Die Teufelsbrücke in der Schöllenenschlucht

In der engen Schöllenenschlucht verenden im 13. Jahrhundert so manche Menschen und Maultiere. Zu steil sind die Felswände, zu rutschig ist das Gelände. Eine Brücke könnte den Weg in den Süden ebnen, doch das Vorhaben scheitert mehrmals.

Da erscheint an einer Landsgemeinde der Teufel und schlägt einen Pakt vor: Er baue eine Brücke und nehme den ersten Überquerer als Lohn. Schon am nächsten Tag steht das stolze Bauwerk. Doch die listigen Urner jagen einen Geissbock hinüber. Der Teufel schäumt vor Wut und rast in die Schlucht. Dort buckelt er den grössten Felsbrocken und will ihn auf die Brücke werfen.

Da stellt sich ihm ein altes Mütterchen in den Weg – sie hat ihn an seinem Bockfuss erkannt – und bekreuzigt den Stein. Prompt sind dem Höllenfürsten die Hände gebunden, beschämt zieht er von dannen.

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Was würde das Gericht sagen?

Der arme Teufel geht leer aus. Eine Brücke zu bauen, ist zwar in juristischen Lehrbüchern ein beliebtes Beispiel für einen sogenannten Werkvertrag. Aber eine Menschenseele als Vergütung? «Das ist Menschenhandel und illegal!», kreischen die Urner. Der Vertrag ist nichtig, die Zahlung nicht geschuldet.