Ein von beiden Parteien unterzeichneter Darlehensvertrag reicht völlig. Eine notarielle Beglaubigung bringt in diesem Fall keinen Vorteil. Das Notariat könnte bloss die Echtheit der Unterschriften beglaubigen oder allenfalls eine beglaubigte Kopie des Originalvertrags erstellen. Dadurch wird der Vertrag nicht besser und das Darlehen nicht sicherer.

Sie sind frei dabei, was Sie miteinander vereinbaren. Zum Beispiel, ob Sie Zinsen verlangen. Den Rückzahlungsmodus können Sie ebenfalls nach Gutdünken festlegen.

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Es ist möglich, ein unbefristetes Darlehen zu gewähren, eine feste Laufzeit für den ganzen Betrag oder regelmässige Ratenzahlungen abzumachen.

Wichtig ist, dass Sie das Vereinbarte schriftlich im Vertrag festhalten. Einige Mustervorlagen dazu finden Sie hier nachfolgend.