Kesb – die verhassteste Behörde der Schweiz?
Die Kesb hat einen schlechten Ruf. Aber es gibt nicht nur eine Wahrheit, so Martin Vetterli im Editorial zum neuen Beobachter.
Veröffentlicht am 11. April 2017 - 09:00 Uhr
Die Kesb ist in Rekordzeit die verhassteste Behörde der Schweiz geworden. Bloss vier Jahre seit der Einführung wollen Kesb-Gegner die Macht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit einer Initiative drastisch einschränken. Ihr Kampfmittel sind immer neue Schreckensgeschichten. Sie sollen beweisen, dass die Behörde eine Fehlkonstruktion sei. Über sie greife der Staat ungebührlich in die Privatsphäre der Familie ein und reisse intakte Familien auseinander.
Betroffene gelangen mit solchen Geschichten, die von himmelschreiendem Unrecht und Behördenwillkür berichten, auch zu uns vom Beobachter. Es wäre oft bester Stoff für süffige Artikel voller Emotionen. Hier der unschuldige David, da der anonyme Goliath Kesb.
Zum Beispiel die Geschichte vom Vater, dem die Kesb nicht sagen wollte, wo sich seine Kinder aufhalten. Wo doch im Zivilgesetzbuch steht, dass er über besondere Ereignisse im Leben seiner Kinder informiert werden müsse. Ein Unrecht? Aus Sicht des Vaters zweifelsohne. Nur, was sagt die Mutter? Warum wollen die Kinder keinen Kontakt zum Vater? Was meint die Kesb? Wenn man immer weiterfragt, verwischen sich irgendwann die Grenzen zwischen Schwarz und Weiss – wie im richtigen Leben. Am Schluss bleiben Betroffene, die nach Jahren des Streits zutiefst verunsichert sind.
«In solchen Konflikten gibt es nicht nur eine Wahrheit.»
Martin Vetterli, stv. Chefredaktor
Diese Geschichten bewegen auch meine Kolleginnen Sylke Gruhnwald und Conny Schmid. Je länger sie für unsere Titelgeschichte recherchierten, desto mehr interessierten sie zwei einfache Fragen: Hängen die vielen Einzelfälle irgendwie zusammen? Und was verbindet die Kesb-Kritiker? Die beiden stiessen auf ein loses Netzwerk aus traumatisierten Betroffenen, Medienschaffenden und Politikern, die das Thema systematisch bewirtschaften – nicht nur aus Betroffenheit.
Und erheblich Erfolg damit haben. Wie der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander, der nach zehn Jahren als Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz sein Image als Hinterbänkler nicht losgeworden war. Als er das Thema wechselte, änderte sich das. Er wurde schlagartig zum bekanntesten Kesb-Kritiker der Schweiz. Er wird noch bekannter werden, wenn er – ausgerechnet mit dem Slogan «Familien stärken» – ab Mitte Mai Unterschriften sammelt. Also gegen jene Behörde, die Mitglieder von zerbrochenen Familien voreinander schützen muss.
Schwander und seinen Freunden wird die Munition nicht ausgehen. Im Wissen darum, dass im Selfie-Zeitalter Tränen und Betroffenheit die Währung sind, die wirklich zählt, werden sie Fall um Fall an die Öffentlichkeit zerren. Ihre Geschichten von Gut und Böse werden die politische Diskussion weiter befeuern. Doch den Betroffenen helfen sie nur selten weiter. Denn in solchen Konflikten gibt es nicht die eine Wahrheit. Und fast immer nur Lösungen, die nicht gut sein können, sondern nur weniger schlecht.
Zur Titelgeschichte
Alle gegen die Kesb
Misstrauen, Wut, Hass: Um keine andere Behörde wird so heftig gestritten wie um die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Warum?
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2 Kommentare
Eine Verwaltungsangestellte leitet ein Verfahren bei der KESB ein. Sie behaupteten ich leide an einer schweren Psychische Störung, sei manisch angetrieben von Grössenwahnsinn und könne die Realität nicht erkennen und leide an einem Schwächezustand.
Das Verfahren wurde durch rekurieren eingestellt.
Mit der KG-Zusammenstellung durch den Hausarzt stellte ich bei der KESB ein Löschungsbegehren dass kein psychische wie F60 31 /F60 35 Störung vorliegt.
Durch die Krebserkrankung und einer Herzgefässerkrankung, einem Herzschrittmacher bin ich sicherlich körperlich reduziert aber nicht krank im Kopf.
Dies belastet mich sehr, da ich bei den Behörden
als psychisch Krank hingestellt und nicht mehr ernst genommen wurde, musste ich die Stadt gezwungener Masse verlassen.
Der Datenschutz wurde massiv in meiner Persönlichkeitsrechte verletzt zumal ich auch keine
explizite Vollmacht an die Gemeinde erteilte hatte, IV-Unterlagen und Arztberichte einzuholen obwohl eine Patientenverfügung der EXIT Vorlag.
Die KESB verweigert eine Löschung mit einer Begründung von 50 Jahre Aufbewahrungsfrist in ihrer Datensammlung und kann jederzeit wieder hervorgeholt werden.
Wie kann ich vorgehen, damit die KESB das bereits erledigte Verfahren aus ihrer der Datensammlung gelöscht wird.
Besten Dank für Ihr Feedback
Mit freundlichen grüssen
Ursula Scherrer
Gebt der KESB eine Chanche.
Ich frage in allem Ernst! Wollen wir das System der lokalen Vormundschaftbehörden wieder zurück? Aus meiner Sicht ein klares Nein! Ich Erzähle mal eine Geschichte aus meiner Jugend. Meine Familie war in den 80er Jahre eine Patschworkfamilie. Wir wohnten in einem stark katolisch geprägten Kanton im Mitelland. Selber stammtem wir aus Basel-Stadt waren reformiert. Da ich als Basler ständig gemoppt und zum Teil von mehreren Mitschülern verprügelt wurde, rastete ich mal so gehöhrig aus und nahm mir den Sohn einer lokalen Prominenz welcher der Rädelsführer war, vor. Meine Mutter musste antanzen. Wir hatten Kontakt mit der örtlichen Vormundschaftsbehörde welche die Familienverhältnisse prüften! Offiziell wusten wir zu keiner Zeit, wer diese Untersuchung in Gang brachte. Es wurde bei Wiederholungsfall sogar eine Fremdplatzierung angesprochen. Wir waren in dieser Gemeinde bei vielen Leuten ein Dorn im Auge. Nicht verheiratet, Patchwork! Zum Glück zogen wir wieder nach Basel um.
Ich bin überzeugt, dass eine professionelle unabhängige Behörde bessere Arbeit leistet als das System von lokalen Vormundschaftsbehörde. Diese sind oftmals Befangen!! Man kennt sich ja. Ich denke die KESB hat ihre Berechtigung. Sie soll kritisch überprüft werden in Ihrer Arbeit. Diese Behörde aber schwächen ist der falsche, verbessern und professionalisieren ist der richtige Ansatz.