Hakenkreuz in der Schweiz bald verboten?
Der Ständerat will ein Verbot von Hakenkreuzen und Nazisymbolen – und geht damit weiter als der Nationalrat. Was das bedeutet.
Veröffentlicht am 20. Dezember 2023 - 15:29 Uhr
Der Ständerat hat eine Kommissionsmotion angenommen, die rassistische und nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz verbieten will. Damit zeichnet sich ein Kurswechsel in der Anwendung der Anti-Rassismus-Strafnorm ab.
Was ist heute bereits verboten?
Laut Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs (Anti-Rassismus-Strafnorm) macht sich strafbar, wer Nazisymbolik nutzt, um für eine Ideologie zu werben und sie zu verbreiten. Wer lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet, kann nicht bestraft werden. Das stellte unter anderem das Bundesgericht 2014 in einem Urteil fest. Es sprach einen rechtsextremen Teilnehmer einer Veranstaltung auf dem Rütli frei, der den Hitlergruss gezeigt hatte.
Was will man jetzt daran ändern?
Das neue Gesetz will die «öffentliche Verwendung, das öffentliche Tragen, das öffentliche Zeigen sowie das öffentliche Verbreiten» von rassistischen, gewaltverherrlichenden Symbolen unter Strafe stellen.
Gab es schon andere Vorstösse?
Im Parlament wurden schon mehrere Vorstösse behandelt, die nationalsozialistische Symbole verbieten wollten. Der Bundesrat argumentierte jedoch jeweils, das geltende Gesetz greife in vielen Fällen schon heute und er wolle zukünftig mehr auf Prävention als auf Repression setzen.
Warum will man jetzt trotzdem Änderungen?
Seit einiger Zeit scheint sich ein Kurswechsel abzuzeichnen. Nach dem Beginn der Pandemie kam es zu einer Häufung antisemitischer Vorfälle. Zuletzt hat der Nationalrat darum eine Motion, die ein Verbot von Hakenkreuzen verlangt, angenommen. Der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ging diese aber zu wenig weit. Sie machte deshalb einen eigenen Vorschlag. Er sieht vor, dass auch andere rassendiskriminierende, extremistische und gewaltverherrlichende Symbole verboten werden. Diese Kommissionsmotion wurde am Mittwoch vom Ständerat angenommen.
Was würde sich konkret ändern?
«Neu könnten zum Beispiel Sprayereien von Hakenkreuzen nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern auch wegen Zeigens des Symbols bestraft werden», sagt Norina Meyer vom Beobachter-Beratungszentrum. Demonstrierende, die Corona-Massnahmen mit dem Naziregime vergleichen und dafür Hakenkreuze nutzen oder Hitlergrüsse zeigen, machten sich strafbar. Oder bestraft könnte werden, wer sich für eine Kostümparty als Nazi verkleidet und in der Öffentlichkeit auftritt.
«Allgemein gilt: Es wird unterschieden zwischen Privatraum und Öffentlichkeit», sagt Meyer. Wer zu Hause eine Reichsflagge aufhängt oder ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trägt, würde sich auch nach neuem Gesetz nicht strafbar machen. Die Einzelheiten sind aber noch unklar – etwa inwiefern das Verbot auch für Zeitungen, Museen oder Schulen gilt.
Gilt das auch für andere Symbole wie das russische Z oder eine Hamas-Flagge?
Die Motion umfasst alle «rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Zeichen und Symbole». Für welche Symbole das genau gälte, müsste im Gesetz definiert werden oder würde Sache der Rechtsprechung. Gerichte müssten im Einzelfall entscheiden. Auch nicht klar ist, was für weniger eindeutige Symbole wie schwarze Fahnen, Embleme, Bomberjacken, Kampfstiefel oder kurz geschorene Haare gälte.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Motion geht nun in den Nationalrat. Wenn dieser die Motion ebenfalls annimmt, wird der Bundesrat beauftragt, einen genauen Gesetzesartikel auszuarbeiten. Für eine Annahme im Nationalrat spricht, dass er sich bereits im Frühling für die weniger strenge Motion ausgesprochen hat.
2 Kommentare
Wieso fällt die Diskriminierung wegen körperlichen/ geistigen Behinderungen, wegen des Alters oder der Sprache nicht unter das Strafrecht?
Letztlich geht es nur darum, wer die effizienteste Lobby hat, um in den besonderen Schutz als “diskriminierte Gruppe” zu kommen. Mit Menschenwürde und höherer Gerechtigkeit hat das überhaupt nichts mehr zu tun.
Die Mechanismen zur Kontrolle der “Political Correctness” nehmen absurde Züge an.
Das Strafrecht darf nicht Mittel zur Meinungskontrolle sein!
Rassismus: Unsinnige Diskriminierungsverbote
All die Diskriminierungsverbote aus Gründen der Rasse, der Religion oder der „sexuellen Orientierung“ in den UNO-Resolutionen und –Konventionen sind unsinnig, obwohl sie gemäss schweizerischem Bundesgericht für uns ja als verbindlich gelten. Wieso fällt hingegen die Diskriminierung wegen körperlichen/ geistigen Behinderungen, wegen des Alters oder der Sprache nicht unter das Strafrecht?