Die Reform der AHV polarisiert. Die Politikerin Christina Bachmann-Roth befürwortet die AHV 21 und die Gewerkschafterin Gabriela Medici lehnt sie ab. Wir haben die beiden jeweils nach ihren drei besten Argumenten pro beziehungsweise contra gefragt – und ihre Kontrahentin gebeten, diese Aussagen zu kommentieren. 

Pro-Argument 1: Wenn wir die AHV jetzt reformieren, sichern wir die Renten der nachfolgenden Generationen.


Christina Bachmann-Roth:
Heute können alle Renten zu 100 Prozent ausbezahlt werden – die AHV schrieb 2021 sogar Gewinn. Aber: Wir werden immer älter, beziehen länger Rente und wollen flexibler arbeiten. Ohne Reform werden 2030 mit dem AHV-Fonds nur noch etwa 87 Prozent der Renten gedeckt sein. Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass sich die Produktivität laufend steigert, die Wirtschaft stets boomt, mehr Zuwanderung alle Probleme löst. Wir müssen jetzt handeln, um die AHV zu sichern. AHV 21 ist ein wichtiger erster Schritt.


Gabriela Medici:
Die Befürworterinnen begründen die Reform mit der steigenden Lebenserwartung und der finanziellen Notlage der AHV. Doch die demografische Alterung ist schon lange eine Realität, trotzdem geht es der AHV heute gut. Gemäss Bundesrat wird sie auch 2032 ein Vermögen von über 40 Milliarden Franken haben. Das ist möglich, weil wir nicht nur älter, sondern auch produktiver werden. Auch die Erwerbstätigkeit ist heute viel höher – insbesondere bei den Frauen. Es stimmt zwar, dass die AHV ab 2030 rund zwei Jahrzehnte lang etwas mehr Geld braucht. Doch für die Finanzen ist AHV 21 letztlich irrelevant – das Parlament hat ihre Wirkung bewusst auf drei Jahre begrenzt. Um den Druck hoch zu halten, danach sofort das Rentenalter für alle zu erhöhen – ausser für einige Topverdienende. Nur sie können es sich leisten, sich mit höheren Renten frühpensionieren zu lassen. Umso weniger überzeugt es, ausgerechnet bei den Frauen die Renten zu senken – gerade bei jenen, die heute schon zu wenig haben.

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Pro-Argument 2: Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer entschädigt Frauen der Übergangsgenerationen.


Christina Bachmann-Roth:
Die Angleichung des Rentenalters ist für mich selbstverständlich und Teil echter Gleichstellung von Frau und Mann. Wichtig ist, dass die Frauen der Übergangsgeneration finanziell entschädigt werden. Der lebenslange Rentenzuschlag für Frauen aus neun Übergangsjahrgängen beträgt 12 bis 160 Franken pro Monat dank der Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Dabei gilt: je tiefer das Einkommen, desto höher der Zuschlag. Mit der AHV 21 wird keine Rente gekürzt. Im Gegenteil, gering verdienende Frauen haben sogar eine höhere Rente.


Gabriela Medici: 
Im nächsten Jahrzehnt geht rund eine halbe Million Frauen in Rente. Das Parlament hat die Kompensationen so gestaltet, dass für über die Hälfte der Übergangsgeneration direkte Rentenverschlechterungen drohen. Das betrifft nicht nur Gutverdienerinnen. Auch erwerbstätige Mütter mit tieferen Löhnen, die dank Betreuungsgutschriften und Ehegattensplitting heute in der AHV zu höheren Renten kommen, werden mit AHV 21 verlieren. Die von den Befürwortern hervorgehobenen Rentenzuschläge von 160 Franken pro Monat erhalten genau zwei Jahrgänge, also rund 40'000 Frauen. Die Zuschläge werden auch nicht über die Mehrwertsteuererhöhung bezahlt, sondern aus den Einsparungen der AHV aufgrund der Rentenaltererhöhung. Nur die an der Urne deutlich gescheiterte 11. AHV-Revision sah tiefere Kompensationsmassnahmen vor als AHV 21.

