehr.
Wundern tut es mich nicht, es zeigt einfach wieder einmal das wahre Gesicht der vor allem von Habenden gemachte Politik, die denen gibt, die auch bereits haben.