Wenn Papa hinter Gittern sitzt
Kinder sehen ihren inhaftierten Vater in vielen Fällen nie. So werden die Kleinen mitbestraft.
Veröffentlicht am 28. März 2019 - 18:21 Uhr,
aktualisiert am 28. März 2019 - 14:44 Uhr
«Wenn Papa ein Monster ist, bin ich dann ein Halbmonster?» Der Bub, der diese Frage Viviane Schekter stellte, hatte Glück. Die Psychologin befasst sich seit fast 20 Jahren mit Kindern, die sonst kaum jemand auf dem Radar hat.
Der Vater des Knaben ist ein Mörder und sitzt in Haft. Die Familie schirmte den Buben ab, verwehrte jeglichen Kontakt mit dem Vater – aus der Sicht Erwachsener nachvollziehbar. «Doch ein kleines Kind kann so etwas nicht begreifen. Es weiss nicht, was ein Mörder ist», sagt Viviane Schekter. Sie ist Direktorin der Stiftung Relais Enfants Parents Romands, die sich um Angehörige von Inhaftierten kümmert. «Für das Kind ist es der Papa, den es dann plötzlich nicht mehr geben darf.»
Angehörige von Straftätern reagieren häufig mit Abschottung. Sie wollen ihre Kinder schützen. Etwa jene Mutter von drei Kindern, die bei Besuchen im Gefängnis nur das Baby mitnahm. «Sie dachte, den beiden älteren Kindern täte es nicht gut, wenn sie den Vater dort sehen», erzählt Renate Grossenbacher. Die Sozialpädagogin begleitet im Rahmen eines Programms der Heilsarmee Angehörige von Strafgefangenen und betreut auch Kinder.
Die Mutter konnte sie überzeugen, als sie ihr erklärte: «Die Kinder machen sich ja trotzdem Gedanken, wie es dem Vater geht, und malen sich selber aus, wie es im Gefängnis zugeht.» Die Bilder, die dabei entstehen, stammen aus Fernsehserien und Büchern: kalte, dunkle Zellen, Ketten am Fussgelenk, Wasser und Brot.
So sieht es in Schweizer Gefängnissen natürlich nicht aus. Dennoch kann Renate Grossenbacher verstehen, dass man den Kindern Besuche ersparen möchte. «Die Umstände sind meist nicht sehr kindgerecht.»
Das fängt an bei der Sicherheitskontrolle, wo sie das Kuscheltier abgeben müssen, und endet in einem meist kargen Raum, überwacht von streng guckendem Wachpersonal. Während der Untersuchungshaft sind die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten meist stark eingeschränkt , dann können die Kinder den Vater manchmal nicht einmal umarmen oder ihm die Hand geben. Glasscheiben trennen die Familie.
Inzwischen bieten viele Strafanstalten immerhin Besuchsmöglichkeiten ausserhalb der Schulzeiten an, so dass nicht jedes Mal ein Dispens nötig ist. In manchen Besuchsräumen sind Spielecken eingerichtet. Doch da sind zugleich auch andere Gefangene, die Besuch erhalten. Herumtoben und spielen geht nicht. «Die Kinder müssen ruhig dasitzen und hauptsächlich den Erwachsenen zuhören, die miteinander organisatorische Fragen besprechen», sagt Psychologin Viviane Schekter.
Ein Problem sind auch die langen Anfahrtswege. Ein einstündiger Gefängnisbesuch dauert nicht selten einen ganzen Nachmittag. Manchen Kindern nimmt das die Lust, überhaupt noch mitzukommen, obwohl sie eigentlich den Vater gern sähen. «Sie verpassen Geburtstagsfeiern von Kameraden oder Fussballspiele und dürfen niemandem erzählen, wo sie waren.» Diese Kinder werden mitbestraft, ohne dass sie etwas Falsches getan hätten, sagt Schekter.
Es ist fast unmöglich, mit Betroffenen zu sprechen. Es gibt nicht einmal eine Selbsthilfegruppe von Angehörigen. Offenbar ist die Angst zu gross, sich zu outen. Ein einziger elfjähriger Junge war anfänglich bereit, anonym von seinen Erfahrungen zu erzählen. Doch am Ende entschied die Familie trotzdem dagegen.
Die Stiftung Relais Enfants Parents Romands hat in der Romandie schon einiges erreicht. An einzelnen Terminen sind die Besucherräume für Familien reserviert. In einigen Gefängnissen finden einmal im Monat Spiel- und Bastelnachmittage für Gefangene und ihre Kinder statt. Der in Freiheit lebende Elternteil muss dann draussen bleiben. «Die Kinder sollen mit dem inhaftierten Elternteil relativ unbeschwert Zeit verbringen, das stärkt die Beziehung. Darauf haben sie gemäss Kinderrechtskonvention ein Anrecht», sagt Viviane Schekter.
