Hans Wiprächtiger, der 68-jährige SP-Bundesrichter kommt aus der Stadt Luzern und wohnt heute in Kriens. Er stammt aus einem christlichsozialen Umfeld, sein Vater war SBB-Beamter. Der Eintritt in eine linke Partei war eine Selbstverständlichkeit. Seine Karriere verlief steil: Amtsgericht, Grosser Rat, Obergericht, eidgenössisches Militärkassationsgericht (als Gefreiter), und schliesslich Bundesgericht (1989). Als Richter kämpfte er bis heute engagiert für ein liberales und menschenwürdiges Straf- und Strafprozessrecht. Hans Wiprächtiger hat über 60 Fachpublikationen veröffentlicht. Darunter hat er unter anderem als Herausgeber und Autor  die «Basler Kommentare StGB I und II, zum Bundesgerichtsgesetz sowie zur Strafprozessordnung» geprägt, welche die umfassendsten und aktuellsten Kommentierungen in diesen Bereichen darstellen.

Quelle: Mischa Christen

Beobachter: Ihnen ist immer wieder vorgeworfen worden, sie verträten eine Kuscheljustiz mit zu milden Strafen. Haben Sie…?
Hans Wiprächtiger: Vorerst einmal: Der Begriff «Kuscheljustiz» ist zwar sehr prägnant und in allen Köpfen. Aber er stimmt einfach nicht. Die Justiz kuschelt nicht. Dass ich immer für ein gerechtes Strafrecht eingestanden bin, ist korrekt

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Beobachter: Das Volk empfindet das oft anders. Etwa wenn es um Urteile im Zusammenhang mit Rasern oder Schlägern geht und das Gericht zu viel Verständnis für die Täter zeigt.
Wiprächtiger: Auf den ersten Blick mag es seltsam erscheinen, wenn solche Täter beispielsweise nur eine bedingte Strafe bekommen. Immerhin werden 80 bis 90 Prozent aller Urteile bedingt ausgesprochen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dabei viel zu wenig bedacht, dass die bedingten Strafen eine wichtige Funktion erfüllen.

Beobachter: Was bedenkt denn die Öffentlichkeit zu wenig?
Wiprächtiger: Für mich ist bei der Bestrafung die Resozialisierung der Hauptzweck. Die Warnwirkung einer bedingten Strafe gross. Wir geben den Tätern damit eine neue Chance, die auch in den meisten Fällen genutzt wird. Dies trägt zur Sicherheit aller bei und führt letztlich zu weniger Kriminalität! Zu erwähnen ist zudem, dass wir trotz einem liberalen Strafrecht verglichen mit Europa und vor allem mit den USA in der Schweiz eine sehr kleine Kriminalitätsrate haben.

Beobachter: Dennoch glauben viele, dass die Kriminalität hierzulande steigt. Wie erklären Sie sich das?
Wiprächtiger: Primär mit tendenziösen Berichterstattungen in den Medien und einer Instrumentalisierung des Strafrechts durch gewisse rechtsbürgerliche Politiker.

Beobachter: Instrumentalisierung durch die Politiker?
Wiprächtiger: Ja, die fetten Schlagzeilen über Verbrechen geben den Politikern die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern und so noch härtere Gesetze zu fordern. Damit befriedigen sie ein angebliches Grundbedürfnis im Menschen, nämlich dem nach Vergeltung und Bestrafung. Positive Meldungen und Statistiken haben es da schwer.

Beobachter: An welche positiven Meldungen denken Sie?
Wiprächtiger: Im November hat beispielsweise das Bundesamt für Statistik bekannt gegeben, dass die Kriminalitätsrate in der Schweiz rückläufig ist und mit dem neuen Strafrecht die Rückfälle insgesamt abgenommen haben. Diese äusserst erfreuliche Nachricht wäre es wert gewesen, medial besonders aufbereitet zu werden, was ich vermisst habe. Aber wenn etwas Negatives passiert, sind die Medien sofort zur Stelle und bauschen dies auf. Dann wird auch noch Rechtsprofessor Martin Killias zitiert mit seiner Haltung, die den Erkenntnissen aller anderen profilierten Kriminologen entgegensteht.

