Sollen auch Frauen bis 65 arbeiten?
Seit 25 Jahren ist keine AHV-Revision mehr gelungen, und auch diese Reform polarisiert. Das müssen Sie zur AHV 21 und zur damit verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer wissen.
Veröffentlicht am 1. September 2022 - 18:51 Uhr
- Wie hängen die Abstimmungsvorlagen zur AHV 21 und zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zusammen?
- Worum geht es bei der Abstimmung über die AHV 21 am 25. September?
- Wie schlecht steht es um die Finanzen der AHV?
- Sind Frauen bei der Rente benachteiligt?
- Ab wann müssten Frauen länger arbeiten?
- Welche Entschädigungen gibt es dafür?
- Was passiert, wenn eine Frau weiterhin vor dem Alter 65 in Rente gehen will?
- Warum soll auch die Mehrwertsteuer steigen?
- Wer ist für die AHV 21, wer dagegen?
- Was sind die wichtigsten Argumente gegen die Reform?
- Was passiert, wenn die Reform scheitert?
Beide Vorlagen sind miteinander verknüpft, entweder werden beide angenommen oder keine tritt in Kraft. Die Erhöhung des Frauenrentenalters allein würde nach Ansicht des Bundesrats nicht genügend zur Sicherung der AHV beitragen, deshalb soll zusätzlich die Mehrwertsteuer steigen. Das bringt finanziell etwa doppelt so viel wie das Rentenalter 65 für Frauen. Da für die höhere Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung nötig ist, braucht es für diese Vorlage auch das Ständemehr.
Die AHV funktioniert per Umlageverfahren: Die Aktiven zahlen die Renten der Pensionierten. Weil wir länger leben und nun auch die Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht, gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Allerdings ist die Zahl der Berufstätigen nicht im gleichen Mass gestiegen. Beim Start der AHV 1948 kamen rund sechs Aktive auf einen AHV-Rentner, jetzt sind es drei, und im Jahr 2050 werden es voraussichtlich nur noch zwei sein. Das System gerät zunehmend aus dem Gleichgewicht.
Um die Finanzierung der AHV zu verbessern, sollen mit der neuen Reform AHV 21 auch Frauen bis 65 arbeiten. Ab 1948 war das schon einmal so. Später, in Zeiten des Wirtschaftswunders, konnten es sich die Männer – die Frauen hatten kein Stimmrecht – leisten, das Rentenalter des «schwachen Geschlechts» auf 62 zu senken. Argumentiert wurde laut Avenir Suisse damals damit, dass Frauen oft «trotz ihrer höheren Lebenserwartung physiologisch im Nachteil» seien. Böse Zungen würden allerdings behaupten, dass die Männer, die oft älter als ihre Frauen waren, den Ruhestand nicht allein verbringen wollten. 1997 wurde dann beschlossen, es auf 64 Jahre zu erhöhen. Jetzt soll das Rentenalter in vier Schritten wieder auf 65 steigen. Dafür sind finanzielle Kompensationen für die ersten neun betroffenen Jahrgänge vorgesehen.
Die Reform betrifft aber nicht nur die Frauen. Sie soll auch für alle den Ausstieg aus dem Berufsleben flexibler machen. Deshalb ist offiziell nicht mehr vom Renten-, sondern vom Referenzalter 65 die Rede. Männer und Frauen sollen sich zwischen 63 und 70 Jahren flexibel und auch nur teilweise pensionieren lassen können. Bisher ist das nicht möglich, sondern man kann die Rente nur komplett vorbeziehen oder aufschieben, und dies auch nur in Jahresschritten. Ausserdem: Wer heute über das Alter 65 hinaus arbeitet, muss zwar AHV-Beiträge zahlen, aber für die eigene Rente bringt das nichts mehr. Mit der Reform würde sich das ändern – man kann auch nach 65 mit seinen AHV-Beiträgen Beitragslücken schliessen oder seine Rente erhöhen.
