5G-Rechtsgutachten kritisiert Bundesrat
Der Bundesrat hat die Verordnung über den Schutz vor Mobilfunkstrahlung so angepasst, dass es möglich wird, die Grenzwerte zu umgehen. Ein Rechtsgutachten kritisiert dieses Vorgehen als «nicht zulässig».
Veröffentlicht am 11. Juli 2019 - 15:14 Uhr
Für die Einführung der Mobilfunktechnologie der fünften Generation (5G) und das Internet der Dinge drängt die Telekomindustrie schon seit längerem auf eine Lockerung der geltenden Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung. Im Frühling des letzten Jahres lehnte der Ständerat mit einem knappen Entscheid diese Forderungen ab und hielt an den bestehenden Höchstwerten fest.
Bundesrätin Doris Leuthard kritisierte den Entscheid in einer Fragestunde des Parlaments als «weder innovations- noch wirtschaftsfreundlich». Die Folge sei, dass weniger grosse Antennen, so genannte Makrozellen, für die Übertragung der Funksignale über grössere Strecken gebaut werden dürften. Dafür brauche es deutlich mehr kleine Antennen. «Somit wird es dann halt nicht für die ganze Schweiz Chancengleichheit geben, sondern unterschiedliche Geschwindigkeiten und Möglichkeiten.» Aber man werde versuchen, das zu korrigieren.
Tatsächlich passte der Bundesrat am 17. April dieses Jahres die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) im Sinne der Telekomindustrie an, nur geringfügig zwar, aber dennoch mit potenziell weit reichenden Folgen.
«Mit Blick auf ein flächendeckendes 5G-Netz birgt die Verordnungsänderung eine nicht abschätzbare Gefahr schädlicher Strahlung in sich.»
Michael Fretz, Rechtsanwalt
Der Verein «Schutz vor Strahlung» bestellte daraufhin für einen Musterfall ein Parteigutachten bei einer Aarauer Anwaltskanzlei. Rechtsanwalt Michael Fretz kommt darin zum Schluss: «Mit Blick auf ein flächendeckendes 5G-Netz birgt die Verordnungsänderung eine nicht abschätzbare Gefahr schädlicher Strahlung in sich.» Es sei nicht gewährleistet, dass dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen werde. Der bundesrätliche Beschluss sei sowohl materiell wie auch formell «nicht zulässig».
Worum geht es? Die Strahlung von Mobilfunkantennen ist auf Grundlage des Vorsorgeprinzips im Umweltschutzgesetz geregelt. Darin wird verlangt, dass die Emissionen der Antennen so weit zu begrenzen sind, als dies «technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist». Es sind zwei Arten von Grenzwerten festgelegt: die Immissions- und die Anlagegrenzwerte.
Die Immissionsgrenzwerte werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegeben. Sie sollen den Menschen schützen vor thermischen Effekten, also vor der Absorption der Mikrowellen im Körpergewebe. Diese Grenzwerte hat der Bundesrat nicht angetastet. Sie gelten nach wie vor und sie liegen – je nach Mobilfunkfrequenz – zwischen 41 bis 61 Volt pro Meter (V/m).
Die Anlagegrenzwerte (AGW) sind zum präventiven Schutz gedacht. Sie begrenzen die maximale Strahlung von Antennenanlagen, um mögliche andere, nicht thermische Effekte auf die Gesundheit zu minimieren, und liegen rund zehnmal tiefer als die Immissionsgrenzwerte. Sie müssen nur eingehalten werden an so genannten «Orten mit empfindlicher Nutzung» (Omen). Beispiele dafür sind Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Spitäler, Arbeitsplätze, Kinderspielplätze. Ziel dieser im internationalen Vergleich deutlich härteren Schweizer Regelung ist es, die Langzeitbelastung der Bevölkerung tief zu halten.
Diese Anlagegrenzwerte sind durch die bundesrätlichen Anpassungen seit April dieses Jahres nicht mehr explizit geschützt.
Für die AGW wird erhoben, wie stark eine Antennenanlage bei maximalem Datenverkehr und maximaler Leistung strahlt. Die AGW und deren Erhebungsmethode werden seit längerem von der Telekomindustrie und von Teilen der Wirtschaft kritisiert . Die Industrie setzt nämlich auf dynamische, so genannt adaptive Antennen für die Zukunft.