Beobachter: Martin Killias ist wie Sie Sozialdemokrat. Andere Parteigenossen wie Nationalrat Daniel Jositsch und alt Bundesrat Moritz Leuenberger fordern ebenfalls eine härtere Justiz – Stichwort «Nulltoleranz».
Wiprächtiger: Das stimmt. Es gibt in meiner Partei leider einige wenige, welche die Realität nicht wahrnehmen. Es gibt bei uns aber auch viele andere Stimmen. Ich stehe da überhaupt nicht alleine da!

Beobachter: Wie sieht es diesbezüglich im Bundesgericht aus? Sind Sie mit Ihrer Meinung im meist 5-köpfigen Gremium oft unterlegen?
Wiprächtiger: Ich habe mich im grossen Teil meiner Amtszeit mit meiner liberalen Politik oft durchsetzen können. Aber natürlich gibt es per se Unterschiede in der Grundhaltung der einzelnen Richter, die dann ihren Ausdruck in einer unterschiedlichen Rechtsprechung finden. In der heutigen Zusammensetzung der Abteilung ist die Zusammenarbeit schwieriger geworden.

Beobachter: Ist Rechtsprechung also immer auch Politik?
Wiprächtiger: Selbstverständlich. Das ist auch richtig so. Es braucht Richter mit einer gesellschaftspolitischen Überzeugung und nicht solche mit einer Wischiwaschi-Haltung. Doch aufgepasst: Ich spreche nicht von Parteipolitik. Es ist fatal, wenn sich Richter in der Pflicht ihrer Partei fühlen oder mit dem Parteibuch in der Hand Recht sprechen.

Beobachter: Folglich fallen Urteile je nach gesellschaftspolitischer Haltung der Richter so oder anders aus?
Wiprächtiger: Dies ist insofern richtig, als Richter von äusseren Faktoren geprägt sind, je nachdem, ob sie alt oder jung sind, ob sie in einem Arbeitermilieu oder auf dem Zürichberg aufgewachsen sind und so weiter. Sie müssen sich aber dessen bewusst sein und sich immer wieder hinterfragen. Sie dürfen nicht befangen sein. Zumal der Ermessenspielraum bei der Rechtsauslegung und der Urteilsfindung in gewissen Bereichen gross ist. Man denke nur etwa an die Strafsanktionen, die auf eine Busse bis hin zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe lauten können.

Beobachter: Wie bitte?
Wiprächtiger: Ja, der Richter sollte kein Eunuch sein, kein Roboter, der den Tatbestand aufnimmt und den entsprechenden Gesetzesartikel unterordnet. Sonst könnte man auch einen Automaten hinstellen.

Beobachter: Für den Täter, der als Folge einer ungünstigen Zusammensetzung des Gerichts verwahrt wird, ist das ein schwacher Trost.
Wiprächtiger: Stimmt, begründen kann man jedes Urteil. Aber immerhin hat ja Ermessen pflichtgemäss und nach nachvollziehbaren Kriterien zu erfolgen. Es darf nicht in Willkür ausarten. Aber je nach Beurteilung kann es einen Freispruch oder vielleicht 20 Jahre geben. Klar, das ist schwer vermittelbar.

Beobachter: Wie gehen Sie damit um? Haben Sie sich als Richter auch schon geirrt?
Wiprächtiger: Wir hatten unlängst einen Fall einer Drogenprostituierten zu beurteilen, die ihrem Freier für 50 Franken quasi freie Hand gab, um mit ihr «alles» machen zu dürfen. Dieser ging dann allerdings zu weit, schleppte sie in einen Keller und folterte sie. Ich war zuerst nach dem Studium der Akten der Meinung, dass man den Mann nicht verurteilen könne. Ich habe dann aber in der Verhandlung meine Ansicht geändert und bin wie zwei andere Kollegen zu einem Schuldspruch gekommen. Der Entscheid fiel wegen mir 3:2 aus. Es trat der seltene Fall ein, dass ich in der öffentlichen Verhandlung meine Meinung geändert habe.