Pro-Argument 3: Wir brauchen Gleichstellung – überall!


Christina Bachmann-Roth:
Frauen sind bei der Altersvorsorge benachteiligt. Es gibt eine Rentenlücke. Aber nicht in der ersten Säule: Frauen erhalten fünf Jahre länger AHV und zahlen weniger ein als Männer. Mit der AHV 21 wird die Rentenlücke kleiner, weil Frauen länger in die zweite Säule einzahlen. Kein Grund also für Frauen, Nein zu stimmen, denn ohne Reform destabilisieren wir die AHV zum Leid aller. Für echte Gleichstellung braucht es bessere Pensionskassenrenten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Lohngleichheit. So schliessen wir die Rentenlücke, nicht über das Rentenalter.


Gabriela Medici:
In der AHV sind die Renten fast ausgeglichen – aber in den Pensionskassen beträgt die Rentenlücke der Frauen volle 63 Prozent. Erst dank der heutigen AHV werden diese grossen Rentenunterschiede zwischen den Geschlechtern zumindest teilweise ausgeglichen. Mit AHV 21 wird dieser Ausgleich gefährdet und keines der Gleichstellungsprobleme gelöst. Denn echte Gleichstellung heisst gleich hohe Löhne und gleich hohe Renten. Doch faktisch sind Mütter immer noch von den Männern abhängig, sonst reichen ihre tiefen Renten nicht zum Leben. Denn tiefere Löhne, Teilzeit und unbezahlte Arbeit führen weiterhin zu skandalös tiefen Frauenrenten. Das Parlament hat soeben einen Kompromiss der Sozialpartner für bessere Frauenrenten in der zweiten Säule abgelehnt und gleichzeitig eine Kürzung der Frauenrenten in der AHV beschlossen. In der Reform der zweiten Säule drohen jetzt weitere Kürzungen zu hohen Kosten. Das geht einfach klar in die falsche Richtung.

Kontra-Argument 1: Es kommt zu Rentenkürzungen für Frauen und Ehepaare.


Gabriela Medici:
Mit AHV 21 wird einseitig auf Kosten der Frauen gespart, sie verlieren mit der Vorlage 26'000 Franken Rente. Obwohl Frauen bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten und sich auf die AHV verlassen müssen. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der zweiten Säule – und sonst sind die Beträge mickrig. Auch für Ehepaare bedeutet die Vorlage 24'000 Franken weniger AHV. Obwohl gerade berufstätige Ehepaare bereits heute unter dem Ehepaarplafond in der AHV leiden.


Christina Bachmann-Roth:
Nein, Frauen verlieren kein Geld. Sie arbeiten ein Jahr länger. Sie können ein Jahr länger verdienen und in die Pensionskasse einzahlen. Das kompensiert diese «verlorene» AHV-Rente bei den allermeisten Frauen. Die AHV-Rente von gering verdienenden Frauen aus neun Übergangsjahrgängen wird mit der AHV 21 höher. Eine Frau mit Jahrgang 1964 und tiefem Einkommen hat bei Pensionierung eine Lebenserwartung von 21 Jahren. Mit der AHV 21 erhält sie monatlich plus 160 Franken, was insgesamt einem Mehrbetrag von 40'320 Franken entspricht. Dieser Zuschlag wird ausserhalb des genannten Ehepaarplafonds gewährt. Das heisst: Ob verheiratet oder nicht – der Zuschlag wird voll ausbezahlt. Der Ehepaarplafond ist eine Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren. Das ist eine Tatsache mit und ohne Reform und ist deshalb kein Argument, die Reform abzulehnen. Übrigens: Die Reform wird über die Mehrwertsteuer solidarisch finanziert, nicht nur durch die Frauen.