Die Funksignale dieser Anlagen können automatisch auf die jeweiligen Empfangsgeräte der Nutzer fokussiert werden. Das so genannte «beam forming» erlaubt eine sehr hohe Übertragungskapazität und bedeutet, dass in der Senderichtung eine deutlich höhere Strahlung auftritt als überall dort, wo gerade keine Verbindung benötigt wird.
Genau in diesem Punkt hat der Bundesrat die Strahlenschutzverordnung abgeschwächt. «Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung», hiess es bisher in der NISV. Der neue, zusätzliche Absatz heisst: «Bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt.»
Das Rechtsgutachten von Anwalt Michael Fretz kritisiert, diese Vorgabe sei «auslegungsbedürftig». Die Verordnung treffe damit «bewusst eine Unterscheidung zwischen herkömmlichen Antennen und adaptiven Antennen». Eine solche «Privilegierung» von adaptiven Sendeanlagen sei nicht gerechtfertigt.
Zudem moniert das Gutachten, dass das Bundesamt für Umwelt (Bafu) künftig selber entscheiden soll, wie genau der Passus zu den Grenzwerten adaptiver Antennen auszulegen sei. Dem Bafu fehle aber «die demokratische Legitimation zur Konkretisierung von derart einschneidenden Bestimmungen». Der geänderten Strahlenschutzverordnung liege «eindeutig die Absicht zugrunde, die Einführung adaptiver Antennen nicht zu behindern». Diese Absicht dürfe aber nicht zu einer Aushöhlung des Gesundheitsschutzes führen.
Beim Bafu verweist man auf Anfrage darauf, dass eine «Vollzugshilfe» für die Kantone in Ausarbeitung sei, um Klarheit zu schaffen, wie bei der Bewilligung adaptiver Antennen vorzugehen sei. Bis diese Vollzugshilfe bis spätestens Ende Jahr vorliege, müssten Kantone adaptive Antennen in einem worst-case-Szenario behandeln. Dabei solle die Strahlung wie bei konventionellen Anlagen nach der maximalen Leistung beurteilt werden: «Die tatsächliche Strahlung wird damit überschätzt und die Beurteilung ist auf der sicheren Seite.»
Rechtsanwalt Michael Fretz genügt diese Beruhigung auf Zeit nicht. Er empfiehlt die Beschreitung des Rechtswegs und schreibt in seinem Gutachten: «Nur wenn als massgebender Betriebszustand auch bei adaptiven Antennen der maximale Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung gilt, kann dem Vorsorgeprinzip gemäss heutigem Wissensstand Rechnung getragen werden.»
Bis Klarheit über die Auslegung der aktualisierten NIS-Verordnung besteht, dürfte es damit noch einige Zeit dauern. Das Bafu schreibt dem Beobachter, wenn eine Verordnung «neu erstellt oder substanziell geändert wird», sei es üblich, dass gewisse Bestimmungen angefochten würden. «Es ist davon auszugehen, dass auch die neuen Bestimmungen zu den adaptiven Antennen dereinst vom Bundesgericht überprüft werden.»
4 Kommentare
Skrupellose Profitgier gegen die effektiven "VOLKS-Wohl-Aufgaben" von Bundesrat, Parlament, Ämtern und Behörden! Bislang hat die "Wirtschaftlichkeit" Vorrang! Das aktuelle Virus, zeigt der Menschheit deutlich genug auf, wer aktuell DAS SAGEN weltweit hat, die MACHT und wer (Bundesrat, Parlament und Co) sich effektiv endlich einsichtigerweise, endlich um Nachhaltigkeit und damit die Rettung der "Lebensgrundlage"(Ökosysteme - Umwelt) der Menschen/Bevölkerung zu kümmern hat!