Gegen die AHV 21 wurde erfolgreich das Referendum ergriffen
, deshalb stimmen wir nun ab.
Laut dem Bund werden ab 2025 die Ausgaben der AHV höher sein als die Einnahmen aus Lohnbeiträgen und Steuern. Dank der zusätzlichen Erträge aus Kapitalanlagen muss aber die AHV voraussichtlich erst ab 2029 auf die Reserven, den AHV-Ausgleichsfonds, zugreifen, um die laufenden Renten zahlen zu können. Ohne Reform würde sich der Ausgleichsfonds zunehmend leeren.
Die Gegner der AHV 21 bezweifeln jedoch, dass es um die AHV-Finanzen so schlecht steht, wie der Bund berechnet. Und dies, obwohl es von 2014 bis 2019 jeweils ein negatives Umlageergebnis, also weniger Einnahmen als Ausgaben, gegeben hat. Die Gegner verweisen stattdessen auf die positiven Zahlen der Jahre 2020 und 2021 – die allerdings vor allem deshalb so gut sind, weil die AHV seit 2020 zwei Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich erhält. Das sorgt zwar für eine Atempause. Aber das Zahlenverhältnis zwischen Aktiven und Pensionierten wird sich weiter verschlechtern, so dass der AHV laut dem Bund wieder rote Zahlen drohen. Die Gegner kontern damit, dass es dank gestiegener Produktivität bisher auch möglich war, die AHV zu finanzieren, trotz des immer ungünstigeren Zahlenverhältnisses.
Ihre Rente ist tiefer, aber das liegt nicht an der AHV. In der Umverteilungsmechanismen in der 1. Säule, so dass Frauen nur ein Drittel der AHV-Beiträge zahlen, aber 55 Prozent der Leistungen erhalten.
Anders in der 2. Säule: Dort bekamen zum Zeitpunkt der Studie die Männer satte 63 Prozent mehr Rente als die Frauen. Weil die 2. Säule viel stärker an das Erwerbseinkommen gekoppelt ist als die AHV, wirken sich dort niedrige Einkommen, Erziehungszeiten oder Teilzeitpensen massiv bei den Leistungen aus. Das Parlament will bei der aktuell diskutierten Reform der 2. Säule Verbesserungen für Teilzeiter und Geringverdienerinnen erreichen, kommt aber bislang nicht ins Ziel.
Tritt die Reform 2024 in Kraft, steigt das Referenzalter für die Frauenrenten pro Jahr um 3 Monate. Für den Jahrgang 1960 gilt noch das Rentenalter 64, ab dem Jahrgang 1964 liegt es dann bei 65 Jahren.
Die ersten neun betroffenen Jahrgänge (1961 bis 1969) erhalten lebenslang jeden Monat einen Rentenzuschlag dafür, dass sie länger arbeiten müssen. Wie hoch er ist, hängt vom durchschnittlichen Einkommen und vom Jahrgang ab. Dabei führen niedrigere Einkommen zu höheren Zuschlägen.
Konkret:
- Durchschnittseinkommen bis 57’360 Franken: 160 Franken pro Monat;
- zwischen 57’361 und 71’700 Franken: 100 Franken pro Monat;
- über 71’700 Franken: 50 Franken pro Monat.
Ausserdem spielt der Jahrgang eine Rolle: nur wer 1964 oder 1965 geboren ist, erhält den vollen Zuschlag. Die früheren Jahrgänge müssen wegen der Drei-Monats-Schritte noch nicht bis 65 arbeiten und erhalten deshalb nicht die ganze Summe. Und ab dem Jahrgang 1966 nimmt der Betrag wieder schrittweise bis auf null ab – die 1970 Geborenen sind die Ersten, die keinen Zuschlag mehr erhalten.
Der Zuschlag hat keinen Einfluss auf die Ergänzungsleistungen. Er fällt auch nicht unter die Plafonierung der Ehegattenrenten, sondern wird zusätzlich ausgezahlt. Plafonierung bedeutet, dass die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente betragen darf. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt.
