Theoretisch ist es möglich, dass Ihr Vater in einer Notlage auf die Verwandtenunterstützungspflicht pochen kann. Allerdings müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
 

  • Sie müssen in günstigen Verhältnissen leben. Die Unterstützungspflicht soll nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erst geltend gemacht werden, wenn das Jahreseinkommen folgende Beträge übersteigt: Ehepaare und eingetragene Paare 180'000 Franken, Alleinstehende 120'000 Franken. Alleinstehenden wird ein Freibetrag von 250'000 Franken, Paaren einer von 500'000 Franken Vermögen gewährt – dazu 20'000 Franken pro Kind, das minderjährig oder noch in Ausbildung ist.
  • Die Unterstützungsleistung für Sie persönlich zumutbar sein. Das dürfte bei Ihnen kaum der Fall sein, weil Ihr Vater Sie nie finanziell unterstützt und keinen Kontakt mehr gepflegt hat. Damit könnte er seine familienrechtlichen Pflichten grob fahrlässig verletzt haben. Im Streitfall müsste das Gericht darüber entscheiden.
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Merkblatt «Verwandtenunterstützung»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Verwandtenunterstützung» mithilfe von Berechnungsbeispielen noch genauer, wie der Betrag zur Unterstützung zustande kommt, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wie die Sozialbehörden vorgehen, um Geld einfordern zu können.

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Wenn das Geld nicht reicht

So funktionieren die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe

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Quelle: Beobachter