Aus meiner Sicht irrt Anwalt Fretz, wenn er in seinem Privatgutachten für einen Anti-Mobilfunk-Verein behauptet, adaptive Antennen wären "privilegiert". Denn es ist doch leicht einzusehen, dass Antennen, die Anwohner von 5G-Basisstationen nicht mehr ständig befelden – wie dies bei allen bisherigen Antennen der Fall ist –, sondern nur noch zeitweise (nach dem Zufallsprinzip), anders zu behandeln sind als die üblichen Dauerstrahler. Wer daraus ein unzulässiges "Privileg" konstruiert, hat die innovative Technik adaptiver Antennen vielleicht nicht so ganz verstanden und sollte zur Kenntnis nehmen, dass die in der Schweiz noch umstrittene Sonderbehandlung adaptiver Antennen international in der Norm IEC 62232 geregelt ist. Diese billigt adaptiven Antennen einen Korrekturfaktor von 6 dB zu. Dies bedeutet, dass adaptive Antennen mit bis zu 4-mal höherer Leistung strahlen dürfen als nicht-adaptive Antennen. Schrecklich? Nein, denn im Gegenzug sind Menschen der Strahlung nicht mehr ständig, sondern nur noch zeitweise ausgesetzt. Auch die effektive Immission durch adaptive Antennen hält deshalb den strengen Schweizer Anlagegrenzwert ein. Wenn sich überhaupt jemand wegen adaptiver Antennen empören dürfte, dann nicht in der Schweiz, sondern in Ländern OHNE Vorsorgegrenzwerte. Denn auch dort dürfen die Sendeleistungen adaptiver Antennen angehoben werden. Dann aber auf viel höherem Niveau.
Schon in anderen Artikeln zum Thema ist mir aufgefallen, dass sie sich mächtig engagieren, um den Menschen die Ungefährlichkeit von 5G darzulegen. Hier nun scheint gerade die geringere Dauer der Strahlung für sie ein wichtiges Argument zu sein, was ich nicht verstehe, wenn sie doch so ungefährlich ist?
Sind sie früher eigentlich auch so vehement für andere Strahlungsarten eingetreten?
Was sagen sie denn zum längst wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen Handystrahlung und Hirntumoren? Ich selbst kannte zwei Betroffene, beide aus dem jounalistischen Bereich, Vieltelefonierer. Es ging schnell aber schmerzhaft zu Ende. Eingesperrt wurde dafür niemand, was vermutlich der Hauptgrund ist, warum Befürworter mit ihrer Verharmlosung so schnell bei der Hand sind.
Vermutlich sagen sie, kein Problem, zumindest mit 5G nicht mehr, weil diese Strahlung ja mehr an der Oberfläche wirkt, auf Haut und Augen.
Dann ist ja alles gut, und wir können mit Freude und Vertrauen in die Obrigkeit den kommenden Jahren, und Studien, entgegenblicken. Sofern wir sie dann noch lesen können.
Skeptiker gegenüber 5G wird von technisch-wissenschaftlicher Warte entgegen gehalten, die neue Mobilfunk-Generation sei gesundheitlich absolut unbedenklich, ja gar unbedenklicher als ältere Generationen. Wenn das wirklich zutreffen sollte: Warum weicht dann die Schweizer Regierung unter massivem Lobbying von Mobilfunkanbietern und einigen Wirtschaftskreisen die Verordnung, die uns schützen soll, sozusagen hintenherum auf, in der Hoffnung, man merke nicht, was da gespeilt wird?
Die ganze Debatte läuft ohnehin verkehrt herum, ähnlich wie bei den Autobahnen Weil es immer mehr Verkehr gibt, muss man ihm mit weiteren Strassenbauten nachgeben – mit dem Resultat, dass der Verkehr weiter zunimmt und die vergrösserte Kapazität bald wieder nicht reicht…
Anstatt zu fragen, wie viel Datenverkehr ermöglicht werden soll, mit dem Effekt, dass jede/r sich überlegen muss, was wichtig ist und was absolut verzichtbar ist, wir die ständige Zunahme am Versenden und Empfangen rasch wachsender Datenmengen einfach hingenommen, als wär's ein Naturgesetz. (Sorry, die Natur würde nicht so bescheuert funktionieren!)
Wenn man sich vergegenwärtigt, wie viel vollkommen unnötiger Schrott in der Welt herum gesendet wird, muss man sich doch irgendwann fragen, ob dafür ständig neue Kapazitäten geschaffen werden sollen.
Und wenn schon: Warum muss das mobil geschehen, wo doch gleichzeitig leistungsfähige Glasfasernetze aufgebaut werden?