Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» fordert, dass niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf. Das gilt für Strassen, Restaurants, Fussballstadien oder die freie Natur. Ausnahmen gibt es bei gesundheitlichen Gründen wie der Hygienemaske.

Dass häufig vom «Burka-Verbot» die Rede ist, zeigt das Hauptziel der Initiative. Aber neben der Burka und dem Niqab wären auch Vermummungen an Veranstaltungen und Demonstrationen verboten. Die Befürworter argumentieren mit mehr Freiheit und Gleichberechtigung für die Trägerinnen. Die Burka stehe für die Unterdrückung der Frau. Ein Verbot dieses Stoffes würde die Frauen befreien.

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Können wir davon ausgehen, dass alle verschleierten Frauen dazu gezwungen werden? Damit würden wir behaupten, dass alle Burka-Trägerinnen unmündig und fremdbestimmt sind.

Verbot könnte zu Isolation führen

In der Schweiz sind es vor allem einheimische Konvertitinnen, die freiwillig eine Burka oder einen Niqab tragen. Für sie ist die Verschleierung Ausdruck ihrer religiösen Identität oder ein Statement gegen das sexualisierte westliche Frauenbild.

Wenn eine Frau aber tatsächlich dazu gezwungen wird, sich zu verhüllen, bewirkt das Verbot im schlimmsten Fall, dass sie nicht mehr Teil der Öffentlichkeit sein kann und weiter isoliert wird. So bestraft das Gesetz nicht die Täter, sondern die Opfer. Eine Frau zum Tragen einer Burka zu zwingen, ist übrigens schon heute strafbar.

Was ist mit der Kompetenz der Kantone?

Die Befürworter der Initiative behaupten, ein Verbot bringe mehr Sicherheit. Obwohl bisher kein terroristischer Anschlag in Europa von einer Burka-Trägerin verübt worden ist.

Der Bundesrat ist gegen die Initiative. Es gäbe in der Schweiz nur sehr wenige Frauen, die eine Burka oder einen Niqab tragen. Meistens Touristinnen aus den Golfstaaten. Man würde unnötig in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Diese entscheiden über die Gesetze im öffentlichen Raum.

Das Tessin und St. Gallen kennen seit einigen Jahren ein Burka-Verbot. Weitere Kantone haben schon heute spezielle Gesetze für Grossanlässe und Demonstrationen.

Sind Freiheit und Selbstbestimmung nicht wichtiger?

Ein Gesichtsschleier kann für uns befremdend sein. Aber «Nein» zu stimmen heisst nicht, dass man für die Burka ist. Sondern dass man gegen das Verbot ist.

Wir sind eine offene Gesellschaft, die verschiedene Glaubens- und Lebensformen respektiert. Ein Verbot widerspricht der Vorstellung von individuellen Freiheitsrechten und der Selbstbestimmung der Frau.

Natürlich darf man in der Schweiz niemanden dazu zwingen, sich zu verschleiern. Aber darf man im Umkehrschluss Frauen dazu zwingen, sich zu enthüllen?

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