Krank in den Skiferien: Bekomme ich Geld zurück?
Wer seine Ferien im Bett statt auf der Piste verbringt, hat Rechte. Der Beobachter sagt, welche.
Veröffentlicht am 28. Januar 2025 - 09:50 Uhr
Ferienwohnung: Kann ich die Unterkunft annullieren?
Ein Kratzen im Hals, das Kind mit Fieber im Bett, die Skiferien auf der Kippe. Wer eine Ferienwohnung oder Hotelunterkunft gebucht hat, muss spätestens jetzt die allgemeinen Geschäfts- respektive Annullationsbedingungen studieren. Die bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen man gratis aus dem Vertrag kommt.
Je näher der Zeitpunkt der Anreise, umso wahrscheinlicher ist es, dass man den vollen Betrag zahlen muss. Das gilt auch, wenn man überhaupt keine Annullationsbedingungen abgemacht hat. Das ist bitter – ausser man hat eine Reise- oder Annullationsversicherung. Sie übernimmt die Kosten einer Reise, die man nicht machen kann, weil man krank ist. Am besten holt man sich so schnell wie möglich ein Arztzeugnis und meldet den Fall der Versicherung.
Arbeit: Kann ich die Skiferien nachholen?
Wer in den Ferien krank ist, kann die verpassten Tage grundsätzlich nachholen. Sofern man sich während dieser Zeit tatsächlich nicht erholen konnte. Wichtig ist, dass man sich möglichst schnell bei der Arbeitgeberin meldet und sich ein Arztzeugnis besorgt. Die Ärztin muss darin nicht nur die Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die Ferienunfähigkeit bestätigen.
Achtung: Wer im Telmed-Modell krankenversichert ist, bekommt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis häufig auch via Telefon. Wenn es um Ferienunfähigkeit geht, ist das nicht immer der Fall. Man muss dann also bei einer Ärztin vor Ort vorstellig werden.
Skipass: Kann ich das Ticket zurückgeben?
Massgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bergbahnen. Tagestickets werden kaum rückerstattet, doch für Wochen- oder Mehrtageskarten gelten häufig besondere Bedingungen.
Wer ein Ticket zurückerstattet haben will, braucht in der Regel ein Zeugnis eines ortsansässigen Arztes. Ärgerlich: Meist kann nur die direkt betroffene Person ihr Ticket zurückgeben. Die restlichen Familienmitglieder, die womöglich ebenfalls vorzeitig nach Hause reisen müssen, bleiben auf ihren Kosten sitzen.