Prozess
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 08:50 Uhr
Der Begriff «Prozess» stammt vom lateinischen Wort «procedere» ab, was «vorwärtsgehen» bedeutet. Rechtlich geht es um die Prozedur, wie man zu einem verbindlichen Gerichtsurteil kommt. Wie eine solche Prozedur genau abläuft, regelt das Prozessrecht – auch Verfahrensrecht genannt. Die einzelnen Gebiete (Zivilrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht) haben ihre eigenen Prozessordnungen.
Seit 2011 gilt für die ganze Schweiz jeweils dieselbe Zivil- und Strafprozessordnung. Bund und Kantone haben hingegen ihre eigenen Gesetze für das Verwaltungsverfahrensrecht. All diese Gesetze halten die genauen «Spielregeln» des jeweiligen Prozesses fest. So wird genau festgelegt, wer welche Rechte im Prozess hat und welche Handlung wann stattfindet. Auch ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen man einen Entscheid an die nächste Gerichtsinstanz weiterziehen kann, sollte man damit nicht einverstanden sein.
Wurde Ihnen Unrecht angetan, weshalb Sie gerichtlich vorgehen möchten, haben aber die finanziellen Mittel für die Prozessführung und die Anwaltskosten nicht zur Hand? Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «Unentgeltliche Rechtspflege», welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Staat die Kosten übernimmt.