Wenn Arbeitnehmende sich wehren, weil sie von der Arbeitgeberin wegen ihres Geschlechts diskriminiert wurden, kann das teuer werden. Das zeigen gleich zwei Fälle, über die der Beobachter berichtet hat. Die Anästhesie-Ärztin (und Prix-Courage-Gewinnerin 2018) Natalie Urwyler erstritt eine Summe von zwölf Monatslöhnen. Ihr war während des Mutterschaftsurlaubs gekündigt worden – das war diskriminierend, entschied das Berner Obergericht.

In einem weiteren Urteil von Ende November 2024 spricht das Arbeitsgericht Zürich Anuschka Roshani erstinstanzlich 33 Monatslöhne zu. Die ehemalige «Magazin»-Redaktorin hatte sich Anfang 2021 bei Tamedia, ihrer Arbeitgeberin, beschwert.

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Sie machte geltend, dass sie von ihrem Vorgesetzten über mehrere Jahre systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt worden sei. Sie warf Tamedia vor, nichts dagegen unternommen zu haben. Im September 2022 wurde Roshani entlassen.

Eine Besonderheit im Gleichstellungsgesetz

Wenn einer Person gekündigt wird, weil sie sich für ihre berechtigten Interessen eingesetzt hat, kann sie sich wehren. Es handelt sich dann um eine sogenannte Rachekündigung und damit um eine missbräuchliche Kündigung. Die Arbeitgeberin muss die Person zwar nicht wieder einstellen, aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zahlen.

Der Kündigungsschutz, der sich aus dem Gleichstellungsgesetz ergibt, geht noch weiter. Was viele nicht wissen: Wer sich schriftlich beim Arbeitgeber beschwert und meldet, wegen seines Geschlechts diskriminiert worden zu sein, ist ab diesem Zeitpunkt und während eines allfälligen Gerichtsverfahrens und sechs Monate darüber hinaus vor Kündigung geschützt. Das sieht Artikel 10 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes vor – ähnlich wie bei Krankheit.

Tamedia will das Verfahren weiterziehen

Auf diesen Artikel gestützt hat das Arbeitsgericht Zürich die Kündigung von Anuschka Roshani aufgehoben. Ohne Kündigung besteht der Arbeitsvertrag weiterhin. Roshani hat also weiterhin den Lohn zugut – mittlerweile für 33 Monate. Tamedia hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. Auch wenn die Summe, die das Medienhaus am Schluss womöglich zahlen muss, je länger, je höher wird.

Sexuell belästigt, diskriminiert? Das können Sie tun

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Quellen