In Gleichstellungsfragen öffnet sich auch in der Schweiz eine Kluft zwischen Männern und Frauen. Das ist die zentrale Erkenntnis des dritten Gleichstellungsbarometers im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG). Befragt wurden 2500 Personen. Im Fokus stand die Altersgruppe der Generation Z, an der Umfrage nahmen die Jahrgänge 1997 bis 2007 teil.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Männer und Frauen der Gen Z bewerten den Stand der Gleichstellung völlig unterschiedlich. Die Männer sehen Gleichstellung in vielen Lebensbereichen – Ausbildung, Arbeitsplatz, Familie, Politik – als mehrheitlich erreicht. 

Frauen sehen dies deutlich kritischer. Beispiel: 66 Prozent der befragten Männer der Gen Z finden, in der Verteilung der Hausarbeit sei Gleichstellung erreicht. Von den Frauen im selben Alter denken nur 43 Prozent dasselbe. Die Frage, ob Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern erreicht sei, beantworteten 47 Prozent der Gen-Z-Männer mit Nein. Bei den Frauen sagen 85 Prozent Nein.

Die Kluft zeigt sich auch in Bezug auf den Vaterschaftsurlaub: 

Eine Mehrheit spricht sich für eine Erfassung von Femiziden aus:

Stellt sich die Frage: Sind diese Zahlen Ausdruck einer konservativen Wende oder gar eine Art antifeministischer Rückschlag unter jungen Männern

Die Studienautoren relativieren: Viele Männer der Gen Z hätten noch keine Familie, heisst es im Barometer. Das sei «ein Fakt, der einen grossen Einfluss auf die Wahrnehmung der Geschlechter hat». 

Beratungen zeigen: Gleichstellung nicht erreicht

Das bestätigen auch Erfahrungen des Beobachter-Beratungszentrums, wo täglich zahlreiche Anrufe mit Fragen eingehen. «In vielen Lebensbereichen ist Gleichstellung nicht erreicht», sagt Katharina Siegrist vom Fachbereich Arbeits- und Familienrecht. 

Die häufigsten Fragen an der Beobachter-Hotline betreffen das Thema Kündigung nach Schwangerschaftsurlaub. Immer wieder komme es vor, dass Frauen während der Abwesenheit oder nach einer Rückkehr an den Arbeitsplatz ihren Job verlieren. Dabei gelten klare Rechte beim Wiedereinstieg in den Beruf

Es bleibt viel zu tun

Etwas weniger oft, aber dennoch regelmässig, kommen Fragen zur Lohnungleichheit am Arbeitsplatz. Dabei haben Mann und Frau bei gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleichen Lohn. Wer wegen des Geschlechts weniger Lohn erhält, kann eine Lohnerhöhung verlangen – rückwirkend für fünf Jahre. «Allerdings ist es in der Praxis oft schwer nachzuweisen, dass jemand wegen des Geschlechts weniger Lohn erhält», sagt Katharina Siegrist. 

Ausserdem passiert es immer wieder, dass Frauen bei Vorstellungsgesprächen die Frage nach einem allfälligen Kinderwunsch gestellt bekommen. Das sei tabu, sagt Katharina Siegrist: «Wenn aufgrund solcher Fragen Nachteile entstehen oder diese gar zu einer Nichteinstellung führen, ist dies gesetzeswidrig.» Wer diese Frage gestellt bekommt, dürfe lügen.   

Die Beispiele zeigen: Auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes bleibt viel zu tun. Das Gleichstellungsbarometer wiederum legt nahe, dass junge Männer weniger Handlungsbedarf erkennen als junge Frauen.

Und nicht nur das: Wie das Barometer zeigt, ist die Gen Z in Fragen der Gleichstellung so uneinig wie keine andere Generation in den Befragungen vor ihr. So sind Männer älterer Generationen deutlich kritischer, was die erreichte Gleichstellung angeht. Die Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten will das Resultat der Befragung zum Anlass nehmen, über Generationen hinweg noch mehr für Gleichstellung zu arbeiten. 

Individualbesteuerung stösst vor allem bei der älteren Generation auf Zustimmung. 

Bei Frauen hoch im Kurs: Geschlechterquoten in Führungspositionen.