Mehrere Jahre lang missbrauchte ein katholischer Priester aus Nigeria in der Schweiz mutmasslich eine damals minderjährige Frau. Im Sommer 2023 machte der Beobachter den Fall publik – und thematisierte das mehrfach fragwürdige Verhalten des Basler Bischofs Felix Gmür.

Als sich die Betroffene im Erwachsenenalter 2019 an den Bischof wandte, führte dieser zwar ein kirchenrechtliches Vorverfahren durch. Er stellte das Verfahren aber ein, weil sich die Vorwürfe angeblich nicht erhärten liessen. Mehr noch: Er schickte gleichzeitig Kopien des Tagebuchs der Betroffenen und ihre Privatadresse an den mutmasslichen Täter. Und: Er meldete den Fall – entgegen seiner Pflicht – nicht der zuständigen Glaubenskongregation in Rom. 

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Jetzt kassiert Bischof Gmür für sein Verhalten vom Vatikan eine «Mahnung», wie das Bistum Basel mitteilt. Das Dikasterium für die Bischöfe, das für alle Angelegenheiten der Bischöfe zuständig ist, kritisiert Bischof Gmür zum einen dafür, dass er dem mutmasslichen Täter die gesamten Unterlagen des Falls zugestellt hat. Also auch alle persönlichen Unterlagen der betroffenen Frau.

Zum anderen rügt Rom den Bischof, weil er seiner Meldepflicht erst spät nachgekommen ist. Erst als der Beobachter im vergangenen Sommer mehrfach bei Bischof Gmür nachfragte, holte er die Meldung nach Rom nach.

Rom spricht von «Unachtsamkeit»

Das zuständige Gremium des Vatikans kommt nun in einer umständlichen Formulierung zum Schluss, im Fall der weitergeleiteten persönlichen Unterlagen der Betroffenen an den mutmasslichen Täter habe Bischof Gmür mit «mangelnder Vorsicht» gehandelt. Bei der späten Meldung des Falls spricht das Dikasterium in Rom von einer «Unachtsamkeit». Das Gremium fügt relativierend an, «dass sich kein Anhalt für Absicht von Vertuschung noch für mangelnden Respekt vor der mutmasslichen Betroffenen findet».

Als der Beobachter den Fall im letzten Sommer publik machte, entschuldigte sich Bischof Gmür umgehend für sein Verhalten und räumte Fehler ein. Er stellte sich anfänglich noch voll hinter den Priester und unterstellte der betroffenen Frau in der Voruntersuchung sogar, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei den Vorwürfen um «eine Verleumdung» handle.

Inzwischen spricht Bischof Gmür nur noch von «Verfahrensfehlern». Er schreibt in einer Mitteilung: «Ich setze alles daran, dass sich Verfahrensfehler, die insbesondere den Betroffenen zusätzlichen Schaden zufügen, […] nicht wiederholen.»

Opfer empfindet Genugtuung – und ist irritiert

Bei der betroffenen Frau, die der Beobachter mit dem Pseudonym Denise Nussbaumer erwähnte, sorgt die Rüge aus Rom für Genugtuung. «Ich finde es einerseits befriedigend, dass das Dikasterium zwei der stossendsten Verfahrensfehler anerkennt und Felix Gmür dafür mahnt.» Auch erkenne sie an, dass das Bistum die Mahnung aus Rom öffentlich macht und sie nicht verschweigt.

«Allerdings irritiert mich die anhaltende Ambivalenz und auch Widersprüchlichkeit in dem Statement – sowohl aus Rom als auch aus Solothurn.» Einerseits gestehe Felix Gmür ein, dass ihr durch diese Fehler zusätzlicher Schaden zugefügt worden sei. Anderseits stelle das Gremium in Rom fest, es gebe keine Anzeichen für mangelnden Respekt gegenüber der Betroffenen.