Pfeffersprays enthalten Reizstoffe aus Pfefferschoten, Cayennepfeffer oder werden synthetisch hergestellt. Sie gelten laut Waffengesetz nicht als Waffen. Deshalb benötigt man dafür keinen Waffenschein.

Hingegen unterstehen Pfeffersprays dem Chemikalienrecht. Dieses sieht vor, dass Pfeffersprays nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Verkäufer müssen über die Ausbildung «Sachkenntnis für Chemikalienabgabe» verfügen, damit sie ihre Kunden fachgerecht beraten können.

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Vorsicht bei Angeboten aus dem Internet

Angebote im Internet sind mit hoher Wahrscheinlichkeit ausländischer Herkunft und entsprechen kaum den Vorschriften des Chemikalienrechts. Wer sie bestellt, geht das Risiko ein, dass der Zoll die Sendung abfängt und gleich an den Absender zurückschickt. Das vorausbezahlte Geld ist damit vermutlich verloren.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Sie nicht einen Pfefferspray, sondern einen andern Abwehrspray zum Beispiel mit Tränengas zugeschickt bekommen. Ein solcher Spray (Wirkstoff CS oder CN) ist eine Waffe.

Pfeffersprays: Empfohlene Vorsichtsmassnahmen des Bundes

Weitere Informationen zum Thema Abwehrspray finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.