Was uns die Bundesräte in etwa kosten
Die Schweizer Bundesräte erhalten lebenslang Zuwendungen. Was das bezogen auf die Amtsdauer ausmacht.
Die Renten der alt Bundesräte sind geheim. Die Bundeskanzlei hält sie aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte unter Verschluss.
Auf Basis der wenigen zugänglichen Angaben zeigt eine Hochrechnung (siehe Infografik weiter unten), wie teuer ein Amtsjahr einer Bundesrätin die Steuerzahlerinnen zu stehen kommt. Denn hört ein Bundesrat auf, gehen die Zahlungen weiter. Ein alt Bundesrat erhält nach einer vierjährigen Amtszeit lebenslang ein Ruhegehalt in der Höhe eines halben Bundesratslohns. Es sei denn, er verdient zusammen mit dem Ruhegehalt mehr als vor dem Rücktritt. Dann wird das Ruhegehalt entsprechend gekürzt.
Vor 20 Jahren lag das Ruhegehalt von Ex-Bundesräten bei rund 200'000 Franken, heute sind es Fr. 227'290.50. Alt Bundesrat Christoph Blocher (SVP) war offenbar bis vor kurzem der Einzige, der freiwillig verzichtet hat. Nun fordert er alle Ruhegehälter ein, die ihm seit seinem Rücktritt vor 13 Jahren entgangen sind: rund 2,7 Millionen Franken, wenn die Erhöhungen seit 2000 einberechnet werden.
Wenn Blocher den gesamten Betrag erhalten sollte, wird er zum vielleicht bislang teuersten Bundesrat. Ein Blocher-Amtsjahr würde die Steuerzahler dann neu 1,11 Millionen Franken statt wie bisher rund 400'000 Franken kosten. Die Hochrechnung zeigt, wie viel Geld einem Magistraten bis heute zusteht. Diese Summe wird durch die Zahl der Amtsjahre geteilt. So wird klar, wie viel ein Amtsjahr bis jetzt gekostet hat. Berücksichtigt wurden alle Bundesrätinnen und Bundesräte, die noch leben und seit 2000 zurückgetreten sind.
Noch teurer als Blocher wäre nur Ruth Metzler, 56. Metzler bezieht aber «seit Jahren» kein Bundesrats-Ruhegehalt mehr, wie sie im «Blick» sagte. Auch Kaspar Villiger und Joseph Deiss bezogen laut Medienberichten während einiger Jahre kein Ruhegehalt.
6 Kommentare
Lebenslange "AHV-Renten" für die Schweizer Bevölkerung und auch für die BundesräteInnen. Aber bitte adäquat und fair den "AHV-Rentenbeträgen" der Bevölkerung angepasst! Daher ist die dringend notwendige, faire Anpassung der AHV-Renten der Bevölkerung an die effektiven, jährlichen Lebensunterhaltskosten-Erhöhung , welche seit etlichen Jahren nicht mehr angepasst wurde endlich umzusetzen! Soviel zu echter, ehrlicher "Volks-Politik"!
Ich könnte es den Bundesräten noch gönnen, wären da nicht die Sparübungen gegen den unteren Mittelstand oder gegen Arme.
Neustes Beispiel die Reform der Ergänzungsleistungen, die praktisch am Volk vorbei geschmuggelt wurde. Da gönnt man Alleinstehenden armen Rentnern gerade noch Fr.30'000 frei verfügbares Vermögen. Das ist so viel, wie ein Bundesrat alleine für Spesen pro Jahr verbrauchen darf.
Das ist noch nicht alles, ab 2021 müssen Neurentner die EL beanspruchen rückwirkend für 10 Jahre (wenn sie pro Jahr mehr als Fr. 10'000 vom Vermögen ausgegeben haben) nachweisen, wofür. Und Ergänzungsleistungen müssen neu von den Erben zurückgezahlt werden.
Es ist ja in Ordnung, wenn Rentner die es gar nicht nötig haben keine EL mehr erhalten, aber dieses Reform schiesst eindeutig über dieses Ziel hinaus
"Vor allem betroffen davon sind Menschen mit geringem Einkommen und ältere Erwerbslose, deren Lebensführung einer ungebührlichen Kontrolle durch den Staat
ausgesetzt wird" schreibt dazu der Verein Avenir50plus Schweiz.
Die teuerste Bundesrätin dürfte auch die erste Bundesrätin sein, oben nicht erwähnt: Frau Kopp, FDP. Sie musste noch vor dem Ende der ersten Amtszeit aus eigenem Verschulden gehen und erhält trotzdem seither ein Ruhegehalt von 196'000.-/a. Das sagte sie vor einigen Jahren Moderator Gilli von TeleZüri. Vielleicht sind es inzwischen einige Fränkli mehr. Da Frau E. Kopp vor mehr als 20 Jahren abtreten musste, kann man ausrechnen, was sie den Steuerzahler seither gekostet hat: Wohl gegen 4.5 Millionen CHF. Paradiesisch !
Berücksichtigt wurden alle Bundesrätinnen und Bundesräte, die noch leben und seit 2000 zurückgetreten sind. Sonst wäre Frau Kopp aber tatsächlich auf dem ersten Platz.
Dass abgetretene Bunderäte und auch die sehr gut entlöhnten ParlamentarierInnen, hohe Renten über Jahre erhalten, ist "Abzocke"! Nichts gegen adäquate "Renten", aber bitte keine "Volks-Abzockerei"