Veröffentlicht am 9. September 2021 - 10:19 Uhr
Seit 2012 ist der Tibeter Tingle Gyel* (Name geändert) in der Schweiz. Hierbleiben darf er aber nicht. Nach jahrelangem Warten wurde sein Asylgesuch abgelehnt, auf seine Härtefallgesuche geht der Kanton nicht ein. Aber Gyel kann auch nicht weg. Er steckt als Sans-Papiers in der Nothilfe fest. Seit Jahren schon.
Am meisten belastet ihn das Misstrauen, das ihm die Schweizer Behörden entgegenbringen. Sein aktuelles Härtefallgesuch ist noch hängig. Der Kanton Nidwalden hält sein Identitätsdokument für manipuliert und äusserte sich im Mai 2021 in einer ersten Rückmeldung ablehnend. Dies, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon vor Jahren mit einem forensischen Gutachten festgestellt hatte, dass es keine objektiven Fälschungsmerkmale gebe.