Erst im Sommer kam das Covid-Gesetz an die Urne. Warum stimmen wir am 28. November wieder darüber ab?

In der Pandemie ändern sich die Dinge auch im Gesetz schnell. Das Parlament hat das Covid-Gesetz seit seiner Einführung drei Mal angepasst. Gegen das ursprüngliche Gesetz war das Referendum zustande gekommen, darum kam es im Juni zu einer Abstimmung. Das Volk nahm das Covid-Gesetz mit 60 Prozent Ja-Stimmen an. Nun kommen die Gesetzesänderungen vom 19. März an die Urne. Die sind momentan in Kraft. Wer innert 100 Tagen 50’000 Unterschriften sammelt, kann gegen jede Gesetzesänderung auf Bundesebene das Referendum ergreifen. Das ist massnahmenkritischen Gruppierungen nochmals gelungen – wie schon vor der Abstimmung im Sommer.

Was hat das Parlament im März neu im Covid-Gesetz festgelegt?

Die Grundlagen für das Covid-Zertifikat. Im entsprechenden Gesetzesabschnitt steht, dass der Bund ein System für das Covid-Zertifikat zur Verfügung stellt. Auch muss das Zertifikat fälschungssicher und unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar sein. Ob und wo es zum Einsatz kommt, bestimmt nicht das Gesetz, sondern der Bundesrat. Weiter regelt das Gesetz das Contact-Tracing: Bund und Kantone müssen dafür ein funktionierendes, schweizweites System sicherstellen. Der Datenschutz muss dabei gewährleistet sein. Der Bund kann durch das Gesetz ausserdem Covid-Arzneimittel herstellen lassen. Bereits hat er hierfür ein Förderprogramm in Auftrag gegeben. Auch müssen seit der Einführung des Gesetzes Geimpfte und Genesene nach dem Kontakt mit einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne. Zudem kann der Bund Kosten für Tests übernehmen. Aktuell tut er das nur noch bedingt. Weiter wurden die finanziellen Hilfen für Pandemie-Betroffene ausgedehnt. Es gilt:

  • Härtefallhilfe erhalten auch Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen hatten.
  • Selbständigerwerbende bekommen Erwerbsersatz, wenn sie einen Umsatzrückgang von 30 Prozent erlitten haben. Vorher waren hierfür 40 Prozent weniger Umsatz nötig.
  • Die Kurzarbeitsentschädigung wird ausgeweitet.
  • Für Arbeitslose gibt es zusätzliche Taggelder.
  • Der Bund kann Grossveranstalter entschädigen.
  • Auch öffentliche Kindertagesstätten profitieren von finanzieller Unterstützung, nicht mehr nur die privaten.
  • Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten Hilfsgelder.
  • Werbeverluste von privaten Radio- und Fernsehstationen werden bis zu einem bestimmten Betrag ausgeglichen.

 


 

Wer ist dafür und wer dagegen?

Für die Änderungen am Covid-Gesetz sind der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments. Letzteres hat das Gesetz mit 169 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und ebenso vielen Enthaltungen gutgeheissen. Von den Parteien im Parlament befürworten FDP, SP, Mitte, EVP, Grüne und Grünliberale das Gesetz. Auch Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, hat sich für ein Ja ausgesprochen. Zudem wirbt eine Allianz von Tourismusverbänden für ein Ja.

Gegen das Covid-Gesetz sind unterschiedliche massnahmenkritische Gruppierungen. Hauptakteure bei der Unterschriftensammlung waren die «Freunde der Verfassung»: ein Verein von massnahmenkritischen Personen, die nach eigenen Angaben für eine bedingungslose Durchsetzung der Bundesverfassung kämpfen. Unterstützung erhalten sie von der SVP und der EDU, die im Parlament einen Sitz hat. 

Interessant ist die Parole von Gastrosuisse. Der Vorstand des Gastgewerbeverbands hat Stimmfreigabe beschlossen. Das, nachdem sich Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer in der Vergangenheit immer wieder gegen das Zertifikat ausgesprochen hatte.