Die Reform betrifft zwar nur die 1. Säule, hat aber auch indirekte Folgen für die Pensionskassenrente, und zwar nicht nur bei der Übergangsgeneration. Oft steigt die PK-Rente – aus diesen drei Gründen:
- Wenn man länger arbeitet, fliessen mehr Beiträge ins Altersguthaben;
- das Altersguthaben verzinst sich länger;
- mit 65 erhält man in der Regel einen höheren Umwandlungssatz als mit 64.
Die sogenannte Übergangsgeneration (1961 bis 1969) profitiert davon, dass dann die Rente weniger stark gekürzt wird, als es heute bei einem Vorbezug der Fall ist. Auch hier gilt das Prinzip, dass es niedrigere Einkommen nicht so stark trifft: Bei ihnen wird die Rente prozentual weniger gekürzt als bei hohen Einkommen – wenn sie mit 64 Jahren in Rente gehen, sogar gar nicht. Ab 62 Jahren ist für die Übergangsgeneration eine Frühpensionierung möglich. Je nach Einkommen sinkt bei der Pensionierung mit 62 die Rente um 3 bis 10,5 Prozent. Ab Jahrgang 1970 gelten dann dieselben Regeln wie bei den Männern.
Eine zweite Abstimmungsvorlage sieht vor, dass die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent steigt (der reduzierte Satz, etwa für Lebensmittel, und der Sondersatz für Beherbergung jeweils um 0,1 Prozentpunkte). Diese Erhöhung bringt der AHV in den ersten neun Jahren finanziell doppelt so viel wie das Frauenrentenalter 65. Für die höhere Mehrwertsteuer sprechen noch zwei weitere Argumente: Sie wäre im internationalen Vergleich selbst mit 8,1 Prozent noch niedrig, und alle finanzieren die Reform mit, also auch die Männer und die Pensionierten.
Beide Vorlagen sind verknüpft. Entweder treten beide in Kraft oder keine. Weil bei der Mehrwertsteuer die Verfassung geändert werden muss, ist dort, anders als bei der AHV 21, auch das Ständemehr nötig.
Im Parlament gab es deutliche Mehrheiten (125 zu 67 Stimmen im Nationalrat, 31 zu 12 Stimmen im Ständerat) für die AHV 21. Dagegen sind unter anderem: SP, Grüne, Gewerkschaftsbund.
Dafür sind unter anderem: Bundesrat, SVP, FDP, Die Mitte, GLP, Arbeitgeberverband, Bauernverband, Economiesuisse, Gewerbeverband.
Der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen Alliance F hat die Stimmfreigabe beschlossen. Eine der Co-Präsidentinnen, Kathrin Bertschy (GLP), setzt sich für die Reform ein und die andere, Maya Graf (Grüne), kämpft dagegen.
Für das Bündnis, das erfolgreich das Referendum ergriffen hat, bedeutet die Reform eine Rentenkürzung für die Frauen – trotz der Zuschläge für die Übergangsgeneration. Denn die Frauen würden ein Jahr AHV-Rente verlieren, das sei im Schnitt ein Einkommensverlust von 26’000 Franken. Frauen hätten sowieso schon niedrigere Pensionskassenrenten – weil sie in schlecht bezahlten Berufen arbeiten und sich mehr um Kinder und andere Angehörige kümmern – und nun sollten sie auch noch die AHV-Reform bezahlen, wird argumentiert.
Ausserdem sehen die Gegnerinnen der Reform die AHV 21 als Auftakt eines «Rentenabbau-Konzerts». Verhindere man diesen ersten Schritt nicht, dann heisse es: «Rentenalter rauf, und zwar für alle».
Ferner seien Arbeitgeber kaum bereit, ältere Menschen zu beschäftigen. Deshalb werde ein höheres Rentenalter mehr Leute in die Langzeitarbeitslosigkeit oder die Sozialhilfe treiben.
