Männer und Frauen stehen gleich schlecht da
Der Bund muss Männer den Frauen gleichstellen. Und spart kurzerhand auf dem Buckel aller Betroffenen.
Veröffentlicht am 4. Januar 2024 - 17:03 Uhr
Können auch Männer aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden? Ja, sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2022 im Fall des Witwers Max Beeler.
Beelers Witwerrente erlosch, als seine jüngste Tochter volljährig wurde. Als Frau hätte er die Rente unbefristet weiter erhalten. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) sah für hinterbliebene Ehemänner andere Regeln vor als für Frauen. Der EGMR ordnete deshalb an, die Schweiz müsse die AHV-Gesetzgebung anpassen.
2022 bestimmte das Bundesamt für Sozialversicherungen deshalb zunächst eine Übergangsregelung. Nach dieser erhalten Witwer – genauso wie Witwen – aktuell unbefristete Renten. Das soll aber nicht so bleiben. Der Bund nutzt die Gelegenheit nun, um zu sparen.
Jetzt soll gespart werden
Der Bundesrat schickte im Dezember eine Teilrevision des AHV-Gesetzes in die Vernehmlassung. Nach dem neuen Gesetz sollen Männer und Frauen zwar gleichbehandelt werden, jedoch gibt es für beide Geschlechter eine Verschlechterung der Leistungen: Beide erhalten nur noch bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente, unabhängig vom Zivilstand. Neu erhalten Verheiratete oder Geschiedene, die keine Kinder haben, während zweier Jahre eine Übergangsrente. Anstatt also die Männer gleichauf mit den Frauen zu stellen, werden alle beide heruntergestuft.
Ist das nicht knausrig? Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verweist auf die Medienmitteilung des Bundesrats. Mit der Revisionsvorlage wolle man die Ungleichbehandlung auf sozialverträgliche Weise korrigieren. Es sei mit rund 720 Millionen Franken Einsparungen in der AHV zu rechnen. Das bestehende System der Witwenrenten entspräche nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Realität. Weitere Fragen des Beobachters wollte das BSV nicht beantworten.
EGMR ist dagegen
Als der EGMR über die Frage der Ungleichbehandlung geurteilt hat, hat sich das Gericht von einer solchen Lösung explizit distanziert. Im Urteil betonte es, der Richterspruch solle die Schweizer Regierung nicht ermutigen, die Rente von Frauen zu reduzieren, um die Ungleichbehandlung zu korrigieren.
Ob die Witwenrente wirklich gekürzt wird, ist unklar. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 29. März. Danach wird der Gesetzesentwurf ausgearbeitet und dem Parlament unterbreitet.
14 Kommentare
Das ist Frechheit.Erstens dass das überhaupt diskutiert wird und zweitens das immerhin die kleine ausbaden müssen.
Wieso abschaffen Sie nicht die Boni und restlichen unnötigen ausgeben anstatt die armen Leute alles wegzunehmen.
Wenn man in der Schweiz von Renten leben könnte würde keine auswandern.
Obwohl man das verdient hat und für das gearbeitet hat ,soll kein Problem sein in Pension zu gehen wo man will und nicht bevormundet werden .
Ja Die Beamten von Bern oder soll ich sagen die goldene Gänse für sie ist es kein Problem wie die Made im Speck zu Leben.
Den bei diesen fürstlichen Gehälter und Abfindungen Renten, wenn ich das hätte könnte ich auch ein grosses Maul haben und die Ziele für das Volk verlieren statt zu dienen.
Es ist erstaunlich. Es gehen Milliarden ins Ausland und da soll bei der Grundversorgung der Arbeitenden Bevölkerung gespart werden? Dieses Geld haben diese Leute erarbeitet. Das Geld gehört in der Schweiz ausgegeben! Deswegen ist eine solch drastische Kürzung eine Frechheit. Zudem wird dies indirekt ebenfalls zu weniger Geburten führen. Wir kommen in die gleiche Situation wie Italien, wo Frauen wegen familiären und beruflichen Belastungen keine Kinder mehr wollen.
Der Bundesrat begründet die Kürzung der Witwenrentenlaufzeit damit, dass das bestehende System nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Realität entspreche. Wie sieht es mit der Altersrente eines Altbundesrates aus, jährlich 250 000, lebenslang ab dem ersten Jahr nach dem Mandat, inwiefern tut das der "heutigen gesellschaftlichen Realität" entsprechen ?
Ich erinnere mich, dass die erste Bundesrätin schon nach ein paar kurzen Monaten im Amt ihre Rente erhielt, bzw erhält. Das ist noch schlimmer, da sie unehrenhaft den Rat verliess.
Aber eben ....
Ein wichtiger Punkt. Die Regelung geht weit ins 20. Jahrhundert zurück, ist wohl mehr als 100 Jahre alt. Damals war die Lebenserwartung um die 50-60 Jahre und Bundesräte meist alt beim Rücktritt. Heute ist das alles anders und deshalb darf man ruhig sagen, das entspricht nicht mehr den heutigen Realitäten, das ist ein Privileg auf das die Herren und Damen nicht verzichten. Genau so wie die bundesrätliche Witwenregelung.