Vor den Gefängnistoren bietet die Stiftung in Bauwagen oder kleinen Chalets auch Beratungen an. Angehörige können dort vor und nach dem Besuch vorbeischauen. «Es ist wichtig, mit den Kindern zu sprechen. Wenn sie wissen, was auf sie zukommt, ist es meist auch kein Problem.» In manchen Gefängnissen geht das Personal auf die Kinder ein und versucht, die Sicherheitskontrolle möglichst spielerisch zu gestalten, erzählt Schekter. «So verliert das Gefängnis etwas von seinem Schrecken.»
«Das Kind kann so etwas nicht begreifen. Es weiss nicht, was ein Mörder ist.»
Viviane Schekter, Direktorin der Stiftung «Relais Enfants Parents Romands»
In der restlichen Schweiz sucht man vergeblich vergleichbare Angebote. Ein Grund, weshalb das Thema bislang kaum Beachtung fand: Man weiss schlicht nichts über die betroffenen Kinder. «Es gibt keine Statistik. Und das ist etwa gleichbedeutend mit: Es gibt kein Problem», sagt Schekter. Man erhebe viele Daten über Strafgefangene, zu Herkunft, Sprache, Ausbildung. Aber an die Kinder hat niemand gedacht. «Sie sind im toten Winkel.»
Schekters Stiftung mit ihren zehn Fachleuten und über 60 Freiwilligen berät und betreut jährlich 200 bis 300 Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Fachleute schätzen, dass in der Schweiz rund 9000 Kinder dieses Schicksal teilen. «Das ist nur eine Hochrechnung. Und nicht sehr zuverlässig», sagt Schekter.
Die christliche Menschenrechtsorganisation Acat fordert in einer Petition von den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, endlich Daten zu erheben. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat bereits 2015 bemängelt, dass Informationen über betroffene Kinder fehlen.
In der Deutschschweiz fühlt sich offenbar keine Stelle verantwortlich für diese Kinder. 2017 ergab eine Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bei elf Deutschschweizer Gefängnisdirektoren, dass die meisten zwar den Bedarf an kindgerechten Angeboten erkennen, Angehörigenarbeit aber nicht als ihre zentrale Aufgabe erachten.
«Es fehlt häufig an Geld für Personal und an Räumen für Kinderbesuche», sagt Roger Hofer, Mitautor der Studie. Es müsse dringend mehr getan werden für diese Kinder, auch ausserhalb der Gefängnisse. «Ein Sorgentelefon, Kinderbücher, eine Website – es gibt viele Möglichkeiten, auf die Situation dieser Kinder einzugehen.» Vor einem halben Jahr hat Hofer deshalb in Bern eine Fachstelle für Angehörige mitbegründet.
«Ich habe generell den Eindruck, dass eine Sensibilisierung stattfindet. Die Gefängnisse reagieren offener als auch schon», sagt Renate Grossenbacher von der Heilsarmee. Im Kanton Bern ist man dabei, die Strafvollzugsinfrastruktur für die nächsten 25 Jahre neu zu planen. «Dabei fliessen solche Themen auf jeden Fall mit ein», heisst es beim Amt für Justizvollzug.
Das käme nicht nur den Kindern zugute. «Wenn man diese Kinder unterstützt, verhindert man vielleicht auch, dass sie selber ins gleiche Fahrwasser geraten wie der inhaftierte Elternteil», sagt Viviane Schekter. Ihre Arbeit ist auch ein Stück Prävention.
- Relais Enfants Parents Romands (REPR), www.repr.ch, Telefon 0800 233 233
- Anlaufstelle «Angehört» der Heilsarmee, www.heilsarmee.ch/angebot/angehoert, Telefon 079 861 74 45 (Mo-Fr, 8-16 Uhr) oder 031 388 06 19 (Di & Do, 8-12 / 13-16 Uhr).
1 Kommentar
Ich kann mein Mann einmal pro Woche besuchen. Mein Sohn (3) kommt immer mit und freut sich sehr auf Papi. Zur Beschäftigung nehme ich immer selber ein paar Sachen mit wie Buch, Ball und etwas zum malen. Je nach Gefängnispersonal wurde uns dies jedoch auch schon verwehrt, ein paar sind sehr kinderfreundlich andere überhaupt nicht. Falls es in der Deutschschweiz einmal pro Monat ein Spiel-Nachmittag geben würde, fände ich dies sehr schön & mein Sohn und sein Vater würden davon sehr profitieren.