 

Warum haben die Gegner das Referendum ergriffen?

Sie argumentieren, dass die bisherigen Gesetze zur Bewältigung der Pandemie genügen. Mit dem Covid-Zertifikat unterteile man die Schweiz in Geimpfte und Ungeimpfte und spalte so die Gesellschaft. Die Quarantänevorschriften stellten gemeinsam mit der Zertifikatspflicht im öffentlichen Leben einen indirekten Impfzwang dar. Beides schränke die Ungeimpften ein. Die Einführung des Contact-Tracings führe ausserdem zu einer Massenüberwachung. Der Bundesrat erhalte durch die Gesetzesänderungen die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürgerinnen und Bürger.

Was sind die Argumente der Befürworter?

Sie sagen, die Anpassungen im Covid-Gesetz erlaubten es, Mensch und Wirtschaft besser zu schützen. Mit dem Covid-Zertifikat seien Veranstaltungen leichter durchführbar. Es verhindere strengere Massnahmen wie Schliessungen oder gar Lockdowns. Das Zertifikat biete so Planungssicherheit. Zudem erleichtere es Auslandsreisen. Ein Nein hingegen würde das Reisen massiv erschweren. Speziell die Tourismusverbände führen dieses Argument ins Feld.

Durch die Ausweitung der finanziellen Hilfen kämen Kulturschaffende, Sportclubs, Selbständige und Unternehmen besser durch die Krise. Die Macht des Bundesrats sei durch das Gesetz beschränkt, denn er muss Kantone und Sozialpartner bei seinen Entscheiden einbeziehen. So könne von einer «Gesundheitsdiktatur» nicht die Rede sein. Ein Nein gefährde vielmehr die bewährte Krisenbewältigung.

 


 

Wird das Covid-Zertifikat bei einem Nein abgeschafft?

Ja, aber nicht sofort. Lehnt die Stimmbevölkerung die Anpassungen am Covid-Gesetz ab, besteht noch bis in zum 18. März 2022 eine gesetzliche Grundlage für das Zertifikat. So will es die Bundesverfassung. Theoretisch könnte der Bundesrat die Zertifikatspflicht in Restaurants oder Kinos schon vor März 2022 aufheben. Das käme allerdings nicht einer Abschaffung des Zertifikats gleich.

Denn Zertifikat und Zertifikatspflicht sind nicht das Gleiche. Das Gesetz definiert nur die Grundlagen für das Covid-Zertifikat. Ob in Restaurants oder Kinos das Zertifikat auch gezeigt werden muss, bestimmt aber der Bundesrat. Für den Ausstieg aus der Zertifikatspflicht ist für ihn die Lage in den Spitälern ausschlaggebend. In einer Medienkonferenz teilte Gesundheitsminister Alain Berset mit, dass der Bundesrat Mitte November eine Aufhebung der Zertifikatspflicht diskutieren wolle. 

 

Bedeutet ein Nein das Ende aller Corona-Massnahmen?

Nein. Der Bund muss laut Verfassung die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Und kann laut Epidemiengesetz Massnahmen ergreifen, wenn die Gesundheitsversorgung gefährdet ist. Das gilt auch bei einem Nein weiterhin. Für die Umsetzung von Massnahmen stände dem Bundesrat das Covid-Zertifikat ab dem 19. März 2022 aber nicht mehr zur Verfügung. Massnahmen träfen ab dann vor allem die Ungeimpften. Das ergibt sich aus der Bundesverfassung und dem Epidemiengesetz. Sie verlangen, dass Massnahmen gegenüber Personen aufgehoben werden, gegenüber denen sie nicht verhältnismässig sind. Zum Beispiel, weil Personen durch die Impfung geschützt sind und Massnahmen für sie darum nicht mehr erforderlich. 

Härtefallhilfen, Erwerbsersatz, Taggelder und Co.: Fallen sie bei einem Nein weg?

