Kommentar
Parlament gegen Medien: Kleines Wort, fatales Signal
Das Parlament will reisserische Medienberichte eindämmen und die Privatsphäre schützen. Doch die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist nicht im Interesse der Leserinnen. Ein Kommentar von Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel.
Veröffentlicht am 11. Mai 2021 - 17:19 Uhr
Es ist nur ein kleines Wort, aber es entscheidet auch mit, was im Beobachter steht. Das Adverb «besonders».
Das hat Gründe. Denn wer einen «besonders schweren Nachteil» erleidet, kann verbieten lassen, dass ein Text erscheint. Zwar nur vorsorglich, also bis ein Gericht den Fall vertieft geprüft hat. Aber das dauert oft mehrere Monate.
Das kleine Wort «besonders» ist also ein Wächter, der garantiert, dass wichtige Texte nicht vorschnell gestoppt werden.
Diesen Wächter der Medienfreiheit will die Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats nun beseitigen. Sie will das Wort «besonders» im Gesetz streichen.
Das wird nicht zu einer Flut von Verboten führen. Denn die Hürden für vorsorgliche Verbote bleiben hoch. Auch ein Text, der einem Betroffenen einen schweren Nachteil zufügt, darf publiziert werden, wenn der Text offensichtlich gerechtfertigt ist – also zum Beispiel Konsumentinnen und Konsumenten vor einem Anlagebetrüger schützt.
Doch wenn der Wächter «besonders» gestrichen wird, ist dies ein fatales Signal.
Oft entscheiden die Gerichte am Wohnort oder Geschäftssitz des Klägers über solche Verbote. Also oft kleine Gerichte, die wenig Erfahrung haben mit Medienrecht. Sie werden sich sagen: Das Parlament will ja jetzt vorsorgliche Verbote gegen Medien erleichtern. Also machen wir das doch.
Druck auf Redaktionen massiv gestiegen
Ein solches Signal des Parlaments würde auch dazu führen, dass die Versuche, Druck auf die Redaktionen auszuüben, weiter zunehmen. Und diese Druckversuche sind in den letzten Jahren bereits massiv gestiegen.
Sobald eine Journalistin auch nur zu recherchieren beginnt, melden sich Betroffene bei den Chefredaktionen und schicken Anwältinnen, PR-Berater und Spindoktorinnen vor. Unausgesprochen steht dann immer die Drohung im Raum: Wenn die Redaktion gewünschte Änderungen am Text nicht vornimmt, lassen wir ihn vorsorglich verbieten.
Diese Drohung wird realer, wenn der Wächter «besonders» aus dem Gesetz entfernt ist. So entstehen für Redaktionen viel unnötige Arbeit und hohe Zusatzkosten. Und Leserinnen und Leser warten lange auf wichtige Texte, falls sie sie überhaupt zu lesen bekommen.
So hätten Beobachter-Leserinnen und -Leser vielleicht noch nicht erfahren, dass Andreas Kalcker aus der Schweiz heraus Werbung macht für Chlordioxid und es als Mittel anpreist, das gegen Covid-19 hilft. Obwohl der ätzende Stoff von der Kontrollbehörde Swissmedic nicht für eine medizinische Anwendung zugelassen ist . Denn Kalcker hätte nicht nur Druck gemacht, sondern vielleicht auch eine vorsorgliche Massnahme erwirkt, weil er sein Heilmittel für wissenschaftlich geprüft hält.
«Wenn das Parlament das Adverb ‹besonders› aus dem Gesetz streicht, gibt es dem Persönlichkeitsschutz zu viel Gewicht – und damit auch Betrügern oder Promotoren von nicht zugelassenen ‹Heilmitteln›.»
Dominique Strebel, Beobachter-Chefredaktor
«Es gibt immer noch zu viele Presseartikel, die auf Sensationen aus sind, ohne die Privatsphäre der betroffenen Personen zu respektieren», begründete Ständerat Beat Rieder von der Mitte-Partei den Antrag der Rechtskommission, die er präsidiert. Die Medien hätten zu viel Macht, man müsse diese ins Gleichgewicht bringen.
Der geltende Schutz genügt
Da irrt der Ständerat. Die Medien haben zwar Macht, doch das Gleichgewicht ist gegeben. Bei SRF, Tamedia, Ringier und der Ringier Axel Springer Schweiz AG, zu der auch der Beobachter gehört, haben die Gerichte Artikel und Beiträge in den letzten Jahren fast immer «superprovisorisch» vorerst mal gestoppt, wenn ein Betroffener dies wollte. Und sie haben danach vertieft geprüft, ob eine geplante Veröffentlichung gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Nur wenn das überzeugend begründet werden konnte, durften die Redaktionen publizieren.
Der geltende Schutz genügt also. Wenn das Parlament das Adverb «besonders» aus dem Gesetz streicht, gibt es im Gegenteil dem Persönlichkeitsschutz zu viel Gewicht – und damit auch Betrügern oder Promotoren von nicht zugelassenen «Heilmitteln». Den Schaden haben recherchierende Medien. Und am Ende die Leserinnen und Leser.
1 Kommentar
Das Schweizer Parlament, täte gut daran sich zuerst um die Unzulänglichkeiten, den "Mief" (lukrative VR-Mandate - Lobbyismus - Vetternwirtschaft) in den eigenen "Reihen" endlich zu kümmern und dies zu eliminieren!!
"Bei sich beginnen und vor der eigenen Türe kehren"!!