Quiz
Heiratsstrafe – wer wird wo bestraft? Und wo nicht?
Welche finanziellen Nachteile gibt es durch die Ehe? Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Quiz.
Tina Berg
Veröffentlicht am 29. März 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 29. März 2024 - 06:00 Uhr
Ende März hat die Mitte-Partei zwei Volksinitiativen eingereicht – sie nennt sie die Fairness-Initiativen. Bei beiden geht es um verheiratete Paare und ums Geld. Mit der einen Initiative sollen Ungleichheiten bei der Bundessteuer beseitigt werden, von der nach Angaben des Bundes etwa 454’000 Ehepaare betroffen sind. Bei der anderen geht es um Benachteiligungen bei der Rente. Als Nächstes werden sich Bundesrat und Parlament über die Volksbegehren beugen. Wissen Sie Bescheid über die finanziellen Vor- und Nachteile in der Ehe? Finden Sie es heraus:
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Tina Bergschreibt seit 2018 für den Beobachter. Oft über Politik, Klima, Recht und Geschichte.Mehr erfahren
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Interessant, dass der Beobachter den Kampfbegriff "Heiratsstrafe" propagiert, aber die zahlreichen Privilegien der Verheirateten verschweigt: Witwen-/Witwerrenten, Befreiung von der Beitragspflicht für nichterwerbstätige Ehepartner/innen, Verwitwetenzuschlag von 20% bei der AHV, Begünstigung bei der Erbschaftssteuer und den Pflichtteilen.
Bereits 2015 kam der Bundesrat zum Schluss, dass Unverheiratete die Ehepaare in der AHV mit 800 Millionen pro Jahr subventionieren. Auch in der beruflichen Vorsorge werden Ehepaare massiv begünstigt. Die Berichte zur Situation bei den Steuern unterscheiden sich stark, in manchen wird davon ausgegangen, dass 80% der Ehepaare gleichviel oder weniger Steuern zahlen als Konkubinatspaare.
Offensichtlich wollen gewisse Kreise die "Vormachtstellung" der Ehe weiter verankern und zementieren. Dies würde jedoch das in der Bundesverfassung garantierte Diskriminierungsverbot unterwandern. Bereits jetzt werden die Nachteile für Ehepaare durch die vielen Vorteile mehr als nur wettgemacht. Auch vom Bundesgericht wurde bestätigt, dass in der Gesamtschau keine Diskriminierung der Ehepaare besteht (Urteil 9C_383/2013 vom 6. Dezember 2013). Würden nun die Nachteile beseitigt, ohne gleichzeitig auch die Vorteile aufzuheben, wäre dies wiederum eine massive weitere Benachteiligung der Konkubinatspaare. Bei der Sozialhilfe verlangt der Staat bereits jetzt von Unverheirateten quasi eine eheliche Unterstützungspflicht, hingegen gewährt er ihnen nicht dieselben Rechte.
Eine seriöse Berichterstattung über die angebliche "Heiratsstrafe" erfordert, dass sämtliche Fakten auf den Tisch gelegt werden und das Thema gesamtheitlich betrachtet wird. Alles andere ist einseitige Stimmungsmache.
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