«Kein Überlebender hat angemessene Entschädigung erhalten»
20 Jahre dauerte das Verfahren – nun sind die Schweizer Bankengelder für Nazi-Opfer und ihre Nachfahren offiziell fertig verteilt. Ein grosser Teil ging an Juristen.
Veröffentlicht am 3. Februar 2020 - 16:02 Uhr
Kein Wort, nichts. Keine sensationellen Titelgeschichten in der «New York Times» wie in den neunziger Jahren, als die Schweiz wegen nachrichtenloser Konten aus der Nazi-Zeit am Pranger stand. Allein jene Zeitung hatte über 1000 Artikel zum Thema «Schweiz und Holocaust-Gelder» veröffentlicht. Zum Abschluss des Monsterverfahrens schwieg sie.
Ein Grund für die Stille mag sein, dass das Schiedsgericht unter Richter Edward R. Korman den Bericht bloss als Link auf der Website swissbankclaims.com publizierte. Am 28. März 2019.
Auch beim Beobachter, der mit Korman in loser Verbindung stand, wäre niemand auf die Idee gekommen, ständig nachzugucken, ob die Verteilung der fast 1,3 Milliarden Dollar nun abgeschlossen sei. Das waren zum Zeitpunkt des Vergleichs, 1998, über 2 Milliarden Franken.
Ein weiterer möglicher Grund für das Schweigen der Medien: Der Schlussbericht umfasst 1927 Seiten in bestem Juristen-Englisch. All das zu lesen, dauert Tage. Wer es trotz allem tut, stösst zum Beispiel auf das allgemeine Fazit des Schiedsgerichts auf Seite 1071: «Kein Überlebender hat eine angemessene Entschädigung erhalten.» Was die nachrichtenlosen Konten in der Schweiz angeht, wurde das zumindest versucht.
Das Schiedsgericht prüfte Abertausende von Anträgen auf Entschädigung – beruhend auf Tonnen von Bankakten ab 1933, auf Hörensagen oder auf Notizen. Der grösste Teil der Anträge wurde gutgeheissen, man wollte lieber einer wackeligen Anfrage stattgeben als einen möglicherweise berechtigten Anspruch ablehnen. Eine Notiz «Eines Tages gehört alles dir! Daddy» samt Hinweis auf Millionenbeträge für die drei Kinder genügte hingegen nicht. Das Notizpapier stammte aus den fünfziger Jahren, die angeblichen Opfer waren keine.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Flüchtlinge über alle Kontinente verstreut. Entsprechend schwierig war die Suche nach Berechtigten. Und je länger der Prozess dauerte, desto höher wurden die Auszahlungen, weil zu viel Geld da war. Die letzten Kläger bekamen rund 5,6 Millionen Dollar. Damit sind alle Ansprüche von Opfern oder Erben des Holocaust abgegolten – «for All-Switzerland».
Die Schweizer Grossbanken zahlten auch für jene Schweizer Hersteller von Medikamenten oder Nahrungsmitteln, deren Tochterfirmen in Nazi-Deutschland Sklavenarbeiter ausgebeutet hatten. Diese Tausenden von Unglücklichen oder ihre Erben bekamen 1450 Dollar. Oft war es trotz jahrelanger Suche nicht mehr möglich, Berechtigte ausfindig zu machen. Von den behinderten und homosexuellen Opfern des Nazi-Regimes fand man kaum mehr als eine Handvoll.
Der Bericht aus den USA weist öfter darauf hin, wie kaltherzig, abweisend und geldgierig die Schweiz in der Nazi-Zeit und danach gewesen sei. 1945, nach Kriegsende, lebten gemäss Bericht 115'000 Flüchtlinge in der Schweiz, darunter 51'100 Zivilpersonen.