Beobachter: Im Fall des Nacktwander-Verbots in Appenzell blieben Sie in der Minderheit. Sie sind also fürs Nacktwandern?
Wiprächtiger: (lacht) Nun, das nicht gerade. Aber ich finde, es ging hier um eine Bagatelle, eine harmlose Extravaganz, für die das Strafrecht nicht zuständig ist. Dennoch hat unser Gericht zu dem Fall 24 Seiten verfasst!

Beobachter: Wenn das eidgenössische Parlament Gesetze verabschiedet, die der Verfassung widersprechen, müssen Sie diese dennoch anwenden. Braucht die Schweiz ein Verfassungsgericht?
Wiprächtiger: Ja, das wäre richtig. Es ist ein Unding, dass wir zwar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg folgen müssen, wenn dieser entscheidet, dass ein Schweizer Urteil menschenrechtswidrig ist, dann aber innerstaatlich andere Regeln gelten . Darum bin ich für die Verfassungsgerichtsbarkeit, die es in sämtlichen Kantonen ja seit jeher schon gibt. Aber das wird kaum je Realität. Zu beachten ist allerdings, dass wir schon jetzt Urteile auf ihre Verfassungsmässigkeit prüfen. Es ist dann aber am Parlament, das Gesetz anzupassen.

Beobachter: Können Sie das mit einem Beispiel veranschaulichen?
Wiprächtiger: Mit einem wunderschönen, bei dem ich allerdings unterlegen bin: In Zürich wurde ein Asylbewerber, der nach seiner Ausweisung weiter in der Schweiz geblieben war, mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 7 Franken gebüsst. Der Staatsanwalt erachtete einen solchen von 10 Franken als angemessen. Ich war dann der Meinung der Vorinstanz: Eine Geldstrafe hat sich nach dem Einkommen zu richten, und dieses lag im konkreten Fall bei nur 250 Franken pro Monat (sogar nur in Form von Migros-Bons). Ich bin der Auffassung, dass man niemandem eine Strafe zumuten kann, die höher ist als sein Einkommen. Ich hatte mich bei der Urteilsberatung dann auf den Artikel 12 unserer Verfassung berufen (Recht auf Hilfe in Notlagen), der jedem Menschen die Mittel für ein menschenwürdiges Dasein garantiert. Das ist für mich faktisch schon Verfassungsgerichtsbarkeit.

Beobachter: Sie haben den Europäischen Gerichtshof angesprochen. Bei der Frage der Verwahrung könnte dieser dereinst eine Rolle spielen, weil Verwahrte in der Schweiz de facto lebenslänglich verwahrt bleiben. Widerspricht das nicht den Menschenrechten?
Wiprächtiger: Eindeutig!

Beobachter: Würden Sie sich freuen, wenn ein Verwahrter sein Urteil nach Strassburg weiter ziehen würde?
Wiprächtiger: Ich fände das sinnvoll. Ich kann mir Konstellationen vorstellen, bei denen dies der Fall ist, vor allem im Zusammenhang mit einer nachträglichen Verwahrung oder mit der Entlassung aus einer Verwahrung. Seit einigen Jahren haben einfach alle derart «Schiss», einen Verwahrten zu entlassen, dass die Situation in verschiedenen Fällen unhaltbar geworden ist. Ich spreche hier in erster Linie Justizdirektionen an, die zuständig sind, aber natürlich auch Gutachter und Gerichte. Anderseits gibt es aber auch Verwahrte, die man wirklich nicht mehr rauslassen darf.

Beobachter: Können Sie ein Beispiel nennen?
Wiprächtiger: Ich denke an D. L., der die Wahnvorstellung hat, in einen schönen weissen Bauch stechen zu müssen. 1985 hat er eine junge Prostituierte so getötet. Seither wurden immer wieder Gutachten über ihn erstellt und er hat keinerlei Fortschritt gemacht. Er ist in der Verwahrung ein «lieber Siech», aber rauslassen darf man den nicht!

