Rechtslexikon

Gewaltenteilung


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 14:36 Uhr

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Die Gewaltenteilung – auch Gewaltentrennung genannt – ist eines der wichtigsten Grundprinzipien der schweizerischen Demokratie. Man versteht darunter die Verteilung der staatlichen Macht auf mehrere Behörden. Wer Gesetze erlässt (Legislative), soll diese nicht vollziehen (Exekutive) und nicht beurteilen, ob sie eingehalten werden (Judikative). Zweck ist es, die Macht einer einzigen Behörde oder eines einzigen Machthabers zu begrenzen.

In organisatorischer Hinsicht verlangt die Gewaltentrennung, dass die drei staatlichen Funktionen von drei voneinander unabhängigen Organen ausgeführt werden. In der Schweiz liegt die Rechtsetzungskompetenz auf Bundesebene bei der Bundesversammlung, der Vollzug beim Bundesrat und die Rechtsprechung beim Bundesgericht.

Die Gewaltenteilung gilt auch in personeller Hinsicht. Eine Person darf nicht gleichzeitig mehr als einer der drei Bundesbehörden angehören. Ein Bundesrat darf beispielsweise nicht gleichzeitig Richter sein.