Grundsätzlich halten die Reformgegner die Prognosen des Bundes zur Entwicklung der AHV-Finanzierung für übertrieben schlecht. Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, sprach kürzlich sogar von irreführenden Zahlen aus dem Departement seines Parteigenossen Alain Berset. Wie die NZZ zeigte, lagen die Prognosen des Bundes in den letzten zehn Jahren in Wirklichkeit jedoch sehr nah an der Realität. Dennoch legen die Reformgegnerinnen nahe, dass die «Schwarzmalerei» des Bundes Absicht ist. Beim «Angriff auf die AHV» gehe es gar nicht um deren finanzielle Sicherheit, sondern um die Interessen von Grossbanken und Versicherungen, die mit der AHV nichts verdienen und mit der privaten Vorsorge Geschäfte machen wollen.
Ohne Reform wird die AHV gemäss den Zahlen des Bundes ab 2029 ein negatives Betriebsergebnis (also der Saldo von Ausgaben auf der einen und Einnahmen sowie Kapitalerträgen auf der anderen Seite) haben, das in den folgenden Jahren schnell ansteigt.
Das Loch kann zwar vorerst durch den Ausgleichsfonds gestopft werden. Allerdings ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Fonds mindestens über die Summe verfügen muss, welche die AHV in einem Jahr auszahlt.
Da die AHV-Ausgaben jedes Jahr um Hunderte von Millionen steigen, muss auch der Fonds immer höher dotiert sein. Selbst mit der Reform wird er bereits im Jahr 2032 unter den Mindestwert fallen.
Deshalb hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, in den nächsten Jahren schon die nächste AHV-Reform auszuarbeiten. Ohne AHV 21 wäre der Ausgleichsfonds ab 2029 im Minus, und dann würde es laut den Zahlen des Bundes schnell bergab gehen: Im Jahr 2032 läge er nur noch bei 79 Prozent einer Jahresausgabe.
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4 Kommentare
Liebe Redaktionsmitglieder
Da mein Beitrag mit meiner Fragestellung seit gestern nicht beantwortet wurde, die Frage nochmals anders dargestellt anhand von einem Beispiel. Nehmen wir einmal an, zwei Frauen mit Jahrgang 1964 hätten Anspruch auf die plus CHF 160 im Gegenzug, dass sie ein Jahr länger Arbeiten muss. Im ersten Fall ist die Frau auf Ergänzungsleistungen nach der Pensionierung angewiesen, im zweiten Fall nicht. Wird nun, im ersten Fall, einfach weniger Ergänzungsleistung ausbezahlt, so dass nur die Frau die weniger auf die CHF 160 angewiesen ist profitiert?
Sehr geehrter Herr Huber
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig verstanden. Der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration führt nicht dazu, dass ihre Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Es ist also kein Nullsummenspiel. Auch die Plafonierung der Ehegattenrenten greift beim Rentenzuschlag nicht. Selbst wenn ein Ehepaar bereits die maximal mögliche AHV-Rente erhält, kommt der Rentenzuschlag dazu und wird nicht verrechnet.
Freundliche Grüsse, Matthias Pflume
Mich würde es noch interessieren, wie die Situation tatsächlich für Geringverdienende Frauen, die voraussichtlich so oder so auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein werden aussieht. Profitiren sie tatsächlich bei längerem Arbeiten oder fällt dann einfach die Ergänzungsleistung tiefer aus?
Die AHV sollte halt auch mal Aufhören grossartig überall zu Bauen und zu Spekulieren da würde sicher auch mehr in der Kasse bleiben unser hart Erarbeitetes Geld. Was ist mit den Geldern von Menschen die gar nie das Rentenalter erreichen. Wird das einfach stillschweigend geschluckt. Ich Arbeite jetzt bereits 42 Jahre Körperlich und bin auch gesundheitlich Angeschlagen,und möchte mit 62 in Rente gehen dann habe ich 45 Jahre gearbeitet. Einmal sollte man doch auch geniessen dürfen und noch etwas Lebensqualität.