Der grösste Teil der finanziellen Unterstützungsmassnahmen endet noch vor Ende März 2022. Ein Nein würde darum in Bezug auf die Finanzhilfen wenig ändern. Aber: Gemäss Bundesrat Alain Berset entfiele die Möglichkeit, zusätzliche Taggelder für Arbeitslose zu sprechen. Auch könne der Anspruch auf Kurzarbeit nicht mehr verlängert werden. Vorzeitig wegfallen würde die finanzielle Unterstützung für Grossveranstaltungen. Die läuft aber nur bis Ende April 2022 und wäre danach beendet.

Kann man das Zertifikat bei einem Nein nicht mehr für Ferienreisen nutzen?

Bis März 2022 kann das Covid-Zertifikat unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zum Reisen verwendet werden. Danach würden keine neuen Covid-Zertifikate mehr ausgestellt. Bestehende Zertifikate könnten auch über März 2022 hinaus für Auslandreisen verwendet werden. Das bestätigte das BAG gegenüber der «NZZ am Sonntag». Bedingung ist aber, dass andere Staaten das Schweizer Zertifikat akzeptieren. Wie etwa die EU auf den Wegfall des Schweizer Zertifikats reagieren würde, ist ungewiss. Sie könnte die Schweiz aus dem gemeinsamen System ausschliessen. Und: Die aktuellen Covid-Zertifikate sind befristet. Erneuern könnte man sie nicht. Die meisten Länder werden nach wie vor eine Impfung oder einen Test für die Einreise voraussetzen. Ohne Zertifikat ist das Reisen schon heute viel umständlicher. 

Ist nach einem Nein die Einführung eines neuen Zertifikats nur für Auslandsreisen denkbar?

Im internationalen Reiseverkehr werden Zertifikate wahrscheinlich noch länger verwendet. Die Schweiz könnte ab März 2022 aber keine Covid-Zertifikate mehr ausstellen. Gegner des Covid-Gesetzes nannten darum die Einführung eines Zertifikats nur für Auslandsreisen als mögliche Alternative. Doch für ein solches gibt es mehrere Hindernisse. Schafft das Parlament im ordentlichen Verfahren eine Grundlage für ein neues Zertifikat, wäre es nicht vor Ende 2022 verfügbar. Auch wenn das Parlament ein Eilverfahren wählt, gäbe es im März 2022 keine direkte Anschlusslösung. Das bestätigt Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann. Der Bundesrat könnte allenfalls noch prüfen, ob er per Notverordnung starke Einschränkungen im Reisverkehr verhindern kann. Die Schweiz hätte den Erfolg eines neuen Zertifikats aber ohnehin nicht allein in der Hand: «Andere Staaten müssten das neue Zertifikat wieder akzeptieren. Sie bestimmen schliesslich, wen sie wie einreisen lassen. Ob das dann klappt, ist offen», sagt Uhlmann. 

Kann der Bundesrat durch die Änderungen am Covid-Gesetz einen Impfzwang verfügen?

Nein. Von der Impfung steht nichts in den Änderungen am Covid-Gesetz. Über das Epidemiengesetzes könnten die Kantone und der Bundesrat ein Impfobligatorium für eng definierte Personengruppen verfügen, wenn eine erhebliche epidemiologische Gefahr besteht. Für Impfungen unter körperlichem Zwang gibt es aber keine gesetzlichen Grundlagen. Möglich wäre, dass ein Nichtbeachten eines allfälligen Impfobligatoriums im Strafgesetzbuch unter «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» fällt. Ein Verstoss kann dann höchstens mit Busse geahndet werden. Das Epidemiengesetz selbst sieht keine Strafen oder Bussen bei einem Verstoss gegen ein Impfobligatorium vor. Das Epidemiengesetz hat das Volk 2013 mit 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen. In der Vergangenheit hat der Bundesrat wiederholt gesagt, dass er kein Impfobligatorium einführen wird. 

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