Das gilt, wenn Sie sich auf Schatzsuche begeben
Taucher haben einen Schatz im Zürichsee entdeckt. Er ist wertvoller, als es auf den ersten Blick aussieht. Jetzt stellt sich die Frage: Dürfen solche Glückspilze ihren Fund behalten?
Wir schreiben das Jahr 2005. Ein Fischer bleibt mit dem Anker seines Boots an etwas Undefinierbarem im See hängen. Er bittet seinen Freund um Hilfe, der Taucher ist. Dieser findet den Anker – verhakt an einem Schiffswrack. Ein alter Kahn, mindestens 100 Jahre alt.
Um solche Wracks zu erforschen, braucht es eine Bewilligung. Der Taucher weiss, dass es ein spezieller Fund ist. Er taucht nach getaner Arbeit wieder auf, aber der Gedanke an die Entdeckung lässt ihn nicht mehr los. Jahrelang.
Mit der nötigen Bewilligung im Neoprenanzugssack will er Jahre später mit der Taucherclique los, um das Wrack zu erforschen. Das Problem? Der Fischer hatte unterdessen einen schlimmen Unfall gehabt, bei dem das GPS-Gerät mit den Koordinaten zum Wrack zerstört worden war. Der Taucher sucht immer wieder danach – doch es ist nicht mehr auffindbar.
Nur durch Zufall findet ein zweiter Taucher das Wrack und informiert seinen Kollegen. Der erkennt das versunkene Schiff sofort wieder – auch wegen der zwei Haufen auf dem Schiff, die ihm schon beim ersten Mal aufgefallen sind.
Zur Probe eingeschickt, stellt sich heraus, dass es sich dabei um Schlacke handelt, Verbrennungsreste. Also Abfall? Nein! Im Labor zeigt sich nämlich, dass die Schlacke einen Anteil Silber beinhaltet – rund 35 Kilo. Das entspricht 23’000 Franken. Ein wertvoller Silberschatz.
Anspruch auf Finderlohn
Eine schillernde Piratengeschichte, von der jedes Kind schon mal geträumt hat? Nein, die Geschichte ist keiner Kinderfantasie entsprungen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Reich sind die drei Schatzfinder deshalb aber nicht geworden. Es wäre viel zu teuer, das Silber aus der Schlacke zu extrahieren – deshalb bleibt das Silber im See.
So einem Schatz begegnet der Durchschnittsbürger nicht alle Tage. Aber was gilt, wenn Sie trotzdem einmal Glück haben?
«Wer im öffentlichen Raum etwas findet, das mehr als zehn Franken Wert hat, muss es der Eigentümerin melden – so steht es im Gesetz», sagt dazu Beobachter-Juristin Nicole Müller. Falls man die nicht kennt, muss man mit dem Fund zur Polizei gehen. Wenn sich innert fünf Jahren niemand meldet, darf der Finder das Ding behalten.
Etwas anders sieht es bei einem Schatz aus. «Das sind Wertgegenstände, die seit langer Zeit vergraben oder verborgen waren und sicher niemandem mehr gehören», sagt Müller. Eigentümer ist, wer das Grundstück besitzt, auf dem sie gefunden wurden. Ausser die Sachen haben einen wissenschaftlichen Wert: Dann bekommt sie der Kanton.
Egal ob normaler Fund oder Schatz, mit oder ohne wissenschaftlichen Wert: Die Finder haben Anspruch auf einen Finderlohn.
«Ein Schatz?» Adelrich Uhr, der Taucher und Wrackfinder, lacht. «Viel interessanter finde ich das alte Schiff und die ganze Geschichte dahinter.»
2 Kommentare
Nicht innerhalb von fünf Jahren, ansonsten innerhalb von 3 Monaten. Nach einem Jahr verschenkt das Fundbüro es
"Reich sind die drei Schatzfinder deshalb aber nicht geworden. Es wäre viel zu teuer, das Silber aus der Schlacke zu extrahieren – deshalb bleibt das Silber im See."
das silver zu schmelzen (extrahieren) kostet mehr als 23’000 Franken (silver wert gemäss diesen beitrag)
das ist doch ein witz ?