Seit den «Corona-Leaks» darf man annehmen, Bersets ehemaliger Kommunikationschef Peter Lauener schreibe gern Mails. Mehr als 180 sollen während der Pandemie allein zwischen ihm und dem Ringier-Chef Marc Walder hin- und hergegangen sein.

Ausgerechnet gegenüber seinem Vorgesetzten Alain Berset jedoch soll Lauener eher wortkarg gewesen sein. Angeblich existiert keine einzige Mail oder sonstige Korrespondenz – auch nicht aus der heissen Phase, bevor Lauener entlassen wurde. Das behauptet zumindest das Generalsekretariat des Innendepartements. Der Beobachter verlangte letzten Sommer, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in die Korrespondenz zwischen den beiden.

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Die Antwort: «Unsere internen Nachforschungen haben ergeben, dass es keine amtlichen Dokumente gibt, welche Ihrem Gesuch entsprechen.»

Rüffel vom Datenschützer

Wie gründlich denn diese «internen Nachforschungen» waren, wollte der Beobachter wissen. Für eine Antwort liess sich das Amt Zeit. Erneut hiess es dann: Es seien «keine amtlichen Dokumente identifiziert» worden.

Die Schlichtungsstelle beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hatte ein klares Verdikt: Das Gesuch des Beobachters sei «nicht rechtmässig und angemessen» bearbeitet worden.

Davon liess sich das Innendepartement nicht beeindrucken, sondern verfasste ein mehrseitiges Schreiben. Quintessenz: Es gibt keine Dokumente. Und selbst wenn es welche gäbe, hätte man sie nicht gefunden. Und selbst wenn man sie fände, wären es keine amtlichen Dokumente.

Der Beobachter hat nun Beschwerde eingelegt. Im Kern geht es darum, ob Dokumente, die zur Bearbeitung eines Zugangsgesuchs erstellt werden, unter das Öffentlichkeitsgesetz fallen. Falls nicht, könnten Behörden das Gesetz umgehen, indem sie behaupten, es gebe keine Dokumente. Eine Überprüfung, wie seriös das abgeklärt wurde, wäre nicht möglich. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun darüber entscheiden.