Beobachter: Und wie sieht es mit den zu Unrecht verwahrten aus?
Wiprächtiger: Davon gibt es leider auch einige. In meinem letzten Urteil während meiner Amtszeit ging es um einen solchen Fall: Ein Alkoholiker und Schläger, der wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verstiess, , wurde 2002 als Gewohnheitsverbrecher verwahrt. Nach neuem Recht wäre das nicht mehr zulässig, weil kein Anlassdelikt gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB begangen worden ist. . Die Zürcher Justiz hatte sich einfach über ein Gutachten hinweggesetzt, das die Entlassung des Verwahrten empfahl, weil keine Gefahr schwerer Delikte bestand.

Beobachter: Folglich haben Sie das korrigiert?
Wiprächtiger: Ja. Aber natürlich muss er in Freiheit engmaschig betreut werden. Dass unsere Abteilung hier einen Verwahrten rausholen konnte, ist für mich ein schöner Abschluss meiner Tätigkeit als Bundesrichter.

Beobachter: Gutachten, aber auch Behörden und Kommissionen spielen für die Urteilsfindung eine immer wichtigere Rolle. Inwieweit ist ein Richter mit seinen Entscheidungen noch frei?
Wiprächtiger: Es ist zugegeben schwierig, Gutachten infrage zu stellen. Aber wir müssen diese auch überprüfen und sie gegebenenfalls als willkürlich oder falsch zurückweisen können. Die Herren in Weiss sind für uns nicht die Götter in Weiss! Dies gilt insbesondere auch für aussagepsychologische Gutachten. Das sind mitunter die schwierigsten Fälle.

Beobachter: Konkret wann?
Wiprächtiger: Wenn Sie z.B. in einem Scheidungsfall ein vierjähriges Kind vor sich haben und das redet vom «Schnäbi», das der Vater während des gemeinsamen Bades berührt habe, und so weiter. Stimmt das? Und wenn ja: Wie muss man das einschätzen? In unserer Generation hiess es immer, die Väter müssten endlich auch netter und zärtlicher mit ihren Kindern umgehen. Darum sind diese Fälle unendlich schwierig zu beurteilen – trotz den Gutachten. Generell hat sich einerseits die Situation bei den Gutachten in letzter Zeit jedoch verbessert, es sind junge, gut ausgebildete und forensisch sensibilisierte Gutachter nachgekommen, die den Anforderungen von uns Juristen genügen. Es dauert auch nicht mehr zwei drei Jahre, bis ein Gutachten vorliegt. Andererseits wurden die Richter vermehrt geschult, damit sie die Gutachten besser verstehen und auch hinterfragen.

Beobachter: Inwieweit spielt der Zeitgeist bei den Gutachtern und in der Justiz eine Rolle? Wie haben Sie das im Laufe Ihrer 22 Jahre am Bundesgericht erlebt?
Wiprächtiger: Eine repressivere Haltung, wie sie generell heute erkennbar ist, lässt sich auch bei den Gutachtern feststellen. Das ist meines Erachtens fatal. Gutachter haben ebenso wie Richter Fälle möglichst objektiv anzugehen. Und Gutachter haben ihr Fachwissen zum Tragen zu bringen, das ausschliesslich medizinischer Natur ist, und sich nicht von rechtspolitischen Überlegungen leiten zu lassen. Das war früher anders.

Beobachter: Sie sassen selber mal als Parlamentarier im Grossen Rat des Kantons Luzern. Hat es Sie nie gereizt, auf eidgenössischer Ebene Gesetze zu machen, statt sie nur anzuwenden?
Wiprächtiger: Nein. Meine Tätigkeit als Politiker empfand ich als eher unbefriedigend. Mir gefällt die Beurteilung konkreter Fälle besser als abstrakte politische Diskussionen fernab der Wirklichkeit.

