Versteckspiel um relevante Fakten
Die Agrochemie-Konzerne Bayer und Syngenta wollen mit einer neuen Website «verständliche und geprüfte Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz» vermitteln. Ein Bundesamt hält dagegen - und sorgt für Ärger.
Veröffentlicht am 17. Februar 2020 - 16:47 Uhr,
aktualisiert am 20. Februar 2020 - 11:37 Uhr
Bekanntlich vereint kaum etwas so sehr wie eine Bedrohung von aussen. Wenn diese gross genug ist, werden Feinde zu Freunden, Streithähne vertragen sich, und Konkurrenten schliessen sich zusammen.
Die Bedrohungen heissen in diesem Fall Trinkwasser- und Pestizid-Initiative. Nicht bloss die Bauern fürchten sie wie der Kantonschemiker belastetes Grundwasser in Ackerbaugebieten, sondern auch die Agrochemie-Konzerne. Falls synthetische Pestizide in der Schweiz tatsächlich verboten werden sollten, würde ihnen ein Teil ihres Geschäfts und damit ihres Profits wegbrechen.
So landete denn kürzlich die Ankündigung für eine neue Website in den elektronischen Briefkästen von Medienschaffenden. Absender: Bayer und Syngenta, zwei Agrochemiemultis, die sonst eher gegen- als miteinander arbeiten. Ohne die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative namentlich zu erwähnen, beklagen sie, dass die Diskussion «nicht immer faktenbasiert geführt» werde und «der Fokus der öffentlichen Auseinandersetzung grösstenteils auf den Nachteilen des Pflanzenschutzes» liege. «Das möchten wir ändern.» Und da sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass «Pflanzenschutz» bloss ein etwas weniger gefährlich klingendes Synonym für «Pestizideinsatz» ist, kommen die beiden Wörter denn auch im Titel nicht vor. Die neue Website heisst ganz unverfänglich «swiss-food.ch» (nicht zu verwechseln mit swissfood.ch, dem Webauftritt des gleichnamigen Käsehändlers).
Worum geht es? Thema ist das Verbot des Pestizids Chlorothalonil, welches das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Dezember erlassen hat. Mit dem Wirkstoff wurden auch gleich dessen Abbauprodukte, so genannte Metaboliten, als «relevant» eingestuft, was bedeutet, dass für sie tiefere Grenzwerte gelten. Verschiedene Medien – auch der Beobachter – berichteten in der Folge über die Konsequenzen für die Wasserversorger , welche nun gewisse Quellen nicht mehr nutzen dürfen.
Alles falsch, hiess es nun auf swiss-food.ch. Die Schuld schiebt der unbekannte Autor/die unbekannte Autorin jedoch nicht den Medien zu, sondern den Bundesbehörden: «Diese haben mit ihrer verklausulierten und unvollständigen Kommunikation das Informationsdebakel verursacht.» Die Behörden seien nämlich im Dezember zum Schluss gekommen, dass die heute diskutierten Spuren der Abbauprodukte R417888 und R471811 des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil «nicht relevant» sind.
Hallo? Hatten nicht ebendiese Bundesbehörden im Dezember klar und deutlich kommuniziert, dass R417888 und R471811 «relevant» sind? Und hatte nicht Bundesrat Alain Berset in der Fragestunde des Nationalrats genau das auch erklärt?
Nachfrage beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Gelten die Metaboliten R417888 und R471811 nun als «relevant» oder «nicht relevant»? Die Antwort kommt schnell und ist eindeutig: «Ja, weil Chlorothalonil Ende 2019 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wurde, sind auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen.»
Alles klar? Eben nicht, wie sich nur kurz darauf zeigen sollte. Kaum war der Text veröffentlicht, meldete sich ein PR-Berater von Syngenta und Bayer beim Beobachter. Von «Falschinformationen» ist erneut die Rede und davon, dass das BLV selber die beiden Metaboliten als «nicht relevant» einstufe. Für das Argument, das BLV habe auf explizite Nachfrage erklärt, die Metaboliten seien «relevant», hat der Mann kein Gehör.
Tatsächlich findet sich dann plötzlich auf der Website des Bundesamtes ein Bericht, der zum Zeitpunkt der Recherche dort noch nicht zu finden war. Und tatsächlich steht in diesem wissenschaftlichen Papier, die beiden Abbauprodukte seien als «nicht relevant» einzustufen. Das Bundesamt publizierte den fraglichen Bericht erst nach den Recherchen des Beobachters – und erwähnte dies bei dessen Anfrage mit keinem Wort.
Drei Tage nach der Publikation des Textes auf der Beobachter-Website berichten die Tageszeitungen einer grossen Schweizer Mediengruppe extensiv darüber, dass das Verbot auf wackligen Füssen steht, weil umstritten ist, ob die Metaboliten überhaupt «relevant» sind.
Das ganze Hin und Her zeigt vor allem drei Dinge: Dass es beim Verbot von Chlorothalonil um sehr viel Geld geht. Dass das BLV dabei ungeschickt agierte. Und nicht zuletzt, dass der PR-Mann seinen Job offenbar gut macht.
2 Kommentare
Danke für diese wichtige Klarstellung! Bayer und Syngenta zeigen einmal mehr, wie ernst es ihnen mit wirklichen Fakten effektiv ist…..
Verbrecherisches, kriminelles Verhalten von Bayer, Syngenta und Co seit vielen Jahren! Das gilt auch für die Schweizer "AGRAR-Politik" und industrialisierte LW, BLW, BLV, BVET, BAG, BAFU, Bauernverbände, welche diese bewusst - ERDE-WASSER, Ökosystem, Umwelt, Bevölkerung - vergiftende LW unterstützen, fördern, nicht längst gestoppt haben! Und das gilt auch für: Bundesrat, Parlament und die entsprechende "Bauern-Lobby" der politischen Parteien (SVP, junge SVP, CVP...)! Von wegen Schweizer Volks-Wohl-Politik!