Rechtslexikon

Lernfahrausweis


Veröffentlicht am 2. März 2020 - 16:37 Uhr

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Am Beginn des Fahrenlernens steht immer der Lernfahrausweis, denn nur dieser berechtigt zu Lernfahrten mit einer Begleitperson oder einem Fahrlehrer. Den Lernfahrausweis gibt es nur auf Gesuch hin; das entsprechende Formular kann direkt von der Internetseite des kantonalen Strassenverkehrsamts heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Wer zum ersten Mal ein Lernfahrausweisgesuch stellt, muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt in seinem Kanton vorbeigehen – mit dem ausgefüllten Formular, einem aktuellen farbigen Passfoto im Format 35x45 mm sowie dem Nothilfeausweis. Zudem müssen Gesuchsteller unbedingt einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto dabeihaben: Für Schweizer Bürger genügt die Identitätskarte oder der Pass. Ausländerinnen und Ausländer müssen den Ausländerausweis vorlegen. Nachdem die Gemeindeverwaltung die Identität geprüft und bestätigt hat, leitet sie das Gesuchsformular an die zuständige Amtsstelle weiter. Wichtig: Der Lernfahrausweis wird den Lernfahrerinnen und -fahrern erst nach bestandener Theorieprüfung zugestellt.

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