Beobachter: Sie haben einmal Christoph Blocher mit Silvio Berlusconi in Italien verglichen, der sich nicht an die Gewaltentrennung halte.
Wiprächtiger: Die Politik mischt sich gelegentlich bei der Justiz ein und sagt, was ihr alles nicht passt. Umgekehrt mische ich mich als Richter nur mit grösster Zurückhaltung in einen Gesetzgebungsprozess ein, wenn es um etwas ganz Entscheidendes geht. Damit will ich aber nicht sagen, dass wir Richter uns generell nicht äussern sollen in der Öffentlichkeit.

Beobachter: Um was zu sagen?
Wiprächtiger: Richter müssten viel mehr aktiv kommunizieren, der Bevölkerung auch die Urteile und unsere Arbeit erklären. Da sind wir auf die Medien angewiesen.

Beobachter: Können wir also davon ausgehen, dass Sie künftig als Kolumnist und Kommentator in den Medien auftreten werden?
Wiprächtiger: (lacht) Es ist Tabu, dass man als Ehemaliger das eigene Gericht kritisiert…

Beobachter: Es wäre nicht das erste Tabu, das Sie brechen.
Wiprächtiger: Stimmt (lacht erneut).

Beobachter: Was halten Sie eigentlich von der Idee, dass Bundesrichter auf Lebenszeit gewählt werden sollten?
Wiprächtiger: Das ist ein ganz wichtiges Thema. Die Richterwahlen durchs Parlament haben sich in den letzten Jahren verändert. Denn für die SVP ist ein Richter politisch, wenn er nicht ihrer Meinung ist. Deshalb hat sie damit begonnen, die Abwahl von Richtern zu fordern, wenn deren Haltung ihrem Parteiprogramm widersprach. Ich denke da etwa an das Beispiel unbeliebter Einbürgerungsentscheide. Einem damals beteiligten CVP-Richter wurden z.B. die Stimmen zum Bundesgerichtspräsidenten verweigert. Das geht nicht! Wenn das Schule machen sollte, gibt es nur noch eines: die Richterwahl auf eine bestimmt Zeit, ohne Wiederwahl.

Beobachter: Welche persönliche Voraussetzung braucht es fürs Richteramt?
Wiprächtiger: Ein Richter muss neben fachlicher Kompetenz Objektivität, Sozialkompetenz, Mut und Unabhängigkeit besitzen. Er muss im direkten Kontakt mit den Leuten vor Gericht vor allem auch ein einfühlsamer Mensch bleiben und darf nicht die starre Maske der Macht aufsetzen. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die Leute eher Furcht haben, ihm gegenüber zu treten – so wie wenn sie zum Zahnarzt müssen. Diese Angst muss man den Leuten nehmen und ihnen richtig zuhören. Sie müssen sich ernst genommen fühlen. Damit erhöht man die Akzeptanz unserer Urteile und trägt im Strafrecht etwa auch zur Resozialisierung des Täters bei.

Beobachter: Sie stammen aus einfacheren Verhältnissen als die meisten Richter vom Mon Repos. Ihr Vater war SBB-Beamter. Und mit ihrer offenen, bürgernahen Art galten Sie stets als Exot am Bundesgericht. Schmeichelt Ihnen das?
Wiprächtiger: Nun, in der Zusammenarbeit mit den Kollegen war das nicht immer einfach. Aber insgesamt habe ich natürlich Freude an diesem Image. Ich habe losgelöst von meiner Person immer auch für ein solches Richterbild gekämpft.

Beobachter: Sie müssen nun aus Altersgründen zurück treten. Gibt es eine Art Vermächtnis, das Sie hinterlassen?
Wiprächtiger: Mein grosses Anliegen ist, dass wir unser liberales Strafrecht behalten und die Strafe nur als letztes Mittel einsetzen. Dauerndes Strafen wertet das Strafrecht ab. Eine solche Haltung hat sich insofern bewährt, als die Kriminalität in den letzten 20 Jahren, d.h. während meiner Amtszeit, insgesamt zurückgegangen ist.