Kontra-Argument 2: Man muss mehr Mehrwertsteuern bezahlen und erhält weniger Rente.


Gabriela Medici:
Die Preise steigen wie seit Jahrzehnten nicht mehr, und die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr rund 10 Prozent höher ausfallen. Die Kaufkraft ist stark unter Druck. Doch mit AHV 21 wird auch die Mehrwertsteuer erhöht. Das heisst: Wir alle bezahlen mehr, während bei der AHV gekürzt wird. In einem Land, wo Firmen rekordhohe Profite schreiben, gibt es bessere Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren. Bereits mit den Negativzinsgewinnen der Nationalbank wäre die AHV bis 2032 gesichert.


Christina Bachmann-Roth:
Für die Sicherung der AHV braucht es langfristige Lösungen und keine unsichere Querfinanzierung durch die Nationalbank. Wer garantiert, dass die immer Gewinne macht? Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist die beste Option. Steuererhöhungen oder Lohnzuschläge würden dagegen die Arbeit verteuern und allenfalls die Erwerbstätigkeit mindern – mit gravierenden Folgen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer werden unser aller Ausgaben belastet – solidarisch. Der reguläre Satz steigt dabei um 0,4 Prozentpunkte, der reduzierte (Lebensmittel, Medikamente et cetera) um 0,1. Die sinkende Kaufkraft und die steigenden Krankenkassenprämien sind tatsächlich grosse Probleme. Das Parlament arbeitet an Massnahmen, um hier Abhilfe zu schaffen. Wir dürfen das nicht mit der Reform der AHV verbinden. Gerade in Krisen ist Stabilität der Altersvorsorge besonders wichtig. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der AHV-Fonds weiter leert und wir der jungen Generation diese Unsicherheit überlassen.

Kontra-Argument 3: Der Arbeitsmarkt sieht für Ältere schlecht aus.


Gabriela Medici:
Ein Jahr vor dem aktuell geltenden Rentenalter ist nur noch die Hälfte der Männer und Frauen erwerbstätig. Auf dem Arbeitsmarkt sind ihre Perspektiven schlecht, weil nur wenige Arbeitgeber älteren Arbeitssuchenden eine Chance geben. Und AHV 21 ist erst der Beginn. Vorlagen zu weiteren Erhöhungen des Rentenalters sind schon im Parlament. Und zwar für alle – ausser für einige Topverdienende. Nur sie können es sich leisten, sich mit höheren Renten frühpensionieren zu lassen.


Christina Bachmann-Roth:
Wir sprechen über die aktuelle Reform mit der Angleichung des Rentenalters und nicht über eine generelle Erhöhung des Rentenalters. Der Übergang aus dem Berufsleben in die Rente kann eine Herausforderung sein, die aber nicht direkt mit dem Rentenalter, sondern vielmehr mit unserem gesellschaftlichen Umgang mit dieser Thematik zusammenhängt. Fakt ist ausserdem, dass wir bei sehr tiefer Arbeitslosenquote aktuell weniger ältere als jüngere Arbeitslose haben. Zudem ist bei älteren Menschen das Risiko, arbeitslos zu werden, geringer als bei jüngeren. Mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge wird sich der Arbeitsmarkt zudem verändern. Schon heute bestimmt der Fachkräftemangel die Diskussion. Mit der Reform AHV 21 wird der Renteneintritt ab 63 bis 70 Jahre eben gerade flexibler – und zwar für alle. Heute wird nämlich mit gekürzten Renten bestraft, wer früher in Pension geht. Diese Rentenkürzungen würden gemildert, und es könnten auch Teilrenten bezogen werden.

Die Kontrahentinnen

Christina Bachmann-Roth, 38, ist Präsidentin von Die Mitte Frauen Schweiz.

Gabriela Medici, 37, ist beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund zuständig für das Dossier Altersvorsorge.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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