Die Grossmacht USA ihrerseits hatte die Einwanderung von Flüchtlingen aber 1941 «praktisch verunmöglicht», schreibt das Holocaust Memorial Museum in Washington auf seiner Website. Mitte der dreissiger Jahre mussten Antragsteller drei, vier Jahre auf eine Antwort warten, dann wurde die Warteliste abgeschafft. Von 1933 bis 1945 haben die USA «zwischen 180'000 und 220'000» Flüchtlinge aus Mittel- oder Zentraleuropa aufgenommen, «vor allem jüdische ». Jene aus Osteuropa oder Russland hatten keine Chance. «Die grosse Mehrheit wurde von Nazi-Deutschland und seinen Kollaborateuren ermordet.»
Die Schweiz habe sich hinter dem Bankgeheimnis verschanzt, ist im Bericht mehrfach zu lesen. Ebenso oft, die Schweizer Banken hätten Tonnen alter Akten «mutwillig vernichtet». In den USA aber fallen Guthaben auf nachrichtenlosen Konten nach maximal zehn Jahren an den Staat, dann können die Akten vernichtet werden.
«Alle pressten die Zitrone aus.»
Aussage eines Insiders
Das Beharren auf dem Bankgeheimnis war nicht grundlos, drückte die Schweiz aber vom Start weg in die Defensive. Auf der einen Seite die traurigen Überlebenden mit ihren Fragen, auf der anderen Seite die sturen, herzlosen und arroganten Banker – so nahm die Weltöffentlichkeit den Konflikt wahr. Jahre später, als Schweizer Banken den US-Steuerbehörden die Namen amerikanischer Kunden preisgeben mussten, klagten diese die Schweizer ein. Wer Holocaust und Kommunismus durchgestanden habe, «sollte zumindest mit Verständnis dafür rechnen können, dass er geheime Guthaben in der Schweiz anlegt», zitierte die «Neue Zürcher Zeitung» 2009 einen US-Anwalt.
Richter Korman sagte dem Beobachter, zur Einigung auf den Betrag von 1,25 Milliarden Dollar sei es gekommen, weil er die Ansprüche der Sammelkläger reduziert und die Offerte der Banken verdoppelt habe. Die Schweizer Seite bestreitet das.
Einen anderen Hintergrund sieht ein Anwalt, der bei den Verhandlungen Ende der neunziger Jahre mitwirkte. Die New Yorker Börsenaufsicht habe der Fusion von Bankgesellschaft und Bankverein zur heutigen UBS nur zustimmen wollen, wenn sie sich mit den Sammelklägern einigen würden. Die Banken hätten weiter mit den USA geschäften wollen und die Höhe des Ablasses selber festgesetzt – auf ein Vielfaches dessen, was noch auf nachrichtenlosen Konten lag. Das vermutete man aus früheren Prüfungen.
Die Lage war auch den Amerikanern klar. Die Schweiz habe Vorkehrungen gegen einen Angriff der Nazis getroffen, zitiert der Bericht die «New York Times» vom 5. Mai 1940. «Der Grossteil des beweglichen Vermögens hat das Land verlassen und ist an der Wall Street angekommen, zur Verwahrung oder als Investition.» Mitsamt dem «Grossteil der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank». Die Schweiz war kurz nach Kriegsbeginn kein sicherer Ort mehr für Vermögen.
Freuen über den Milliardendeal konnten sich vor allem die Anwaltskanzleien und Treuhänder. In New York betrug der Stundensatz für Anwälte gemäss Schlussbericht 260 Dollar. Das ergab für das Führungsduo Judah Gribetz und Shari C. Reig ein Gehalt von über 40'000 Franken pro Monat. Und das über viele Jahre hinweg. Bezahlt wurden die Honorare aus den Zinsen der Holocaust-Gelder. In der Schweiz waren die Bezüge noch höher. Wer mit dem Fall zu tun hatte, ob die Kanzlei Homburger oder die Treuhänder Ernst&Young und PricewaterhouseCoopers, lebte sehr gut davon. «Alle pressten die Zitrone aus», sagt ein Insider.
Die Akten der Banken lagern seit Oktober 2015 im Bundesarchiv in Bern. Es sind 124 Laufmeter. Die Akten des Schiedsgerichts sind im Holocaust Memorial Museum in Washington und nicht in New York, wo der Streit um die Holocaust-Gelder begann und wo er endete. Er hinterliess vermutlich mehr Verbitterung als Freude.