Diese Woche entscheidet die Rechtskommission des Nationalrats über die Schweizer Sammelklage. Das ist längst überfällig. Auch wenn Tausende den gleichen Schaden erlitten haben – einklagen müssen sie ihn in der Schweiz vor Gericht immer noch allein.

Anderswo geht das auch gemeinsam. Seit letztem Sommer gelten in der ganzen EU die gleichen Regeln für den sogenannten kollektiven Rechtsschutz. Mit Sammelklagen können sich Organisationen wie zum Beispiel Konsumentenschutzverbände im Namen von Geschädigten vor Gericht für Schadenersatz oder Reparaturen einsetzen.

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Die Profiteure sind die, die sich nicht ans Gesetz halten. 

In der Schweiz hingegen gehen viele Opfer leer aus. Die Liste reicht von VW-Besitzern im Diesel-Skandal über Betroffene von mangelhaften Schlafapnoe-Geräten bis zu Missbrauchsopfern der katholischen Kirche.

Für viele ist es zu riskant und zu teuer, als Einzelperson vor Gericht zu ziehen. Die meisten verzichten deshalb darauf, ihr Recht durchzusetzen. Die Profiteure sind die, die sich nicht ans Gesetz halten. 

Die Rechtskommission des Nationalrats treibt die Verzögerungstaktik auf die Spitze. 

Eigentlich weiss man das in Bundesbern. Vor elf Jahren sagte eine Mehrheit des Parlaments und der Bundesrat: Diese Gesetzeslücke müssen wir schliessen. Seither wird das aber immer wieder vertagt – zuerst wollte man die Sammelklage im Finanzdienstleistungsgesetz unterbringen, dann in der Revision der Zivilprozessordnung. Immer flog der kollektive Rechtsschutz raus, wenn es zu kontrovers wurde. Die Gegner argumentieren, dass mit Sammelklagen Missbrauch betrieben werden könnte, und warnen vor hohen Kosten für den Wirtschaftsstandort und vor Klagewellen wie in den USA. 

Jetzt treibt die Rechtskommission des Nationalrats die Verzögerungstaktik aber auf die Spitze. 

Ende 2021 legte der Bundesrat nämlich einen separaten Entwurf vor, in dem es nur um die Sammelklage geht. Die Rechtskommission des Nationalrats entschied sich dann ein halbes Jahr später, noch gar nicht auf das Geschäft einzutreten, sondern zuerst vom zuständigen Departement weitere Abklärungen zu verlangen. Es seien zu viele Fragen offen. Das mag auch ein taktischer Zug der Befürworter gewesen sein, um die Vorlage am Leben zu halten, wie Mitte-Nationalrat und Kommissionspräsident Vincent Maitre dem Beobachter im Sommer 2022 sagte

Es geht nicht um ein neues Recht, sondern darum, bestehende Rechte überhaupt durchzusetzen.

Nur: 2023 wiederholte die Kommission dieses Spiel. Schon wieder kein Eintreten. Man wollte vom Departement noch mehr Abklärungen zu einer allfälligen missbräuchlichen Nutzung eines Sammelklage-Instruments haben und verschob die Debatte auf 2024. 

Am Donnerstag, 11. April 2024, steht das Geschäft jetzt wieder auf dem Plan der nationalrätlichen Rechtskommission. Überwindet sie sich diesmal, darauf einzutreten? Oder gewichtet sie die Sorgen der Wirtschaft vor Sammelklagen höher als den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht? Bleibt die Gesetzeslücke weiter offen?

Es geht ja nicht um ein neues Recht, sondern darum, bestehende Rechte im Sinne von mehreren Geschädigten effektiv durchzusetzen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. 

Und gegen die befürchteten Probleme lässt sich etwas tun: Das Parlament kann Schutzmechanismen ins Gesetz einbauen, die Missbrauch vorbeugen. Die EU hat genau das getan.